II. Laden, Schußfertigmachen und Entladen der GeschosseII. Laden, Schußfertigmachen und Entladen der GeschosseInhaltsverzeichnis
Heeresfeuerwerkerei - Munitionsarbeiten bei Munition für Geschütze und Werfer
B. Munitionsarbeiten allgemeiner Art
II. Laden, Schußfertigmachen und Entladen der Geschosse

Untersuchen und Einlegen der Einlegescheiben

Die nach der Tabelle ermittelten Pappscheiben werden auf die Sprengkapsel P 2 gelegt (dünnere nach unten). Die Scheiben müssen glatte Ränder haben. Das Ein-legen von mehr oder weniger Scheiben, als in der Tabelle angegeben, ist verboten. Das Festlegen der Innenteile durch das Einschrauben des Bodenzünders.

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Die Einlegescheiben sind stichprobenweise zu prüfen und nicht zu verwenden, wenn sie dicker sind, weil sonst die Sprengladung beim Einschrauben des Zünders zerdrückt wird und der Zünder nicht weit genug eingeschraubt werden kann.

 

Einschrauben des Bodenzünders in Pzgr

(1) Das Einschrauben des Bodenzünders ist in einem besonderen oder durch Boh-lenwände von mindestens 16 cm Stärke abgetrennten Raum auszuführen. Der Ar-beitsplatz muß mit Haardecke bedeckt sein, auch wenn er Linoleumbelag hat.

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Auf einem Arbeitsplatz dürfen sich nur so viel Ladebretter mit Geschossen und die zu den Geschossen gehörigen Zünder auf dem Aufsteckbrett befinden, als zum fließenden Arbeitsverlauf unbedingt erforderlich sind.

 

(2) Ein Vorarbeiter hat jedes Geschoß zu prüfen, ob Sprengkapsel P 2 und Papp-scheiben vorhanden und richtig eingelegt sind.

 

Der Feuerwerker hat täglich durch häufige Stichproben während der Arbeit nach-zuprüfen, daß in jedem Geschoß die vorgeschriebenen Munitionsteile vorhanden sind.

 

(3) Das Gewinde des BdZ, und zwar ohne die beiden ersten Gänge, seine Auflage-fläche im Geschoß und die Hinterstechung des Gewindes sind reichlich mit dickflüs-sigem Kunstschellacklack M zu bestreichen.

 

Die Zünder werden dann mit der Hand in die im Ladebrett verbliebenen Geschosse so weit wie möglich eingeschraubt.

 

Der Kunstschellacklack M muß so reichlich aufgetragen sein, daß er beim festen Anziehen des BdZ aus dem Geschoß hervorquillt.

 

Zum Festschrauben des BdZ sind die Pzgr in ein Spannfutter einzuspannen.

 

Der Zünder muß so fest im Geschoß aufliegen, daß das weitere Einschrauben nicht mehr möglich ist; diese Arbeit ist wichtig, da nicht fest eingeschraubte oder unge-nügend mit Lack gedichtete Bodenzünder die Ursache zu Rohrzerspringern sein können.

 

Übergequollener Lack ist nochmals in die Fuge einzustreichen und dann so zu be-lassen. Wenn nötig, ist noch ein zweites Mal Lack in die Ringfuge einzustreichen.

 

Die Pzgr sind dann 48 Stunden im Ladebrett stehen zu lassen, damit der Lack gut erhärtet.

 

Untersuchen der Wurfgranaten

(1) Wgr müssen sauber und unbeschädigt sein und werden nach Nr. 9 bis 11 un-tersucht. Die fest eingeschraubten Kopfteile der Mundlochbuchsen sowie Flügel dürfen am Zusammenstoß mit der Hülle keinen Zwischenraum erkennen lassen und müssen gut verkörnt bzw. verstemmt sein22). Alle Übertragunglöcher im Flügel müssen offen und sauber und der Gewindestift vorhanden sein. Die Flügel müssen zentrisch zur Hülle sitzen. Die Flügelbleche dürfen nicht verbogen oder verbeult sein und müssen festsitzen. Wurden verbogene Flügelbleche gerichtet oder er-scheinen sie verbogen, so sind sie mit der »Lehre für Stellung und Ebenheit der Flügelbleche« für die betreffende Wgr zu lehren.

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(2) Zugelassene Fehlstellen an der Hülle sind aus den jeweiligen Laborieranweisun-gen ersichtlich. Risse machen die Wgr in jedem Fall unbrauchbar; siehe Nr. 21.

 

(3) Bei Nebelwurfgranaten muß der Kopfteil der Kammerhülse ohne Zwischenraum an der Hülle anliegen und festsitzen. Beim Einschrauben in die Hülle ist das Gewin-de eingekittet worden.

 

Der Zusammenstoß zwischen Flügelschaft und Hülle ist nicht verstemmt. Durch den eingelegten Blei- oder Fe-Ring zwischen Hülle und Flügelschaft kann geringer Zwischenraum entstehen, der zulässig ist, wenn der Flügelschaft festsitzt.

 

Einsetzen der Patrone bei Wgr

Der Gewindestift im Flügelschaft wird so weit herausgeschraubt, bis seine Spitze nicht mehr in den Patronenraum hineinragt. Danach ist die Patrone so weit einzu-setzen, bis der Bodenrand der Patrone zur Anlage kommt. Die Patrone muß sich leicht einsetzen lassen. Klemmende Patronen sind nicht einzusetzen. Der Gewin-destift muß so tief eingeschraubt werden, bis man fühlt, daß die Spitze in den Mangel der Patrone eingedrungen ist. Durch Aufstoßen der Wgr auf den zugehöri-gen Untersatz ist der feste Sitz der Patrone zu prüfen.

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Untersuchen geladener Geschosse

Werden beim Schußfertigmachen Geschosse (Wgr) mit eingegossenem Sprengstoff verarbeitet, so sind diese augenscheinlich auf Risse, Lunker, Fehlstellen und auf vorschriftsmäßigen Sitz der Geschoßköpfe und -böden (Verkörnung) zu untersu-chen. Geschosse mit nicht vorschriftsmäßigem Sitz der Geschoßköpfe und -böden sind nicht zu verarbeiten und zurückzustellen. Geschoßböden dürfen bei Geschos-sen mit eingegossenem Sprengstoff aus Sicherheitsgründen nicht nachgezogen werden.

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Untersuchen und Einsetzen des Rauchentwicklers23)
(Falls dieser als besonderer Munitionsteil eingesetzt ist)

Die Büchse des Rauchentwicklers (aus Pappe oder Kunststoff) muß frei von Be-schädigungen (Rissen, bestoßenen Stellen) sein. Deckel und Boden müssen fest-sitzen und dürfen sich nicht abheben lassen. Die Paraffinschicht – wenn eine sol-che vorhanden – muß ebenfalls rißfrei sein und fest an der Pappbüchse anliegen. Auch darf der Rauchentwickler keine weichen oder feuchten Stellen besitzen; lackfreie Stellen muß man mit Kunstschallacklack zweimal überstreichen. Un-brauchbare Rauchentwickler sind zu verbrennen, man darf sie nicht aufbewah-ren24). Beim Abbrennen von Phosphor-Rauchentwicklern müssen wegen der ent-stehenden giftigen Dämpfe die Beteiligten sich windaufwärts aufstellen. Das He-rausnehmen beschädigter Rauchentwickler ist auf einer Holzunterlage im Freien auszuführen. Herausfallende zerbröckelte Teile der Rauchentwickler sind sorgfältig zu sammeln und wie die Rauchentwickler zu verbrennen.

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Sind Abschlußplatte und Mundlochbuchse ausgeschraubt, stellt man fest ob der eingesetzte Rauchentwickler saugenden Sitz hat. Bei seitlichem Spielraum sind vor dem endgültigen Einsetzen Festlegestreifen nach Bedarf in Kreuzform unter den Boden des Rauchentwicklers zu legen, so daß ihre freien Enden auf dem Mantel anliegen, aber nicht nach ober überstehen. Länge und Breite der Festlegestreifen richten sich nach den Abmessungen des Rauchentwicklers. Damit der Rauchent-wickler nach der Höhe festen Sitz hat, ist eine Paraffinscheibe oder Ceresinscheibe oder ein entsprech-ender Ring (s. Ladevorschrift) unterzulegen. Diese Scheibe wird wenn nötig, auf 30 bis 50° C angewärmt, auf den Boden der Sprengladungs-höhlung gelegt und dann der Rauchentwickler eingesetzt. Es muß gewährleistet sein, daß die Paraffinscheibe usw. die erforderliche Geschmeidigkeit besitzt, um das Festlegen des Rauchentwicklers mit Sicherheit zu erreichen. Wenn die Tempe-ratur der Arbeitsräume unter Zimmertemperatur liegt, wird im allgemeinen das An-wärmen der Scheibe nötig werden. Werden Geschosse liegend geladen, so können die Paraffinscheibe und der Rauchentwickler zusammen eingesetzt werden, indem beide durch Festlegestreifen (siehe oben) zusammengehalten werden. Der Inhalts-zettel des Rauchentwicklers muß nach dem Einsetzen sichtbar sein.

 

Abschlußplatte und Mundlochbuchse sind rasch einzuschrauben, wodurch der Rauchentwickler heruntergedrückt wird und sich die darunterliegende angewärmte Paraffinscheibe noch verformen kann25).

 

Bei Beginn der Arbeit stellt man fest, ob der Rauchentwickler durch das Herunter-drücken beim Einschrauben der Mundlochbuchse beschädigt worden ist. Ist dies der Fall, so ersetzt man den beschädigten Rauchentwickler durch einen brauchba-ren und drückt diesen mit einem im Betriebe zu fertigenden Holzstempel vorsichtig herunter, bevor man die Mundlochbuchse einschraubt. Auf alle Fälle ist dies im Laufe der Arbeit öfters zu prüfen, damit keine beschädigten Rauchentwickler im Geschoß sitzen.

 

Untersuchen der Zündladungen

Beurteilungen fehlerhafter Zündladungen sie O.K.H. Az 74-10 AHA/FzIn II d Nr. 12531/43 H.Ma. Nr. 2007/43 v. 10.5.43

(1) Zdlg., bei denen die Beplattung der Sprengkapsel nur wenig beschädigt ist (kleiner Kratzer oder kleines Loch), sind nicht brauchbar, wenn sie sonst keinerlei Beschädigungen aufzuweisen. Geringe Faltenbildungen am Bördelrand, geringe Ver-beulungen am Mantel und Boden der Zdlg., die das Einlegen der Zdlg. nicht beein-trächtigen und Ziehriefen, die in der Tiefe nicht mehr meßbar sind, sind belanglos.

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Zdlg., bei denen beim Schütteln in der Längs- sowie der Querrichtung oder in einer der beiden Richtungen in der Sprengkapsel ein klapperndes Geräusch festgestellt wird, sind auszusondern. Bei diesen Zdlg. ist unter Sicherheit das Deckplättchen vorsichtig mit einem geeigneten Werkzeug zu durchstoßen und soweit es in der Zündladung sichtbar ist, restlos zu entfernen, damit sich der Fremdkörper nicht hinter den Resten des Deckblättchens festlegen kann. Die Fremdkörper sind zu entfernen. Durch Schütteln der Zdlg. ist nochmals festzustellen, ob alle Innenteile festsitzen. Sitzen alle Teile fest, ist die Zdlg. noch brauchbar. Werden Satzteile (Kristalle) oder lose Innenteile festgestellt, so ist dies unter Angabe der Liefe-rungsnummer und der Firma zu melden; diese Zdlg. sind unbrauchbar.

 

(2) Zdlg., bei denen sich der Lederring oder Teller mit aufgeklebtem Korkring (Zdlg. 36) von Hand unter Druckanwendung drehen läßt, können verwendet werden, da angenommen werden kann, daß die Zündladungsteile in der Länge festliegen. Zdlg. mit gewölbtem Boden können verarbeitet werden.

 

Lassen sich die Ringe jedoch leicht (schlotternd) drehen, sind die Zdlg. der Her-stellerfirma zum Nachbördeln zurückzugeben, da hierbei keine Gewähr gegeben ist, daß die Innenteile der Zdlg. festliegen. Seine lose sitzende Sprengkapsel kann in-folge ihrer Empfindlichkeit gegen Stoß und Reibung unter Umständen Anlaß zu Rohrdetonieren geben.

 

(3) Die Zdlg. C/98 o.V. und die Zdlg. 36 müssen gut verzinnt sein; kleine matte Stellen schaden nicht. Wird Grünspan festgelegt, so ist dieser abzuwischen; die Zdlg. sind unbrauchbar. Zdlg. mit Hülsen aus Leichtmetall oder aus Stahl, die un-verzinnt sind, müssen unbeschädigt und rein sein.

 

(4) Jede Zdlg. muß durch einen deutlichen Aufdruck ihre Art erkennen lassen. Zündladungen neuerer Fertigung tragen auf dem Boden das Kurzzeichen der Her-stellerfirma und das Sprengstoffkurzzeichen eingeprägt z.B. cwg H 10.

 

(5) Zdlg., bei denen Korrosionserscheinungen durch den beim Festlegen verwende-ten mit Paraffin getränkten Bindfaden entstanden sind, können verwendet werden, wenn die Zersetzungserscheinungen des Metalls geringfügig sind. Die Hülsen sind sorgfältig abzuwischen.

 

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