III. Fertigen der 3,7 cm Sprgr.Patr. 18 (Bl.) mit L'spur und der 3,7 cm Sprgr.Patr. 18 (Bl.) mit L'spur-ErsatzstückIV. Fertigen der 3,7 cm Pzgr.Patr. 18
Die Munition der 3,7 cm Flak
IV. Fertigen der 3,7 cm Pzgr.Patr. 18
A. Bestandteile der Patr.
59. Die schußfertige 3,7 cm Pzgr.Patr. 18 – Abb. 8 und 16 – besteht aus:
der Patrh. (6348) d. 3,7 cm Flak 18 – Zchng. 13 C 6348 –

oder

der Patrh. (6348 St) d. 3,7 cm Flak 18
der Zdschr. C/13 n.A. – Zchng. 13 D 5710, Ausführung A –

oder

der Zdschr. C/33 – Zchng. 13 D 5716, Bl. 1 –,

oder

der Zdschr. C/33 St. – Zchng. 13 D 5716, Bl. 2 –
der Ladung von
etwa 0,185 kg1) Digl.R.P. – 8,2 – (188 · 2,2/0,85)
im Kratuschbeutel
+ 2 g Nz.Man.N.P. (1,5 · 1,5) – Beiladung ,
der 3,7 cm Pzgr. 18 – Zchng. 13 E 1105 –

oder

der 3,7 cm Pzgr. 18 V. – Zchng. 13 E 1106 –,
der eingepreßten Sprengladung2) – Zchng. 13 E 3802 Abb. 8
und der Sprengkapsel 3801 – Zchng. 13 F 3801 U 1

oder

der Sprengladung d. 3,7 cm Pzgr. 183) Abb. 16

– Vorl. Zchng. 1 VII 6079 –   

und der Sprengkapsel 105 – Vorl. Zchng. 1 VII 6080 –
dem Bd.Z. (5103*) d. 3,7 cm Pzgr.4) – Zchng. 13 E 5103 –,
der Lichtspurhülse Nr. 1 – Zchng. 13 E 3401 –.
B. Schußfertigmachen der Geschosse mit eingepreßter
Sprengladung.
1. Allgemeines

60. Diese Pzgr. – Abb. 8 – werden den Lufthauptmunitionsanstalten mit eingepreßter Sprengladung geliefert. Die Sprengladung besteht aus Nitropenta (mit 15% Montanwachs phlegmatisiert) und wiegt etwa 13 g.

61. Das Bodenloch der Pzgr. wird für den Transport mit Verschlußschraube, links M 22 x 1,5 (Preßstoff) – 13 E 2321 – oder der Verschlußschraube, links M 22 x 15, Z – 13 E 2322 – mit unterlegtem Ring für Verschlußschrauben, links M 22  x 15 Z – 13 F 2531 – ver-schlossen, um Beschädigungen und Witterungseinflüsse von der Sprengladung fernzuhal-ten.

62. Die Geschosse sind von dem Betrieb, der die Sprldg. einpreßt,
a)

mit der Kennzahl für die Sprengstoffart (f. Nitropenta + 15% Montanwachs die Kennzahl 33),

b)

mit der Lieferungs-Nr. der Sprengladung, den Angaben für Ort, Monat und Jahr des Einpressens der Sprengladung und dem Abnahmestempel.

versehen.
Die Angaben zu a) und b) sind in "rot" aufgetragen.

Die Kennzahl für die Sprengstoffart ist außerdem auf dem Führungsring 1,6 mm hoch ein-geschlagen.

63. Für das Beaufsichtigen der Arbeiten und die anzuwendenden Vorsichtsmaßnahmen gilt die H.Dv. 454/7. Ferner sind Ziffer 2, 3 und 47 der H.Dv. 454/9 zu beachten. Auf Zif-fer 147, der H.Dv. 454/7 wird besonders hingewiesen.

Die Ausführung der Arbeiten ist als Fließarbeit aufzuziehen, d.h. die einzelnen Arbeitsgän-ge sind so aneinander zu reihen, daß ein Hand-in-Hand-Arbeiten stattfindet.

64. Die Sprengkapseln darf man in vollen Packgefäßen zur Arbeitsstelle, jedoch nur bis zu 100 Stück (1 Blechkästchen für Sprengkapseln 3801) an den Arbeitsplatz für das Einset-zen der Sprengkapsel in das Geschoß bringen. Die übrigen bleiben bis zum Gebrauch in ihren mit Haardecke zugedeckten Packgefäße. Das Blechkästchen für Sprengkapseln 3801 mit den Sprengkapseln für den Gebrauch ist in einen geeigneten Holzkasten zu setzen, der zugedeckt zu halten ist. Sprengkapseln darf man nirgens lose hinlegen.

Der Arbeitsplatz zum Einsetzen der Sprengkapseln und Einschrauben der Zünder ist mit Haardecke zu belegen, auch wenn er Linoleumbelag hat. Es dürfen nicht mehr als 40 Ge-schosse mit eingesetzter Sprengkapsel auf einem Arbeitsplatz sein.

2. Reinigen, Untersuchen und Lehren der Geschosse
mit eingepreßter Sprengladung.

65. Nach dem Entfernen der Verschlußschraube und des dazugehörigen Ringes sind die Geschosse durch Besichtigen gründlich auf Risse zu untersuchen. Das Beklopfen der Ge-schosse muß unterbleiben. Die Auflagefläche für den Zünder muß sauber und eben sein.

66. Es kommt vor, daß bei denm Verschlußschrauben mit Zapfen (Verschlschr., links M 22 x 1,5 Z) der Zapfen abgebrochen ist und in der Sprengladung festsitzt. Derartige Ge-schosse sind bei der Lieferfirma auszutauschen.

67. Die Sprengladung darf nicht ausgebröckelt sein und muß in der Bohrung für den Zün-derschaft frei von losen Sprengstoffteilen und sonstigen Fremdkörpern sein. Sie darf kein löcheriges Aussehen und keine offene Risse haben. Im Hülsengewinde dürfen sich keine Sprengstoffreste befinden. Das Gewinde sowie die Auflage für den Zünder dürfen keinen Rostansatz haben. Geschosse mit diesen Fehlern sind dem RLM/L Flak anzumelden.

Lose Sprengstoffteile im Gewinde sind mit Petroleum anzufeuchten und mit dem Holzstab zu entfernen. Sprengladungen, die in der Bohrung für den Zünderschaft kreisförmige Druckstellen aufweisen, sind brauchbar, wenn die Druckstellen nicht tiefer als 0,5 mm und ohne Risse sind.

Die Sprengladungen müssen fest im Geschoß sitzen. Man prüft dies, indem man das Ge-schoß mit dem Boden aus etwa 20 cm Höhe auf eine Holzunterlage mäßig stark aufstößt, wobei locker sitzende Sprengladungen herausfallen werden. Geschosse mit lose sitzenden Sprengladungen sind unbrauchbar. Man muß beachten, daß keine Sprengladungsteilchen auf der Aufstoßfläche liegen.

68. Ferner sind Ziffer 7, 8 und die folgenden, 26, 27 und 33 bis 44 der H.Dv. 454/9 zu beachten.

Der Gutlehrring 36,85 für die angestrichene Zentrierwulst der 3,7 cm Sprgr. 18 muß sich über jedes Geschoß streifen lassen. Ist dieses nicht möglich, so ist die Zentriewulst dün-ner anzustreichen.

Ferner ist der Führungsring mit dem Gutlehrring 38,6 –1 für den Führungsring d. 3,7 cm Pzgr. 18 zu prüfen. Geschosse, bei denen festgestellt wird, daß die Nichtlehrenhaltigkeit des Führungsringes lediglich durch Einschlagen der Zahlen verursacht wurde, dürfen zu Patronen fertiggemacht werden. Ungültige Kennzahlen auf dem Führungsring sind nicht zu durchkreuzen.

3. Untersuchen der Sprengkapsel 3801.

69. Die Sprengkapseln – 13 F 3801 U – müssen metallisch rein und unbeschädigt sein. Die aufgeklebte Papierscheibe muß ringsum festsitzen und trocken sein. Ferner dürfen die Sprengkapseln keine Ziehrisse haben. Oxydierte und beschädigte Sprengkapseln sind nach Vorschrift zu vernichten. Die Sprengkapseln sind vor dem Einsetzen zu prüfen, ob die Beplattung festen Sitz hat. Sprengkapseln mit losen Teilen sind ebenfalls zu vernich-ten.

4. Bestimmen der Einlegescheiben zum Festlegen der Sprengladung
und Sprengkapsel.

70. Mit dem "Tiefenmesser für die eingesetzte Sprengladung in 3,7 cm Pzgr." – Abb. 9 –, ist die Entfernung von der Auflagefläche des Zünders im Geschoß bis zur Oberfläche der eingepreßten Sprengladung zu messen. Dieses Maß muß zwischen 13, 7 und 15,1 mm lie-gen. Geschosse, bei denen andere Werte ermittelt werden, sind zurückzustellen, getrennt zu lagern und RLM/LE zu melden. Beim Messen muß man beachten, daß Auflage und Meß-flächen des Meßgerätes stets sauber sind und die obere Fläche der Sprengladung ohne Unebenheiten ist.

Das ermittelte Maß sucht man in der folgenden Tafel auf. Es ist für jedes vorkommende Maß angegeben, wieviel und was für Scheiben einzulegen sind. Diese Arbeit ist sehr wich-tig und muß daher mit besonderer Sorgfalt ausgeführt werden.

71.

Tafel zum Bestimmen der einzulegenden Scheiben
beim Bd.Z. (5103*)

Ermessen Auf
Sprengkapsel
zu legende
Korkscheiben
1 T 6036
Auf Spreng-
kapsel zu legende
Scheiben (Kork-
scheibe
13 F 5101–3
2 mm dick mit
Messing- oder
Leichtmetall-
scheibe1)
13–5103–7,
0,2 mm dick, zu-
sammengeklebt)
Auf Scheibe
nach Spalte 3
zu legende
Messing- oder
Leichtmetall-
scheiben
13 F 5101–3
Auf
Sprengladung
zu legende
Pappscheiben
1 T 6037
Bemerkungen
Stück
Stück
1 mm dick
Stück
2,2 mm dick
Stück
0,5 mm dick
1 mm
dick
0,25 mm
dick
 
1 2 3 4 5   6
13,7 -- 1 -- -- 3 1) Metall-
13,8 -- 1 -- -- 3

scheibe

13,9 -- 1 -- -- 3

zeigt zum

14,0 -- 1 -- 1 --

Zünder-

14,1 -- 1 1 1 --

schaft

14,2 -- 1 1 1 1  
14,3 1 1 -- 1 1  
14,4 1 1 -- 1 1  
14,5 1 1 -- 1 2  
14,6 1 1 -- 1 2  
14,7 1 1 -- 1 3  
14,8 1 1 -- 1 3  
14,9 1 1 -- 1 3  
15,0 1 1 -- 2    
15,1 1 1 -- 2    

72. Der Tafel ist eine Länge des Gewindeteils von 13,26 – 13,49 mm zugrunde gelegt worden. Die Länge des Gewindeteils wird mit der "Lehre für die Gewindelänge des Boden-zünders 5103" – Abb. 10 – gemessen. Sollte sich herausstellen, daß bei einzelnen Zün-derlieferungen dieses Maß 13,1 – 13,25 mm beträgt, so ist 0,25 mm mehr, bei 13,5 bis 13,6 mm 0,25 weniger einzulegen.

Es ist jeder Zünder zu prüfen. Bis zur Beschaffung der Lehre nach Abb. 10 verwendet man einen Tiefenmesser.

An Stelle einer 2 mm dicken Korkscheibe darf man auch zwei 1 mm dicke Korkscheiben oder eine 1 mm dicke Korkscheibe und zwei 0,5 mm dicke Metallscheiben verwenden, wenn sie aufgebraucht werden sollen. Die Scheiben sind aber immer so einzulegen, daß zwischen der Sprengkapsel und den Metallscheiben mindestens eine Korkscheibe liegt, die Sprengkapsel also von den Metallscheiben nicht berührt wird.

73. Zur Erleichterung der Arbeiten und Vermeiden von Fehlern kann auch wie folgt ver-fahren werden:

Die Maßtafel nach Ziffer 71 wird auf eine Farbtafel – Abb. 11 – übertragen und in einzelne Maßgruppen eingeteilt, die sich dadurch ergeben, daß man für verschiedene Maße (z.B. 13,7 u. 13,8 u. 13,9) die gleiche Anzahl Scheiben verwendet. Diese Maßgruppen werden durch verschiedene Farbstreifen am Rande der Tafel voneinander unterschieden. Mit den gleichen Farben und den entsprechenden Maßzahlen wird passend zu diesen Tafeln auch eine Anzahl "Ladebretter für 3,7 cm Pzgr." – Abb. 12 – hergerichtet, damit immer 10 Ge-schosse gleicher Sprengladungstiefe in einem Ladebrett stehen. Nachdem die Geschosse mit Sprengkapseln versehen worden sind – siehe Ziffer 74 –, gelangt das Ladebrett an eine Arbeitsplatz, an dem sich ein Satz Kontrolltafeln – Abb. 13 dient als Muster – befin-det. Es ist für jede Maßgruppe eine Kontrolltafel vorhanden, auf der die Anzahl der für jedes Maß erforderlichen Scheiben für ein volles Ladebrett aufgezeichnet steht und die außerdem mit Farbstreifen der entsprechenden Maßgruppe kenntlich gemacht ist. Auf der Kontrolltafel werden sämtliche Scheiben ausgelegt, vom Aufseher geprüft und dann von der Arbeiterin in die Geschosse eingesetzt. Es gehört also zum Ladebrett mit gelben Farb-streifen für das Maß 14,2 (siehe Abb. 11) die in gleicher Weise kenntlich gemachte Kon-trolltafel – Abb. 13 –.

5. Einsetzen und Festlegen der Sprengkapsel, Einlegen der Scheiben.

74. In das Ladebrett für 3,7 cm Pzgr. – Abb. 12 – mit der Spitze nach unten stehende Geschoß setzt man mit der Hand die Sprengkapsel ein. Leucht, die feuchte Hände haben, darf man zum Einsetzen der Sprengkapsel nicht anstellen. Die Sprengkapsel muß willig in ihre Bohrung gleiten, bis der Tragerand Auflage findet. Sprengkapseln, welche nicht willig in die Ausbohrung gleiten sind durch leichtes Aufstoßen des Geschosses auf Haardecke zu entfernen. Ist dies nicht möglich, so ist das Geschoß zu sprengen.

75. Auf die Sprengkapsel legt man zuerst die nach der Tafel in Ziffer 71 ermittelten Kork-scheiben, auf diese die Messing- oder Leichtmetallscheiben. Dann legt man auf die Sprengkapsel die in der Tafel angegebenen Pappscheiben (dünnere nach unten). Die Scheiben müssen glatte Rände haben. Das Auflegen von mehr Scheiben, als in der Tafel angegeben, ist verboten (richtiges Einschrauben wird verhindert und Sprengladung zer-drückt); es dürfen auch nicht weniger sein. Das Festlegen der Innenteile erfolgt durch das Einschrauben des Bodenzünders; siehe Ziffer 76. Für diese Arbeiten ist ein Aufseher einzuteilen. Der Feuerwerker hat täglich häufige Stichprüfungen zu machen, damit die Ar-beiten dauernd vorschriftsmäßig gemacht werden.

6. Einschrauben des Bodenzünders.

76. Die Bodenzünder sind vor dem Einschrauben sämtlich auf einer besonderen Arbeits-stelle mit der Grenzlehre 25,1 –0,3 – Abb. 14 – zu prüfen, ob der in das Geschoß ragende Zünderteil nicht zu lang ist. Nicht lehrenhaltige Zünder sind zurückzustellen.

Ferner ist mit dem Gutgewindelehrring, links M 22 x 1,5, Flanken-Ø 20,986 bei jedem Bd.Z. zu prüfen, ob das Gewinde rechtwinklig zur Zünderauflagefläche geschnitten ist. Zünder, bei denen das Gewinde nicht rechtwinklig zur Auflagefläche verläuft, liegen nur einseitig im Geschoß auf und begünstigen das Vorkommen von Rohrzerspringern. Der Ge-windering ist bis zur Auflagefläche aufzuschrauben, zulässiger Lichtspalt 0,1 mm.

Bis zur Überweisung dieser Lehre ist der Verlauf des Gewindes zur Auflagefläche des Zün-ders durch Besichtigen zu prüfen.

Bodenzünder, deren Gewinde Fehlstellen aufweisen, dürfen nicht verwendet werden.

Über die Anzahl fehlerhafter Zünder ist unter Angabe der Lieferfirma und Nr. der Lieferung an RLM/LE zu berichten.

Bei den für brauchbar befundenen Zündern ist zu prüfen, ob die Zylinderstifte zum Ab-scherstift vorhanden sind. Ist dies der Fall, so füllt man den Raum über den Stiften mit Kunstschellacklack. Sind die Bohrungen bereits mit Lack gefüllt, so entfällt das Prüfen und Dichten. Zünder ohne Zylinderstift sind der Lieferfirma zum Instandsetzen zurückzugeben. RLM/L Flak ist zu benachrichtigen. Beschädigter Lackanstrich ist auszubessern.

77. Das Einschrauben des Bodenzünders ist in einem besonderen oder in durch Bohlen-wände von mindestens 16 cm Stärke abgetrennten Raum auszuführen. Das Geschoß be-findet sich im Ladebrett (Spitze nach unten). Der Aufseher hat bei jedem Geschoß vor dem Einschrauben des Bodenzünders durch Besichtigen zu prüfen, ob Sprengkapsel, Kork-, Messing- oder Leichtmetall- und Pappscheiben vorhanden und richtig eingelegt sind. Diese Untersuchung ist wichtig. Durch den Arbeitsgang muß gewährleistet werden, daß in jedem Geschoß die vorgeschriebenen Munitionsteile vorhanden sind.

Vor dem Einschrauben des Bodenzünders ist sein Gewinde, und zwar ohne die beiden ers-ten Gänge, die Hinterstechung des Gewindes und die Auflagefläche des Zünders mit dick-flüssigem Kunstschellacklack zu bestreichen.

Der Lack ist so reichlich aufzutragen, daß er beim Einschrauben des Zünders aus dem Ge-schoß hervorquillt und daß die Fuge zwischen Geschoß und Zünder gut mit dickflüssigem Lack gefüllt wird. Wenn nötig, ist noch Lack in die Ringfuge einzustreichen.

Im Raum für das Einschrauben des Zünders ist der Zünder soweit wie möglich von Hand einzuschrauben. Hierbei bleibt das Geschoß im Ladebrett, damit die eingelegten Kork- und Metallscheiben waagerecht liegen bleiben. Das Festschrauben des Zünders mit dem Zün-derschlüssel f. Bd.Z. 5103 ist im "Spannfutter f. Geschosse bis 5 cm" – Abb. 15 – auszu-führen. Der Zünder muß so fest aufliegen, daß ein weiteres Einschrauben nicht mehr möglich ist. Hierauf ist besonderer Wert zu legen.

Übergequellener Kunstschellacklack kann auf dem Geschoßboden belassen werden, da er bis zum Zusammensetzen der Patrone noch eintrocknet.

Nicht festeingeschraubte oder ungenügend mit Lack abgedichtete Bodenzünder können die Ursache zu Rohrzerspringern sein.

Geschosse mit festeingeschraubten Zündern kommen in ein anderes Ladebrett, in dem sich nur völlig fest eingeschraubte Zünder befinden dürfen, um Verwechselungen zu ver-meiden. Die Geschosse bleiben mit der Geschoßspitze nach unten 48 Stunden im Lade-brett stehen, damit der Kunstschellacklack gut erhärtet. Die Geschosse können auch in den Papphüllen für 3,7 cm Geschosse zum Trocknen abgestellt werden.

7. Einschrauben der Lichtspurhülse.

78. Es geschieht sogleich nach dem Einschrauben des Bodenzünders im Spannfutter. Die Lichtspurhülsen verbleiben bis zum Einschrauben in ihrer Verpackung.

Für das Einschrauben in den Bodenzünder ist ihr Gewinde (nicht das Muttergewinde im Bodenzünder) reichlich mit dickflüssigem Kunstschellacklack zu bestreichen und dann die Lichtspurhülse mit dem Schlüssel f. Lichtspurhülse Nr. 1 fest einzuschrauben. Da die Lichtspurhülse mit ihrem Zapfen im Zünder fest anliegen muß, verbleibt außen zwischen Zünder und Lichtspurhülse etwa 0,5 mm Zwischenraum.

Beim Einschrauben der Lichtspurhülse und beim Handhaben der mit Lichtspurhülse verse-henen Geschosse muß man bei allen Arbeiten beachten, daß das sehr dünne und daher empfindliche Abschlußplättchen der Lichtspurhülse weder beschädigt noch verunreinigt wird. Lichtspurhülsen (Lichtspurhülsen Nr. 1) mit zerbrochenem Abschlußplättchen sind zurückzustellen; sie können wieder luftdicht verpackt und für Üb.-Zwecke verwendet werden.

79. Es dürfen nur soviel Geschosse mit Zünder auf der Arbeitsstelle sein, wie für den glatten Arbeitsverlauf nötig sind.

8. Bezeichnen der Geschosse.

80. Das Aufschrauben des Zünder ist auf dem Geschoß nach Abb. 8 zu bezeichnen.

Schlecht lesbare Kennzeichen sind auszubessern.

III. Fertigen der 3,7 cm Sprgr.Patr. 18 (Bl.) mit L'spur und der 3,7 cm Sprgr.Patr. 18 (Bl.) mit L'spur-ErsatzstückIV. Fertigen der 3,7 cm Pzgr.Patr. 18