IV. Fertigen der 3,7 cm Pzgr.Patr. 18IV. Fertigen der 3,7 cm Pzgr.Patr. 18
Die Munition der 3,7 cm Flak
IV. Fertigen der 3,7 cm Pzgr.Patr. 18
C. Laden der Geschosse mit Sprengladung in Büchse.

1. Allgemeines.

81. Das Bodenloch der Pzgr. – Abb. 16 – wird für den Transport mit der Verschlußschrau-be, links M 22 x 1,5 (Preßstoff) – Zeichnung 13 E 2321 – oder mit der Verschlußschraube, links M 22 x 1,5 Z – Zeichnung 13 E 2322 – mit untergelegtem Ring für Verschlußschrau-ben, links M 22 x 1,5 Z – Zeichnung 13 E 2531 – verschlossen.

82. Für die Ausführung der Arbeiten gelten die Vorschichtsmaßnahmen der H.Dv. 454/7 sowie die Ziffern 2, 3 und 47 der H.Dv. 454/9. Auf Ziffer 147 der H.Dv. 454/7 wird beson-ders hingewiesen.

Die Geschosse erhalten vor dem Laden die Kennzahl für die Art des Sprengstoffes (für Ni-tropenta + 15% Montanwachs die Kennzahl 33) auf dem Führungsring 1,6 mm hoch ein-geschlagen – Abb. 16 –.

83. Sprengkapseln dürfen in vollen Packgefäßen zur Arbeitsstelle, jedoch nur bis zu 100 Stück (1 Kästchen) an den Arbeitsplatz für das Einsetzen der Sprengkapsel in das Ge-schoß gebracht werden. Die übrigen Sprengkapseln bleiben bis zum Gebrauch in ihren mit Haardecke zugedeckten Packgefäßen.

Auf dem Arbeitsplatz zum Einsetzen der Sprengkapseln ist das Kästchen in einen geeigne-ten Holzkasten zu setzen, der zugedeckt zu halten ist. Sprengkapseln dürfen nirgends lose hingelegt werden.

Der Arbeitsplatz zum Einsetzen der Sprengkapseln und Einschrauben der Zünder ist mit Haardecke zu belegen, auch wenn er Linoleumbelag hat. Es dürfen nicht mehr als 40 Ge-schosse mit eingesetzter Sprengkapsel auf einem Arbeitsplatz sein.

84. Zur Erleichterung der Arbeiten können zusätzliche Vorrichtungen und Gerät im Betrie-be angefertigt und benutzt werden.

2. Reinigen und Untersuchen der leeren Geschosse.

85. Es gilt die Ziffer 68 dieser Vorschrift.

3. Einsetzen der Sprengladung.

86. Zum Festlegen der Sprengladung im Geschoß ist von der Chem.Techn.-Reichsanstalt auf Brauchbarkeit geprüftes Montanwachs zu verwenden.

Zum Flüssigmachen für den Gebrauch beim Laden dient das Doppelgefäß zum Schmelzen von Paraffin (Band 2 der Zchngn. zur Heeresfeuerwerkerei, Bl. 3, Bild 1). Beim Einsetzen der Sprengladungen darf das Montanwachs nicht über 75° C warm sein. Dies ist mit einem geeigneten Thermometer zu prüfen.

Die Geschosse sind vor dem Laden im Doppelgefäß zum Herstellen der Paraffin-Talkummi-schung von etwa 10 l Inhalt (Band 2 der Zchngn. zur Heeresfeuerwerkerei, Bl. 4, Bild 1) anzuwärmen. Hierzu legt man eine Anzahl Geschosse nebeneinander auf den Boden des leeren inneren Gefäßes und stellt dieses in das mit heißem Wasser gefüllte äußere Gefäß. Die Geschosse sind nur so stark anzuwärmen, daß sie noch in der Hand gehalten werden können, also nur handwarm sind.

Aus dem inneren Gefäß ist ein erwärmtes Geschoß zu entnehmen und in das "Spannfutter für Geschosse bis 5 cm" – Abb. 15 – einzuspannen. Dann ist eine Sprengladung in die "Zange" – Abb. 17 – zu nehmen, bis dicht unter das Zangenmaul in das flüssige Montan-wachs zu tauchen und rasch in die Höhlung des Geschosses einzusetzen. Es ist darauf zu achten, daß kein Wachs in die Höhlung der Sprengladung gelangt.

Das Montanwachs darf beim Einsetzen der Sprengladung in das Geschoß noch nicht fest sein. Für diese Arbeit sind sicher und gewandt arbeitende Leute einzuteilen. Nun wird der "Zentrierdorn für T.Gr." – Abb. 18 – fest, aber ohne Gewalt anzuwenden, in das Geschoß eingeschraubt.

Geschosse mit eingeschraubtem Zentrierbolzen sind auf das "Ladebrett f. 3,7 cm Pzgr." – Abb. 12 – zu stellen. Mit 10 Geschossen besetzte Bretter sind in einem anderen Raum zum Erkalten abzustellen. Die Zentrierdorne müssen 1 Stunde in den Geschossen verblei-ben, dann schraubt man sie heraus und prüft, ob die Höhlung der Sprengladung sauber ist. Hiernach werden die Geschosse auf dem Ladebrett an die Arbeitsstelle zum Ein-schrauben des Zünders gebracht.

4. Untersuchen der Sprengkapsel 105.

87. Die Sprengkapsel 105 – Vorl. Zeichnung 1 VII 6080 – müssen unbeschädigt sein. Die schwarze Seidenscheibe muß vorhanden sein. Sprengkapsel mit losem Boden sind nach Vorschrift zu vernichten.

5. Bestimmen der Einlegescheiben zum Festlegen der Sprengladung
und Sprengkapsel.

88. Mit dem "Tiefenmesser für die eingesetzte Sprengladung in 3,7 cm Pzgr." – Abb. 9 – ist die Entfernung von der Auflagefläche des Zünders im Geschoß bis zur Oberfläche der Sprengladung zu messen. Dieses Maß muß zwischen 15,1 und 16,5 mm liegen. Geschosse, bei denen andere Maße ermittelt werden, sind zurückzustellen und RLM/LE zu melden. Beim Messen ist zu beachten, daß Auflage und Meßflächen stets sauber sind und die obere Fläche der Sprengladung ohne Unebenheiten ist.

Das ermittelte Maß ist in der nachfolgenden Tafel aufzutauchen. Es ist für jedes vorkom-mende Maß angegeben, wieviel und was für Scheiben einzulegen sind. Diese Arbeit ist sehr wichtig und muß daher mit besonderer Sorgfalt ausgeführt werden.

89.

Tafel zum Bestimmen der einzulegenden Scheiben
beim Bd.Z. (5103*)

Ermessen Auf
Sprengkapsel
zu legende
Korkscheiben
1 T 6036
Auf Spreng-
kapsel zu legende
Scheiben (Kork-
scheibe
13 F 5101–3
2 mm dick mit
Messing- oder
Leichtmetall-
scheibe1)
13–5103–7,
0,2 mm dick, zu-
sammengeklebt)
Auf Scheibe
nach Spalte 3
zu legende
Messing- oder
Leichtmetall-
scheiben
13 F 5101–3
Auf
Sprengladung
zu legende
Pappscheiben
1 T 6037
Bemerkungen
Stück
Stück
1 mm dick
Stück
2,2 mm dick
Stück
0,5 mm dick
1 mm
dick
0,25 mm
dick
 
1 2 3 4 5   6
15,1 -- 1 -- 2 -- 1) Metall-
15,2 -- 1 -- 2 --

scheibe

15,3 -- 1 -- 2 1

zeigt zum

15,4 -- 1 -- 2 1

Zünder-

15,5 -- 1 -- 2 2

schaft

15,6 -- 1 -- 2 2  
15,7 -- 1 1 2 2  
15,8 -- 1 1 2 3  
15,9 -- 1 1 2 3  
16,0 -- 1 1 3 --  
16,1 -- 1 1 3 --  
16,2 1 1 -- 3 --  
16,3 1 1 -- 3 1  
16,4 1 1 -- 3 1  
16,5 1 1 -- 3 2  

90. Den Tafeln ist eine mittlere Länge des Zünderteils von 13,4 mm zugrunde gelegt wor-den. Die Länge des Zünderteils wird mit der "Lehre für die Gewindelänge des Bodenzün-ders 5103" – Abb. 10 – gemessen. Es ist jeder Zünder zu prüfen. Bis zur Beschaffung der Lehre verwendet man einen Tiefenmesser.

An Stelle einer 2 mm dicken Korkscheibe dürfen 2 Stück 1 mm dicke Korkscheiben oder eine 1 mm dicke Korkscheibe und zwei 0,5 mm dicke Metallscheiben verwendet werden, wenn sie aufgebraucht werden sollen. Die Scheiben sind aber immer so einzulegen, daß zwischen der Sprengkapsel und den Metallscheiben mindestens eine Korkscheibe liegt, die Sprengkapsel also nicht von den Metallscheiben berührt wird.

91. Zu Erleichterung der Arbeiten und Vermeidung von Fehlern kann auch wie folgt ver-fahren werden:

Die Maßtafel nach Ziffer 89 wird auf eine Farbentafel – Abb. 19 – übertragen und in ein-zelne Maßgruppen eingeteilt, die sich dadurch ergeben, daß man für verschiedene Maße (z.B. 15,8 u. 15,9) die gleiche Anzahl Scheiben verwendet. Diese Maßgruppen werden durch verschiedene Farbstreifen am Rande der Tafel voneinander unterschieden. Mit den gleichen Farben und den entsprechenden Maßzahlen wird passend zu diesen Tafeln auch eine Anzahl Ladebretter für 3,7 cm Pzgr. – Abb. 12 – hergerichtet, damit immer 10 Ge-schosse gleicher Sprengladungstiefe in einem Ladebrett stehen. Nachdem die Geschosse mit Sprengkapseln versehen worden sind – siehe Ziffer 74 –, gelangt das Ladebrett an einen Arbeitsplatz, an dem sich ein Satz Kontrolltafeln – Abb. 20 dient als Muster – befin-det. Es ist für jede Maßgruppe eine Kontrolltafel vorhanden, auf der die Anzahl der für dieses Maß erforderlichen Scheiben für ein volles Ladebrett aufgezeichnet steht und die außerdem mit Farbstreifen der entsprechenden Maßgruppe kenntlich gemacht ist. Auf der Kontrolltafel werden sämtliche Scheiben ausgelegt, vom Aufseher geprüft und dann von der Arbeiterin in die Geschosse eingelegt. Es gehört also zum Ladebrett mit gelbem Farb-streifen für das Maß 15,7 (siehe Abb. 19) die in gleicher Weise kenntlich gemachte Kon-trolltafel – Abb. 20 –.

92.

6. Einsetzen und Festlegen der Sprengkapsel,
Einlegen der Scheiben,

7. Einschrauben des Bodenzünders,
8. Einschrauben der Lichtspurhülse,
werden nach Ziffer 74 bis 79 dieser Vorschrift ausgeführt.
9. Bezeichnen der Geschosse.
Das Bezeichnen der Geschosse ist nach Abb. 16 vorzunehmen.
D. Füllen der Patrh.
93. Das Füllen der Patrh. ist nach Ziffer 14 bis 21 dieser Vorschrift auszuführen.
E. Zusammensetzen der Patronen.
94. 1. Einfetten des Geschoßzapfens und des Geschoß-
raumes in der Patrh. Behandeln mit Japanlack
(früher Dichtungslack 1955),
2. Einsetzen des Geschosses und Anwürgen der Hülse,
3. Bezeichnen der Patr. – siehe Abb. 16,
4. Untersuchen der Patr.,
5. Untersuchen und Einschrauben der Zdschr.
werden nach Ziffer 23 bis 27 dieser Vorschrift ausgeführt.
F. Beschußprüfung.

95. Vor dem Verpacken und Absenden sind von jeder Tagesfertigung 1 v. Tausend der gefertigten Patronen durch einen Offizier zu entnehmen und gegen Belegwechsel an die H.Abn.Beschußstelle Zeithain abzugeben.

Einsendung an Zeithain hat an jedem Freitag der Woche für die Zeit vom vorhergehenden Freitag bis einschl. Donnerstag als Eilgut zu erfolgen.

In die Packkiste ist ein Zettel einzulegen, auf dem der Offizier bescheinigt, daß die Ent-nahme von ihm persönlich vorgenommen wurde. Aus dem Inhaltszettel müssen Lieferfirma und Lieferungs-Nr. der Geschosse und Zünder zu erkennen sein.

Auf dem Packzettel ist anzugeben, aus welchen Tagesfertigungen die Munition stammt. Die gefertigte Munition muß so lange bei den Munitionsanstalten verbleiben, bis die Frei-gabe durch O.K.H., Wa.Abn. erfolgt.

G. Verpacken.

96. Die 3,7 cm Pzgr.Patr. 18 werden zu 12 Stück in luftdichten Patronenkästen 18 mit Einsatz für Panzergranaten – Zchng. 13 C 4568 – verpackt.

Zur Abdichtung ist Bacorit, braun, Nr. 2686 zu verwenden. Die Masse wird mit einem Spa-tel in die Rillen eingebracht.

97. Das gefüllte Packgefäß erhält je einen Inhaltszettel nach Muster 1 der Abb. 21 auf dem vorderen Deckelrand rechts neben dem Verschluß, dem rechten Deckelrand nahe der vorderen Ecke und der Innenseite des Deckels, und zwar der linken Seite des oberen Fel-des.

Die Inhaltszettel werden nach dem Trocknen des Klebemittels mit farblosem Lack über-strichen.

H. Durchschnittgewichte.
98. 1 – 3,7 cm Pzgr. 18 mit Zünder und Lichtspurhülse

0,685 kg

1 – 3,7 cm Pzgr.Patr. 18, schußfertig

1,570 kg

1 luftdicher Patronenkasten 18 mit Einsatz für Panzergranaten, leer etwa

6,400 kg

1 luftdichter Patronenkasten 18 mit Einsatz für Panzergranaten, ge-füllt etwa

25,250 kg

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