III. Angaben über die Munition, B. ZünderIII. Angaben über D. Munitionspackgefäße
Merkblatt für die Munition des Gebirgsgeschützes 36
III. Angaben über

C.

a) Kartuschen

39. Die Hülsenkartusche des Geb.G. 36 (Anlage 7) ist aus 4 Teilkartuschen zusammenge-setzt, siehe folgende Übersicht.

Lfde.
Nr.
Pulversorte
Die Teilkart. Nr.
Bemerkungen
1
2
3
4
Sonder-
kart. 5
8)
enthält g
 
 
 
 
 
 
 
 
1
Digl.R.P. – 10,5 –
 
 
 
 
 
 
 
(2,2/1)
 
 
 
 
 
 
 
(Diglykol-Röhren-
 
 
 
 
 
 
 
Pulver)
≈ 120
≈ 40
≈ 65
≈ 45
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2
Digl.R.P. – 9,5 –
 
 
 
 
 
 
 
(130 x 2,5/1)
 
 
 
 
≈ 5309)
 
 
 
 
 
 
 
 
 

1. Ladung

40. (1)

Kartuschdeckel entfernen, Teilkartuschen 4 – 2 entnehmen, Kartuschdeckel wieder ein-setzen und bis auf die Teilkartusche 1 herunterdrücken, damit die Ladung fest auf der Zündglocke liegt; dies ist wichtig, damit Nachbrenner oder Versagen vermieden werden.

Falls sich der Kartuschdeckel durch Ziehen an der Schlaufe nicht entfernen läßt, ist an der der Schlaufe entgegengesetzten Hülsenwand in die Hülse hineinzudrücken. Durch die-ses Schiefstellen wird der Sitz des Deckels lose, und er läßt sich entfernen.

2. Ladung

(2)

Sinngemäß nach Randnr. 40 (1), jedoch sind nur die Teilkartuschen 4 und 3 zu entneh-men.

3. Ladung

(3)

Sinngemäß nach Randnr.40 (1), jdeoch ist nur die Teilkartusche 4 zu entnehmen.

4. Ladung

(4)
Wird schußfertig geliefert.

5. Ladung

(5)

Kartuschdeckel, Teilkartusche 4 bis 1 entnehmen und Sonderkartusche 5 mit der Beila-dung voran in die Hülse einsetzen. Die Sonderkartusche füllt die Kartuschhülse vollkom-men aus. Der Kartuschdeckel kann daher nicht mehr eingesetzt werden. Kartuschdeckel sind zu sammeln und an die Munitionsausgabestelle abzuliefern.

41. Die Hülsenkartuschen sind vor Feuer und Nässe zu schützen, sie dürfen erst kurz vor dem Verfeuern der Verpackung entnommen werden.

42. Sie sind vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu bewahren und stets auf eine Haardecke oder auf andere weiche und reine Unterlagen zu legen, niemals aber auf die Erde oder auf Schnee.

43. Beim Schießen nicht verwendete Kartuschen sind sobald wie möglich wieder in den Munitionskasten zu packen.

44. Hülsenkartuschen sind gegen Sonnenstrahlen zu schützen, da andernfalls die Pulver-temperatur und damit die Gasdrücke zunehmen; es ergeben sich Weitschüsse. Man muß möglichst vermeiden, für ein Schießen kalt und wärmer lagernde Kartuschen durcheinan-der zu verfeuern. Zum Messen der Pulvertemperatur werden Meßkartuschen mitgeführt. Beschreibung und Gebrauch der Meßkartusche siehe Randnr. 104ff.

45. Bei der Hülsenkartusche muß man vor dem Laden des Geschützes den richtigen Sitz der Zündschraube prüfen. Die Zündschraube muß sich mit der Bodenfläche der Kartusch-hülse vergleichen oder etwas versenkt liegen, darf aber niemals vorstehen. Diese Prüfung ist wichtig.

46. Gelockerte Zündschrauben sind mit dem Doppelschlüssel für Zündschrauben C/12 n.A. (siehe Anlage 9) wieder fest einzuschrauben.

47. Hülsenkartuschen darf man keinesfalls längere Zeit in heißgeschossenen Rohren be-lassen, weil die Hitze im Rohr das Pulver der Kartusche erwärmt, wodurch sich die Gas-drücke steigern (siehe Randnr. 44). Geschosse und Gerät werden dann unnötig stark be-ansprucht auch besteht für die Munition die Gefahr vorzeitiger Entzündung.

48. Feuchtgewordene Kartuschhülsen sind nicht zu verwenden, da sie Kurzschüsse ver-ursachen; bei großer Feuchtigkeit versagen sie.

49. Verbeulte Kartuschen sind unbrauchbar. Nicht ladefähige Kartuschen darf man nie-mals mit Gewalt in das Rohr setzen.

50. Kommt ein Versager vor, so ist sofort von neuem abzuziehen. Tritt wieder Versager auf, dann ist der Verschluß zunächst geschlossen zu halten und nach 1 Minute Wartezeit ist auf Befehl des Geschützführers die Hülsenkartusche zu ersetzen. Während der Warte-zeit muß der Rücklauf des Rohres unbedingt frei bleiben. Die Hülsenkartusche darf noch einmal geladen werden, wenn die Zündschraube nicht angeschlagen ist.

51. Beim Versagen der Hülsenkartusche wird die Zündschraube mit dem zugehörigen Schlüssel (siehe Anlage 9) vorsichtig ausgeschraubt8). Die Hülsenkartusche ist hierzu auf eine Haardecke handgerecht niederzulegen. Der Schlüssel ist fest auf die Zündschraube zu setzen, damit er nicht abgleitet.

52. Die Vorratszündschraube ist dann mit demselben Schlüssel einzuschrauben8). Tritt wieder ein Versager auf, so ist nach der Wartezeit (50) nach Randnr. 53 zu verfahren.

53. Versager-Zündschrauben, Versager-Hülsenkartuschen und nicht ladefähige Hülsen-kartuschen muß man im bestehenden Zustande im Munitionskasten verpacken, den Muni-tionskasten kennzeichnen und möglichst bald an die nächste Munitionsausgabestelle ab-liefern. Nicht verbrauchte Teil- und Sonderkartuschen sind gesondert zu verpacken und zu kennzeichnen. Beim Verpacken und Auspacken der Teilkartuschen ist das Rauchen verboten.

54. Kartuschehülsen, die sich nach dem Abfeuern nicht auswerfen lassen, sind von der Geschützmündung der vorsichtig herauszustoßen. Ladungsraum und Rohrinneres reinigen, Auswerfer untersuchen.

55. Die abgefeuerten Kartuschhülsen sind sobald wie möglich zu verpacken, damit sie nicht unnötig verbeult oder verschmutzt werden, und an die Munitionsausgabestelle ab-zugeben. Die restlose Rückgabe fördert den Nachschub an Munition und ist daher wichtig.

b) Kartuschvorlagen

56. Die Kartuschvorlagen (siehe Randnr. 93, Spalte 11) haben den Zweck, das Mün-dungsfeuer bei Dunkelheit zu verringern und möglichst unsichtbar zu machen.

57. Zum Schußfertigmachen der Hülsenkartuschen mit Kartuschvorlagen ist der Kartusch-deckel herauszunehmen und je nach Kommando für das Schießen mit 1., 2. und 3. Ladung je eine Kartuschvorlage, für 4. und 5. Ladung je zwei Kartuschvorlagen auf die befohlene Ladung zu legen und der Kartuschdeckel wieder einzusetzen (40 [1], 2. Absatz). Bei der 5. Ladung bleibt der Kartuschdeckel weg (40 [5]). Vor dem Laden mit 5. Ladung sind die Kartuschvorlagen in den Ladungsraum an den Geschoßzapfen zu legen.

58. Die Kartuschvorlagen vergrößern die Streuung – besonders beim Schießen mit kleinen Ladungen – und sind daher nur anzuwenden, wenn Lage und Sichtverhältnisse es erfor-dern.

59. Mehr als die in Ziffer 57 angegebene Anzahl Kartuschvorlagen darf nicht mitverschos-sen werden.

60. Kartuschvorlagen sind weder feuergefährlich noch explosionsfähig. Sie dürfen deshalb in geheizten Räumen aufbewahrt oder getrocknet werden.

61. Kartuschvorlagen sind bis kurz vor dem Gebrauch in ihrer Verpackung zu belassen.

62. Feuchte Kartuschvorlagen darf man nicht verschießen, weil dann der Inhalt in Klum-pen zusammengeballt ist und die Vorlagen in diesem Zustande ihren Zweck nicht erfüllen. Feucht gewesene, aber wieder völlig getrocknete Kartuschvorlagen dürfen verwendet werden, nachdem der Inhalt wieder möglichst fein zerdrückt worden ist.

63. Kartuschvorlagen verursachen Rosten der Rohre; diese sind deshalb häufig und gründlich zu reinigen.

III. Angaben über die Munition, B. ZünderIII. Angaben über D. Munitionspackgefäße