III. Angaben über die Munition, C. KartuschenIV. Maßnahmen gegen Rohr-, Frühzerspringer und sonstige Unfälle
Merkblatt für die Munition des Gebirgsgeschützes 36
III. Angaben über

D.

Munitionspackgefäße

64. Die Munitionspackgefäße nutzen sich infolge der starken Beanspruchung beim Ge-brauch rasch ab. Da sie teuer sind und bei Massenverbrauch viel Rohstoffe und Arbeits-kräfte erfordern, muß man sie mit ihrem Zubehör recht schonend behandeln. Ihre vollzäh-lige Rücklieferung an die Ausgabestellen ist regelmäßig zu überwachen.

65. Munitionspackgefäße schützen die Munition gegen Verschmutzen und Beschädigun-gen und gewährleisten daher die Ladefähigkeit der Munition. Munitionspackgefäße müssen trocken und rein gehalten werden.

66. Es ist verboten, Munitionspackgefäße zum Bau von Deckungen, zu Feuerungszwek-ken oder als Packgefäße für Gegenstände, die keine Munitionsteile sind, zu verwenden.