III. Angaben über die Munition D. MunitionspackgefäßeV. Entladen angesetzter oder festgeklemmter Geschosse
Merkblatt für die Munition des Gebirgsgeschützes 36
IV. Maßnahmen gegen Rohr-, Frühzerspringern und sonstige Unfälle

67. Das Rohrinnere ist oft und gründlich zu reinigen. Für das Schießen darf es nur hauch-artig eingeölt sein. Eingedrungenes Regenwasser ist vor den Schießen zu entfernen.

Bei stark eingefettetem oder nassem Rohrinnern kann sich das angesetzte Geschoß beim Nehmen der Rohrerhöhung aus den Zügen lösen und auf die Kartusche zurückgleiten, wo-durch beim Schuß schwere Beschädigungen des Rohres eintreten können (70).

68. Grate und beschädigte Felder sind vom Waffenmeister zu glätten.
69. Das Entkupfern des Rohres ist rechtzeitig zu veranlassen.
70. Die Geschosse sind mit dem Ansetzer, nicht mit der Hand anzusetzen.

71. Gleichmäßiges festes Ansetzen (mit hörbarem Klang) trägt zur Schonung des Rohrin-nern und zur Verbesserung der Streuungen bei.

72. Es ist möglichst nach jedem Schuß durch das Rohr zu sehen. Kartuschdeckelreste oder sonstige Fremdkörper muß man sofort aus dem Rohr entfernen. Bei Dunkelheit Ta-schenlampen zum Ausleuchten des Rohres verwenden.

73. Bei lange dauerndem Schießen muß man die Geschütze zum Reinigen und Abkühlen des Rohres abwechselnd ausfallen lassen; dem Rohr ist größte Erhöhung zu geben.

74. Während der Feuerpause ist der Verschluß offen zu lassen.

75. Die Geschütze sind erst kurz vor dem Schuß zu laden. Müssen Geschütze längere Zeit geladen stehen, so ist die Mündungskappe aufzusetzen, damit Flugsand, Erde und Regen nicht in das Rohrinnere eindringen können.

Randnr. 12 und 47 beachten.
Abnehmen der Mündungskappe vor dem Schuß nicht vergessen.

76. Die empfindlichen Zünder treten 0,5 bis 2 m vor dem Rohre in Scharfstellung. Tarn-mittel sind daher so anzubringen, daß sie den Geschoßflug bei allen Erhöhungen nicht be-hindern; ferner ist dafür zu sorgen, daß durch die Erschütterung beim Schuß nicht einzel-ne Teile der Deckungen oder der Tarnmittel (Steine, Erde, Zweige) in das Rohr fallen kön-nen.

77. Es ist verboten, andere als die für das Geschütz vorgeschriebene Munition zu ver-wenden.

78. Die bei Schießübungen zu brücksichtigenden Maßnahmen für den Schutz der Bedie-nung und der Absperrung des Geländes muß man beachten.

79. Bei Schießübungen mit empfindlichen Kopfzündern, d.h. mit allen Zündern, die an der Spitze einen Stößel oder eine Abschlußplatte haben, ist beim Niedergehen von Hagel oder großtropfigem Platzregen das Schießen sofort einzustellen. Es können sonst infolge der großen Empfindlichkeit dieser Zünder Frühzerspringer vorkommen, die insbesondere zu überschießende Truppen in Gefahr bringen.

Nachflammer bei Geschützen

80. Es kommt vor, daß nach dem Auswerfen der Kartuschhülse die nach rückwärts aus-tretenden Gase mit kleiner, langsam verlöschender Flamme verbrennen. Mit dem Laden ist zu warten, bis die Flammer erloschen ist. Brennen auch Gase in der Kartuschhülse, muß diese abseits gelegt werden; es ist wichtig, daß die Flamme keine Kartusche trifft.

Berichte über besondere Vorkommnisse an der Munition

81. Bei besonderen Vorkommnissen an der Munition ist an OKH (In 4) und OKH (WaA) zu berichten und ein beantworteter Fragebogen nach dem Muster auf S. 30 beizufügen. Ab-schrift des Berichtes ist der H.Ma., die die Munition ausgegeben hat, zu übersenden, da-mit sie dem Feldzeugkommando Mitteilung machen kann.

Lassen sich die verlangten Feststellungen nicht mehr machen, z.B. bei Rohrzerspringern, so ist dies zu melden. Sprengstücke vom Geschoß und wo möglich Photographien von dem zerstörten Geschütz sind für die Beurteilung des Vorkommnisses wichtig; ferner sind 3 bis 4 Schuß von der am Geschütz befindlichen Munition an die Kommandantur des Ver-suchsplatzes Hillersleben zur Verfügung des OKH (Wa Prüf 1) zur Untersuchung einzusen-den (vgl. Randnr. 103 unter B 8). Dies ist zur Feststellung etwaiger Fehlerquellen unbe-dingt erforderlich.

III. Angaben über die Munition D. MunitionspackgefäßeV. Entladen angesetzter oder festgeklemmter Geschosse