C. Angaben über II. ZünderA. Angaben über IV. MunitionspackgefäßeInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der schweren Feldhaubitze 18
C. Angaben über
III. Kartuschen3)

45.

Die Kartuschen der s.F.H. 18 haben folgenden Ladungsaufbau:

Pulversorte
Teilkartusche Nr.
Sonder-
kartusche Nr.
Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
8
enthält etwa g

a) Gu.P.-Aufbau (Anlage 9)

Nz.Man.N.P.
10
––
––
––
––
––
––
––
 
(1,5 · 1,5)
(Bei-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ladung)
 
 
 
 
 
 
 
 
Digl.Bl.P. – 10,5 –
700
––
––
––
––
––
––
––
 
(10 · 10 · 0,2)
(Grund-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ladung)
 
 
 
 
 
 
 
 
Gu.Bl.P. – AO –
––
130
155
227
313
460
1)
1)
 
(8 · 8 · 0,9)
 
 
 
 
 
 
 
 
 

b) Digl.Bl.P.-Aufbau (Anlage 10)

Ngl.Bl.P. – 12,5 –
5502)
––
––
––
––
––
––
––
 
(40 · 40 · 0,2)
(Grund-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ladung)
 
 
 
 
 
 
 
 
Digl.Bl.P. – 10,5 –
65
125
130
215
310
475
––
––
 
(4 · 4 · 1,2)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Digl.Bl.P. – 10,5 –
––
––
––
––
––
––
440
––
 
(3 · 3 · 0,8)
 
 
 
 
 
 
(Grund-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ladung)
 
 
Digl.Rg.P. – 10,5 –
––
––
––
––
––
––
2470
755
 
(1,9 · 15/4)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bleidraht
25
––
––
––
20
20
––
––
 

c) Ngl.P.-Aufbau (Anlage 11)

Ngl.Bl.P. – 12,5 –
5502)
––
––
––
––
––
––
––
 
(40 · 40 · 0,2)
(Grund-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ladung)
 
 
 
 
 
 
 
 
Ngl.Bl.P. – 12,5 –
70
110
100
180
280
430
––
––
 
(10 · 10 · 1,5)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ngl.Bl.P. – 12,5 –
––
––
––
––
––
––
400
––
 
(4 · 4 · 1)
 
 
 
 
 
 
(Grund-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ladung)
 
 
Ngl.Rg.P. – 11,5 –
––
––
––
––
––
––
2300
660
 
(2,4 · 15/4)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bleidraht
25
––
––
––
20
20
––
––
 

d) Nz.P.-Aufbau (Anlage 12)

Nz.Man.N.P.
10
––
––
––
––
––
50
––
 
(1,5 · 1,5)
(Bei-
 
 
 
 
 
(Bei-
 
 
 
ladung)
 
 
 
 
 
ladung)
 
 
Digl.Bl.P. – 10,5 –
700
––
––
––
––
––
––
––
 
(10 · 10 · 0,2)
(Grund-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ladung)
 
 
 
 
 
 
 
 
Nz.Bl.P.
––
etwa
etwa
etwa
etwa
etwa
––
––
 
(12 · 12 · 2)
 
155
155
230
336
519
 
 
 
Nz.R.P.
––
––
––
––
––
––
etwa
etwa
 
(280 · 5,9/1,3)
 
 
 
 
 
 
2940
880
 

e) Digl.Str.P.-Aufbau (Anlage 13)

Nz.Man.N.P.
10
––
––
––
––
––
75
––
 
(1,5 · 1,5)
(Bei-
 
 
 
 
 
(Bei-
 
 
 
ladung)
 
 
 
 
 
ladung)
 
 
Digl.Bl.P. – 10,5 –
700
––
––
––
––
––
––
––
 
(10 · 10 · 0,2)
(Grund-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ladung)
 
 
 
 
 
 
 
 
Digl.Str.P. – GO –
––
etwa
etwa
etwa
etwa
etwa
––
––
 
(175 · 15 · 0,6)
 
200
190
290
400
510
 
 
 
Digl.R.P. – GO –
––
––
––
––
––
––
etwa
etwa
 
(280 · 3/1,2)
 
 
 
 
 
 
3760
970
 
46.

(1) Zur Durchführung einer Schießaufgabe sind nach Möglichkeit zu verwenden:

  a) Ladungen, die den gleichen Pulveraufbau aufweisen,
  b) entweder sämtliche Ladungen mit Bleidraht
  oder
  sämtliche Ladungen ohne Bleidraht.
  (2) Wenn die für eine Schießaufgabe vorgesehene Anzahl Schüsse
  a) aus Kart. mit Bleidraht und aus Kart. ohne Bleidraht bestehen
  oder
  b) verschiedenen Pulveraufbau aufweisen,
  so treten vorher nicht zu bestimmende V0 -Streuungen auf.
 

(3) Die ab 1.1.41 gefertigten Kartuschen tragen Kennbuchstaben für den Pulverauf-bau, siehe Anlagen 9 bis 13. Es dürfen zu einer Ladung nur Teilkartuschen mit gleichen Buchstaben verwendet werden.

Schußfertigmachen der Kartuschen

47.

Die Kartuschen werden mit der 6. Ladung schußfertig mitgeführt. Soll mit einer kleineren Ladung geschossen werden, so sind nach Entfernen des Kartuschdek-kels so viele Teilkartuschen aus der Kartuschhülse herauszunehmen – wenn die Teilkartuschen übereinanderliegen –, bis die oberste die kommandierte Zahl zeigt. Stehen die Teilkartuschen nebeneinander, so werden alle Teilkartuschen entfernt, die höhere Ladungnummern tragen, als die kommandierte Zahl angibt.

48.

Soll mit der 7. Ladung geschossen werden, so sind alle Teilkartuschen (einschl. Grundladung) aus der Kartuschhülse zu entfernen. Danach ist die Sonderkartu-sche 7 so in die leere Kartuschhülse einzusetzen, daß der Beutelkropf nach oben zeigt, bei der eingesetzten Sonderkartusche also sichtbar bleibt.

49.

Soll mit der 8. Ladung geschossen werden, so ist nach Nr. 48 zu verfahren. Die Sonderkartusche 8 ist auf die Sonderkartusche 7 zu legen. Beim Ladungsaufbau aus Röhrenpulver werden beide Sonderkartuschen nebeneinandergestellt.

50.

Sonderkartuschen 7 und 8 haben einen roten Ring um ihre Ladungsnummern. Sie dürfen unter keinen Umständen mit anderen Teilkartuschen ohne roten Ring verschossen werden.

51.

Der Kartuschdeckel ist nach Entnahme von Teilkartuschen oder nach dem Einlegen der Sonderkartusche 7 und 8 wieder einzusetzen und fest auf die Ladung zu drük-ken.

 

Sonderkartuschen 7 und 8 aus Röhrenpulver ragen aus der Kartuschhülse heraus; sie sind ohne Kartuschdeckel langsam in das Rohr einzusetzen, damit die Kartuschen an der Zündglocke liegenbleiben und Fehlzündungen vermieden werden.

52.

Falls sich der Kartuschdeckel durch Ziehen an der Schlaufe nicht an standslos ent-fernen läßt, ist er an dem der Schlaufe entgegengesetzten Hülsenrand in die Hülse hineinzudrücken. Dadurch wird der Deckel leicht gelockert.

Behandeln der Kartuschen

53.

Kartuschen sind vor Feuer und Nässe zu schützen. Sie dürfen erst kurz vor dem Verfeuern der Verpackung entnommen werden. Feucht gewordene Kartuschen sind nicht zu verwenden, da sie Kurzschüsse verursachen; bei großer Feuchtigkeit ver-sagen sie.

 

Haben Hülsenkartuschen im Wasser gelegen, so sind sie zu kennzeichnen und sofort umzutauschen. Fehlt die Möglichkeit, so ist bei allen diesen Kartuschen der Kar-tuschdeckel zu entfernen, und es ist nachzusehen, ob alle Teilkartuschen trocken geblieben sind. Ist nur das Beutelzeug der Teilkartuschen teilweise naß geworden, so ist die Kartusche an der Luft (nicht an der Sonne) zu trocknen. Die gekennzeich-neten Kartuschen sind zuerst zu verschießen.

  Sonderkartuschen 7 und 8 sind sinngemäß zu untersuchen und zubehandeln.
54.

Kartuschen sind vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu bewahren und stets auf Haardecke oder auf andere weiche und reine Unterlagen zu legen, niemals aber auf Erde oder Schnee.

 

Beim Schießen nicht verwendete Kartuschen sind sobald wie möglich in den Kar-tuschkasten zu packen.

55.

Kartuschen sind gegen Sonnenstrahlen zu schützen, da andernfalls die Pulvertem-peratur und damit die Gasdrücke zunehmen; es ergeben sich Weitschüsse. Man muß möglichst vermeiden, für ein Schießen kalt und wärmer lagernde Kartuschen durch-einander zu verfeuern. Zum Messen der Pulvertemperatur werden Meßkartuschen mitgeführt. Beschreibung der Meßkartusche siehe Nr. 113 ff.

 

Die Kartuschen sind auch gegen große Hitze zu schützen. Dazu sind – wenn Zeit vorhanden und die Lage es gestattet – die aus den Fahrzeugen entnommenen Packgefäße mit Kartuschen mit kälteabweisendem Material (Haardecken, Planen usw.) zuzudecken. Der Kälte ausgesetzt gewesene Kartuschen darf man vor dem Schießen nicht in warme Räume bringen, da die sich in der Kartusche bildende Feuchtigkeit Kurzschüsse zur Folge hat.

56.

Bei der Hülsenkartusche muß man vor dem Laden des Geschützes den richtigen Sitz der Zündschraube prüfen. Die Zündschraube muß sich mit der Bodenfläche der Kar-tuschhülse vergleichen oder etwas versenkt liegen, darf aber niemals vorstehen. Die Prüfung ist wichtig.

57.

Gelockerte Zündschrauben sind mit dem Doppelschlüssel für Zündschrauben C/12 n.A. (siehe Anlage 15) wieder fest einzuschrauben.

58.

Hülsenkartuschen darf man keinesfalls längere Zeit in heißgeschossenen Rohren be-lassen, weil die Hitze im Rohr das Pulver der Kartusche erwärmt, wodurch sich die Gasdrücke steigern (siehe Nr. 55); Geschosse und Gerät werden dann unnötig stark beansprucht. Es besteht auch für die Munition die Gefahr vorzeitiger Entzündung.

59.

Verbeulte Hülsenkartuschen sind unbrauchbar, falls sie nicht ladefähig sind. Nicht ladefähige Hülsenkartuschen darf man niemals mit Gewalt in das Rohr einsetzen.

60.

Kommt ein Versager vor, so ist sofort noch einmal abzuziehen. Tritt wieder ein Ver-sager auf, dann bleibt der Verschluß zunächst geschlossen, und erst nach einer Wartezeit von 2 Minuten ist auf Befehl des Geschützführers die Hülsenkartusche zu ersetzen. Während der Wartezeit muß der Rücklauf des Rohres unbedingt frei blei-ben. Es kann mit derselben Hülsenkartusche noch einmal geladen werden, wenn die Zündschraube nicht angeschlagen ist.

 

Das Zurückschrauben der Zündschraube, um beim Abfeuern einen besseren An-schlag zu erzielen, ist verboten.

61.

Nach dem Entladen der Versager-Hülsenkartusche wird die Zündschraube mit dem zugehörigen Schlüssel vorsichtig ausgeschraubt1). Die Hülsenkartusche ist hierzu auf Haardecke handgerecht niederzulegen. Der Schlüssel ist fest auf die Zünd-schraube zu setzen, damit er nicht abgeleitet. Gewaltsames Aus- und Einschrauben der Zündschraube (mit Hammer und Meißel, Schläge gegen den Schlüsselarm usw.) ist verboten.

62.

Eine Zündschraube aus dem Vorrat ist dann mit demselben Schlüssel einzuschrau-ben. Läßt sich die Zündschraube nicht willig einschrauben, so muß man sie durch eine andere ersetzen oder, wenn die Kartuschhülse fehlerhaft ist, die Hülsenkartu-sche umtauschen.

63.

Versager-Zündschrauben, Versager-Hülsenkartuschen und nicht ladefähige Hülsen-kartuschen muß man im bestehenden Zustande im Kartuschkasten verpacken, den Kasten kennzeichnen und möglichst bald an die nächste Munitionsausgabestelle abliefern. Das Beipacken nicht verbrauchter Teil- und Sonderkartuschen ist verbo-ten (65b).

 

Versager-Kartuschen dürfen von der Truppe zwecks Feststellung der Ursache des Versagens nicht auseinandergenommen werden.

64.

Kartuschhülsen, die sich nach dem Abfeuern nicht auswerfen lassen, sind von der Geschoßmündung her auszustoßen.

65.

a) Die beschossenen Kartuschhülsen sind so bald wie möglich zu verpacken, damit sie nicht unnötig verbeult oder verschmutzt werden, und an die Munitionsausgabe-stelle abzugeben. Die restlose und schnelle Rückgabe fördert den Nachschub an Munition und ist daher wichtig. Stahlhülsen sind – wenn Zeit vorhanden – nach dem Beschuß leicht einzufetten, auch wenn sie vermessingt sind. Vermessingte Stahlhül-sen tragen auf dem Boden die eingeprägte Bezeichnung »6350 St«.

 

b) Übriggebliebene Sonder- und Teilkartuschen sind gesondert verpackt bei der Mu-nitionsausgabestelle abzugeben. Das Beipacken anderer Munitionsteile (leere Kar-tuschhülsen, Versager-Hülsenkartuschen usw.) ist verboten.

  c) Beim Handhaben von Kartuschen darf nicht geraucht werden.

Kartuschvorlagen

66.

Die Kartuschvorlagen (s. Nr. 102, Spalte 10) haben den Zweck, das Mündungsfeuer bei Dunkelheit so unsichtbar zu machen, daß es bei genügender Sichtdeckung nicht anzuschneiden ist.

 

Bei Kartuschen mit Gu.Bl.P. und Digl.P., letztere wenn sich bei der Pulverbezeich-nung der Zusatz –GO– befindet, sowie beim Nz.P. fallen die Kartuschvorlagen weg, da diese Pulver ohne Mündungsfeuer schießen.

67.

Zum Schußfertigmachen der Hülsenkartuschen mit Kartuschvorlagen ist der Kar-tuschdeckel (52) herauszunehmen und je nach der befohlenen

Ladung, 1. bis 4. Ldg. 1 Beutel zu 50 g =   50 g,
5. Ldg. 2 Beutel zu je 50 g = 100 g,
6. Ldg. 4 Beutel zu je 50 g = 200 g,
7. Ldg. 6 Beutel zu je 50 g = 300 g,
8. Ldg. 8 Beutel zu je 50 g = 400 g,

auf die befohlene Ladung zu legen und der Kartuschdeckel wieder einzusetzen.

 

Beim Gebrauch der 7. und 8. Ladung mit Kartuschvorlage den Kartuschdeckel ver-kehrt – also Schlaufe nach unten – einsetzen.

68.

Die Kartuschvorlagen vergrößern die Streuung – besonders beim Schiessen mit klei-nen Ladungen – und sind daher nur anzuwenden, wenn Lage und Sichtverhältnisse es erfordern.

69.

Mehr als die in Nr. 67 angegebene Anzahl Kartuschvorlagen darf nicht mitverschos-sen werden.

70.

Kartuschvorlagen sind weder feuergefährlich noch explosionsfähig. Sie dürfen des-halb in geheizten Räumen aufbewahrt werden.

71.

Kartuschvorlagen sind bis kurz vor dem Gebrauch in ihrer Verpackung zu belassen.

72.

Feuchte Kartuschvorlagen darf man nicht verschießen, weil dann der Inhalt zusam-mengeballt ist und die Vorlagen in diesem Zustande ihren Zweck nicht erfüllen. Feucht gewesene, aber wieder völlig getrocknete Kartuschvorlagen dürfen verwen-det werden, nachdem die Vorlagemasse in den Beuteln möglichst fein zerdrückt worden ist.

73.

Kartuschvorlagen verursachen Rosten der Rohre; diese sind deshalb häufig und gründlich zu reinigen.

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