C. Angaben über IV. MunitionspackgefäßeE. Entladen angesetzter oder festgeklemmter GeschosseInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der schweren Feldhaubitze 18
D. Maßnahmen gegen Rohr-, Frühzerspringer und sonstige Unfälle

77.

Das Rohrinnere ist oft und gründlich zu reinigen. Für das Schießen darf es nur hauchartig eingeölt sein2). Eingedrungenes Regenwasser ist vor dem Schießen zu entfernen. Bei stark eingefettetem oder nassem Rohrinnern kann sich das angesetz-te Geschoß beim Geben der Rohrerhöhung aus den Zügen lösen und auf die Kartu-sche zurückgleiten, wodurch beim Schuß schwere Beschädigungen des Rohres ein-treten können (80).

78.

Grate und beschädigte Felder sind vom Waffenmeister zu glätten. Auf Ausbrennun-gen ist gleichfalls zu achten und, wenn solche vorgekommen sind, dem Waffenmeis-ter mitzuteilen.

79.

Das Entkupfern des Rohres ist rechtzeitig zu veranlassen.

80.

Die Geschosse sind fest und daher stets mit dem Ansetzer anzusetzen.

81.

Gleichmäßiges festes Ansetzen (mit hörbarem Klang) trägt zur Schonung des Rohres bei und hebt die Leistung des Geschützes.

82.

Es ist nach jedem Schuß durch das Rohr zu sehen. Kartuschdeckelreste und sonsti-ge Fremdkörper sind sofort aus dem Rohr zu entfernen. Bei Dunkelheit Taschenlam-pen zum Ausleuchten des Rohres verwenden.

83.

Während der Feuerpause ist der Verschluß offen zu lassen.

84.

Feuerpausen sind zum Reinigen des Rohres auszunutzen. Zum schnelleren Abkühlen des heißgeschossenen Rohres ist dem Rohr größte Erhöhung zu geben, soweit der offenstehende Verschluß dies zuläßt.

85.

Die Geschütze sind erst kurz vor dem Schuß zu laden. Müssen Geschütze längere Zeit geladen stehen, so ist die Mündungskappe aufzusetzen, damit Flugsand, Erde und Regen nicht in das Rohrinnere eindringen können.

  Nr. 13 und 58 beachten.
  Abnehmen der Mündungskappe vor dem Schuß nicht vergessen.
86.

Die Rohrsicherheit der empfindlichen Zünder wird sofort, nachdem das Geschoß das Rohr verlassen hat, aufgehoben. Der Zünder befindet sich von da ab in Scharfstel-lung. Tarnmittel sind daher so anzubringen, daß sie den Geschoßflug bei allen Erhö-hungen nicht behindern; ferner ist dafür zu sorgen, daß durch die Erschütterungen beim Schuß nicht einzelne Teile der Deckungen oder der Tarnmittel (Steine, Erde, Zweige) in das Rohr fallen können.

87.

Es ist verboten, andere als die für das Geschütz vorgeschriebene Munition zu ver-wenden.

88.

Die beim Übungsschießen zu berücksichtigenden Maßnahmen für den Schutz der Be-dienung und das Absperren des Geländes muß man beachten.

89.

Bei Schießübungen mit empfindlichen Kopfzündern, d.h. mit Zündern, die an der Spitze eine Abschlußplatte haben, ist beim Niedergehen von Hagel oder großtropfi-gem Platzregen das Schießen sofort zu unterbrechen. Es können sonst infolge der großen Empfindlichkeit dieser Zünder Frühzerspringer vorkommen, die insbesondere zu überschießende Truppe gefährden.

Nachflammer bei Geschützen
90.

Es kommt vor, daß nach dem Auswerfen der Kartuschhülse restliche Gase nach rückwärts austreten und mit kleiner, langsam verlöschender Flamme verbrennen. Mit dem Laden ist zu warten, bis die Flamme erloschen ist. Brennen auch Gase in der Kartuschhülse, so muß diese abseits gelegt werden; es ist wichtig, daß die Flamme keine Kartusche trifft.

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