III. Angaben über B. ZünderIII. Angaben über D. MunitionspackgefäßeInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition des 21 cm Mörsers 18
III. Angaben über
C. Kartuschen

39. Die Hülsenkartuschen des 21 cm Mrs. 18 (siehe Anlage 6) hat folgenden La-dungsaufbau.

40. Ferner verfeuert das Geschütz als 6. Ladung die Sonderkartusche 6 des 21 cm Mrs. 18 (s. Anl. 6). Sie besteht aus:

Pulverart
Teilkartusche
Bemerkungen
1
2
3
4
5
enthält kg
 
 
 
 
 
 
 
 
Nz.Man.N.P. (1,5 · 1,5)
 
 
 
 
 
 
 
(Beiladung)2)
0,050
1.
La-
dung
 
 
 
 
1) + 80 g Bleidraht.
 
 
 
 
 
 
2) Insgesamt enthält
Digl.Bl.P. – 10,5 –
 
 
 
 
 
die Kartusche:
(3 · 3 · 0,8) (Grundladung)2)
1,0
 
 
 
 
50 g Nz.Man.N.P.
 
 
 
 
 
 
(1,5 · 1,5) + 1 kg
Digl.Rg.P. – 10,5 –
 
 
 
 
 
Digl.Bl.P. – 10,5 –
(1,9 · 15/4)2)
1,430
 
 
 
 
(3 · 3 · 0,8)
 
1)
 
0,530
0,710
1,490
2,140
+ 6,3 kg Digl.Rg.P.
 
 
 
 
 
 
 
– 10.5 – (1,9 · 15/4)
 
 
 
 
 
 
 
+ 80 g Bleidraht
oder
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nz.Man.N.P. (1,5 · 1,5)
 
1.
La-
dung
 
 
 
 
1) + 80 g Bleidraht
(Beiladung)2)
0,050
 
 
 
 
2) Insgesamt enthält
 
 
 
 
 
 
die Kartusche:
Ngl.Bl.P. – 12,5 –
 
 
 
 
 
50 g Nz.Man.N.P.
(4 · 4 · 1) (Grundladung)2)
0,895
 
 
 
 
(1,5 · 1,5) + 895 g
 
 
 
 
 
 
Ngl.Bl.P. – 12,5 –
Ngl.Rg.P. – 11,5 –
 
 
 
 
 
(4 · 4 · 1)
(2,4 · 15/4)2)
1,250
0,500
0,650
1,380
2,020
+ 5,8 kg Ngl.Rg.P.
 
1)
 
 
 
 
 
– 11,5 – (2,4 · 15/4)
 
 
 
 
 
 
 
+ 80 g Bleidraht
a) 15,7 kg Digl.R.P. –G 1– (500 · 5,6/3)
+ 100 g Nz.Man.R.P. (1,5 · 1,5) als Beiladung
  oder
b) 13,950 kg Ngl.R.P. –8,2– (360 · 6,5/3)
+ 100 g Nz.Man.R.P. (1,5 · 1,5) als Beiladung
+ 80 g Bleidraht.

Das Ladungsgewicht für die Sonderkartuschen zu a) und b) ist veränderlich und wird für jede Lieferung erschossen.

41. Die Hülsenkartusche des 21 cm Mrs. 18 wird mit der 5. Ladung schußfertig geliefert. Soll mit einer kleineren Ladung geschossen werden, so sind nach Entfernen des Kartusch-deckels so viele Teilkartuschen aus der Kartuschhülse zu nehmen, bis die oberste die kommandierte Zahl zeigt1).

42. Läßt sich der Kartuschdeckel an der Schlaufe nicht herausziehen, ist er an dem der Schlaufe entgegengesetzten Hülsenrand in die Hülse hineinzudrücken. Dadurch wird der Deckel gelockert.

43. Der Deckel ist nach Entnahme der Teilkartusche wieder einzusetzen und fest auf die Ladung zu drücken, damit die Ladung fest auf der Zündglocke liegt. Dies ist wichtig.

44. Soll mit der 6. Ladung geschossen werden, so sind der Kartuschdeckel und sämtliche Teilkartuschen (dazu gehört auch die Grundladung mit der Beiladung) aus der Kartusch-hülse zu entnehmen und die Sonderkartusche 6 des 21 cm Mrs. in die leere Hülse einzu-setzen (Anl. 6).

45. Da die 6. Ladung ohne Kartuschdeckel verfeuert werden muß, ist die Hülsenkartusche vorsichtig und nicht ruckartig in das Geschütz einzusetzen, damit die Ladung nicht nach vorn gleitet. Sonst entstehen Versager und Nachbrenner, durch die die Bedienung ge-fährdet werden kann.

46. Kartuschen sind vorsichtig zu behandeln und nicht zu werfern, auch wenn sie ver-packt sind Nr. 12 gilt sinngemäß.

47. Die Kartuschen sind vor Feuer und Nässe zu schützen. Sie dürfen erst kurz vor dem Verfeuern der Verpackung entnommen werden.

48. Sie sind vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu bewahren und stets auf Haar-decke oder andere weiche und reine Unterlage zu legen, niemals aber auf Erde oder Schnee.

49. Nicht verwendete Kartuschen sind sobald wie möglich wieder zu verpacken.

50. Kartuschen muß man gegen Sonnenstrahlen schützen, da andernfalls die Pulvertem-peratur und die Gasdrücke zunehmen; es ergeben sich Weitschüsse. Man muß möglichst vermeiden, für ein Schießen kalt und wärmer lagernde Kartuschen durcheinander zu ver-feuern. Zum Messen der Pulvertemperatur werden Meßkartuschen mitgeführt. Beschrei-bung und Gebrauch der Meßkartusche siehe Nr. 100 ff.

51. Bei Hülsenkartuschen muß man vor dem Laden des Geschützes den richtigen Sitz der Zündschraube prüfen. Die Zündschraube muß sich mit der Bodenfläche der Kartuschhülse vergleichen oder etwas versenkt liegen, aber niemals vorstehen. Diese Prüfung ist wichtig.

52. Gelockerte Zündschrauben sind mit dem Doppelschlüssel für Zündschrauben C/12 n.A. (Anl. 7) wieder fest einzuschrauben. Das Zurückschrauben der Zündschrauben, um beim Abziehen einen besseren Anschlag zu erzielen, ist verboten.

53. Hülsenkartuschen darf man keinesfalls längere Zeit in heiß geschossenen Rohren be-lassen, weil die Hitze im Rohr das Pulver der Kartusche erwärmt, wodurch sich die Gas-drücke steigern. Geschosse und Gerät werden dann unnötig stark beansprucht. Es erge-ben sich Weitschüsse; auch besteht für die Munition die Gefahr vorzeitiger Entzündung.

54. Feuchtgewordene Hülsenkartuschen sind nicht zu verwenden, da sie Kurzschüsse verursachen; bei großer Feuchtigkeit versagen sie.

55. Verbeulte Hülsenkartuschen sind unbrauchbar, falls sie nicht ladefähig sind. Kleine Beulen am Hülsenrand sind vom Waffenmeister mit dem Holzhammer auszubessern, vorher Zündschraube ausschrauben und Ladung entnehmen. Nicht ladefähige Hülsenkartuschen darf man niemals mit Gewalt in das Rohr einsetzen.

56. Kommt ein Versager vor, so ist sofort von neuem abzuziehen. Tritt wieder Versager auf, dann bleibt der Verschluß zunächst geschlossen und erst nach einer Wartezeit von zwei Minuten ist auf Befehl des Geschützführers die Hülsenkartusche zu ersetzen. Wäh-rend der Wartezeit muß der Rücklauf des Rohres am Geschütz unbedingt frei sein.

Es kann mit derselben Hülsenkartusche noch einmal geladen werden, wenn die Zünd-schraube nicht angeschlagen ist.

57. Nach dem Entladen der Hülsenkartusche wird die Versager-Zündschraube mit dem zugehörigen Schlüssel (Anl. 7) vorsichtig ausgeschraubt2).

Die Hülsenkartusche ist hierzu auf Haardecke oder andere weiche Unterlage handgerecht niederzulegen. Der Schlüssel ist fest in die Ausschnitte der Zündschraube einzusetzen, damit er nicht abgleitet. Gewaltsames Aus- und Einschrauben der Zündschraube (z.B. mit Hammer und Meißel, Schläge gegen den Schlüsselarm) ist verboten.

Eine Vorratszündschraube ist dann mit demselben Schlüssel einzuschrauben2). Läßt sich die Zündschraube nicht willig einschrauben, so muß man sie durch eine andere ersetzen oder, wenn die Kartusche fehlerhaft ist, die Hülsenkartusche umtauschen.

58. Versager-Zündschrauben, Versager-Hülsenkartuschen und nicht ladefä hige Hülsen-kartuschen muß man im bestehenden Zustand verpacken, kennzeichnen und möglichst bald an die nächste Munitionsausgabestelle abliefern. Das Beipacken nicht verbrauchter Teilkartuschen ist verboten.

Versager-Kartuschen dürfen von der Truppe zwecks Feststellung der Ursache des Versa-gens nicht auseinandergenommen werden.

59. Kartuschhülsen, die sich nach dem Abfeuern nicht durch das Öffnen des Verschlußes aufwerfen lassen, sind von der Geschützmündung her nach rückwärts auszustoßen. Rohr-inneres und Ladungsraum sind zu reinigen und der Auswerfer zu untersuchen.

60. Damit die abgefeuerten Kartuschhülsen nicht unnötig verbeult oder verschmutzt wer-den, sind sie sobald wie möglich zu verpacken und an die Munitionsausgabestelle zurück-zuliefern. Die restlose Rückgabe beschleunigt den Nachschub an Munition und ist daher wichtig.

Nichtverbrauchte Teilkartuschen sind gesondert zu verpacken und an die Munitionsaus-gabestelle abzugeben. Das Beipacken anderer Munitionsteile (leere Kartuschhülsen, Ver-sager-Hülsenkartuschen usw.) ist verboten.

Beim Handhaben von Kartuschen und Teilladungen darf nicht geraucht werden.

III. Angaben über B. ZünderIII. Angaben über D. MunitionspackgefäßeInhaltsverzeichnis