III. Angaben über C. KartuschenIV. Maßnahmen gegen Rohr-, Frühzerspringer und sonstige UnfälleInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition des 21 cm Mörsers 18
III. Angaben über
D. Munitionspackgefäße

61. Munitionspackgefäße schützen die Munition gegen Verschmutzen und  Beschädigun-gen und gewährleistet daher die Ladefähigkeit der Munition. Munitionspackgefäße nutzen sich rasch ab. Da sie teuer sind und bei Massenverbrauch viel Rohstoffe und Arbeitskräfte erfordern, muß man sie mit ihrem Zubehör schonend behandeln. Das vollzählige Rücklie-fern an die Ausgabestellen ist regelmäßig zu überwachen.

Packgefäße müssen trocken sein und rein gehalten werden.

Es ist verboten, Munitionspackgefäße zum Bau von Deckungen, zu Feuerungszwecken usw. zu verwenden. Sie dienen nur zum Verpacken von Munition und sind für den Nach-schub wichtig.