III. Angaben über D. MunitionspackgefäßeIV. Berichte über besondere Vorkommnisse an der MunitionInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition des 21 cm Mörsers 18
IV. Maßnahmen gegen Rohr-, Frühzerspringer und sonstige Unfälle

62. Das Rohrinnere ist oft und gründlich zu reinigen. Für das Schießen darf es nur hauch-artig eingeölt sein3). Eingedrungenes Regenwasser ist vor dem Schießen zu entfernen. Bei stark eingefettetem oder nassem Rohrinnern kann sich das eingesetzte Geschoß beim Nehmen der Rohrerhöhung aus den Zügen lösen und auf die Kartusche zurückgleiten, wo-durch beim Schuß schwere Beschädigungen des Rohres eintreten können.

63. Grate, beschädigte Felder sind vom Waffenmeister zu glätten. Auf Ausbrennungen ist gleichfalls zu achten und, wenn solche vorgekommen sind, dem Waffenmeister mitzutei-len.

64. Das Entkupfern des Rohres ist rechtzeitig zu veranlassen.

65. Die Geschosse sind fest und deshalb stets mit dem Ansetzer anzusetzen. Nr. 10 be-achten.

66. Gleichmäßiges festes Ansetzen (mit hörbarem Klang) trägt zur Schonung des Rohrin-nern und zur Verminderung der Streuung bei.

67. Es ist nach jedem Schuß durch das Rohr zu sehen. Kartuschdeckelreste oder sonsti-ge Fremdkörper muß man sofort entfernen. Bei Dunkelheit Taschenlampen zum Ausleuch-ten verwenden.

68. Während der Feuerpause ist der Verschluß offenzulassen.

69. Bei lange andauerndem Schießen sind die Geschütze zum Reinigen und Abkühlen des Rohres abwechselnd ausfallen zu lassen. Zum schnelleren Abkühlen ist dem Rohr größte Erhöhung zu geben, soweit es der geöffnete Verschluß zuläßt.

70. Die Geschütze sind erst kurz vor dem Schuß zu laden. Müssen Geschütze längere Zeit geladen stehen, so ist die Mündungskappe aufzusetzen, damit Flugsand, Erde und Regen nicht in das Rohrinnere eindringen können. Nr. 11 und 50 beachten.

Abnehmen der Mündungskappe vor dem Schuß nicht vergessen.

71. Die Rohrsicherheit der empfindlichen Aufschlagzünder wird sofort nach Verlassen der Mündung aufgehoben. Tarnmittel sind daher so anzubringen, daß sie den Geschoßflug bei allen Rohrerhöhungen nicht behindern; ferner ist dafür zu sorgen, daß durch die Erschüt-terungen beim Schuß nicht einzelne Teile der Deckungen (z.B. Zweige) in das Rohr fallen können.

72. Es ist verboten, andere als die für das Geschütz vorgeschriebene Munition zu ver-wenden.

73. Die bei Schießübungen zu beachtenden Maßnahmen für den Schutz der Bedienung und die Absperrung des Geländes muß man beachten.

74. Bei Schießübungen mit empfindlichen Kopfzündern, d.h. mit allen Zündern, die an der Spitze einen Stößel oder eine Abschlußplatte haben, ist beim Niedergehen von Hagel oder großrtopfigem Platzregen das Schießen sofort einzustellen. Es können sonst infolge der großen Empfindlichkeit dieser Zünder Frühzerspringer vorkommen, die insbesondere zu überschießende eigene Truppen in Gefahr bringen.

Nachflammer bei Geschützen

75. Es kommt vor, daß nach dem Auswerfen der Kartuschhülse restliche Gase nach rück-wärts austreten und mit kleiner, langsam verlöschender Flamme verbrennen. Mit dem La-den warten, bis Flamme erloschen ist. Brennen auch Gase in der Kartuschhülse, muß die-se abseits gelegt werden; es ist wichtig, daß die Flamme keine Kartusche trifft.

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