B. Verzeichnis der zu beachtenden VorschriftenC. Angaben über II. Zünder
Merkblatt für die Munition der 21 cm Kanone 38
C. Angaben über
I. Geschosse

1.

Geschosse verschiedener Gewichtsklassen ergeben ballistische Unterschiede. Beim Übergehen von einer Gewichtsklasse zur anderen sind daher die besonderen Einflüs-se in den B.W.E.-Tafeln zu berücksichtigen.

2.

Geschoßhülle, Zwischenstück und Haube müssen fest miteinander verbunden sein. Der kurze senkrechte Markenstrich beim eingeschraubten Zwischenstück muß mit dem Markenstrich an der Geschoßhülle zusammentreffen; das Zwischenstück darf jedoch noch weiter eingeschraubt sein. Vorstehendes gilt sinngemäß auch für den richtigen Sitz der Haube. Geschosse mit gelockertem Zwischenstück oder stark ver-beulten Hauben dürfen nicht verfeuert werden. Sie sind an die Munitionsausgabe-stelle zurückzugeben. Locker sitzende Hauben und Stößelschrauben muß man fest anziehen.

3.

Geschosse mit Rissen dürfen nicht verfeuert werden; ihr Vorkommen ist dem OKH (AHA/In 4) und dem OKH (Wa A) zu melden. Derartige Geschosse sind an die Muni-tionsausgabestelle zur Weiterleitung an die Kommandantur des Versuchsplatzes Kummersdorf (für OKH/Wa Prüf 1) abzugeben.

4.

Die Führungsringe dürfen nicht bestoßen werden. Kleinere Beschädigungen an den Führungsringen, die die Form nicht beeinträchtigen, sind duch Befeilen oder vorsich-tiges Beitreiben des Metalls zu glätten.

5.

Führungsringe, die sich durch Beitreiben des Metalls nicht instandsetzen lassen, oder die beim Instandsetzen in der Form beeinträchtigt wurden, machen das Ge-schoß unbrauchbar. Desgleichen sind Geschosse mit anderen Beschädigungen, die nicht völlig beseitigt sind, nicht zu verfeueren. Auch Geschosse mit flüssigen Aus-scheidungen des Sprengstoffes am Zusammenstoß zwischen Geschoßhülle und Zwi-schenstück darf man nicht verschießen. Alle derartigen Geschosse sind mit dem Grund der Beanstandung zu kennzeichnen und an die Munitionsausgabestelle zu-rückzusenden.

6.

Geschosse muß man sauber und trocken und vor Sonnenstrahlen schützen. Die nicht verfeuerten Geschosse sind wieder vorschriftsmäßig einzulagern. Für das La-gern der Munition in Feuerstellung gilt H.Dv. 305, für das Lagern im Standort die H.Dv. 450.

7. Schmutzige Geschosse sind vor dem Laden des Geschützes gründlich abzuwischen.
8.

Bei Kälte sind die Geschosse, besonders aber ihre Führungsringe, vor dem Laden des Geschützes gründlich von Eis und Reif zu säubern, da sonst ihr festes Ansetzen nicht möglich ist. Ungenügend fest angesetzte Geschosse können sich beim Geben der Rohrerhöhung aus den Zügen lösen und damit Ursache zu Rohrzerspringern wer-den (64).

9.

Geschosse, die im Wasser gelegen haben, sind zu kennzeichnen und umzutauschen. Fehlt die Umtauschmöglichkeit, so sind einige Geschosse so zu verschießen, daß sie sicher zu beobachten sind. Tritt bei vier Schuß mehr als ein Blindgänger auf, so sind sämtliche Geschosse, die im Wasser gelegen haben, unbrauchbar und an die Muni-tionsausgabestelle zurückzugeben (13). Tritt kein Blindgänger auf, so sind die Ge-schosse trotzdem zuerst zu verschießen.

10.

Geschosse, die beim Ansetzen in das Rohr klemmen, dürfen nicht gewaltsam ange-setzt werden, sondern sind zu entladen.

  Entladen angesetzter Geschosse siehe Nr. 79 ff.
11.

Geschosse darf man nicht längere Zeit (nicht über 5 Minuten) in heißgeschossenen Rohren belassen, weil sich die Wärme des Rohres auf das Geschoß und den Zünder überträgt, wodurch ein vorzeitiges Entzünden eintreten kann. Beachten, daß sich Geschosse in heißen Rohren zu weit einsetzen lassen und beim Erkalten der Rohre Schrumpfungsdruck erhalten, der das Entladen des Rohres (falls nicht mehr ge-schossen wird) erschwert oder unmöglich macht.

12.

Geschosse sind vorsichtig zu handhaben. Man darf Geschosse beim Handhaben, z.B. Abladen, nicht hart aufschlagen lassen.

13.

Unbrauchbare, aber beföderungssichere Munition ist auffällig zu bezeichnen und räumlich getrennt für sich zu lagern; für ihren baldigen Abtransport ist zu sorgen.

Anstrich und Bezeichnung der Geschosse.

14.

Über den Anstrich der Geschosse und ihre Bezeichnung siehe Anlage 1. Geschosse mit zweifelhafter Bezeichnung sind nicht zu verfeuern, sondern an die Ausgabestelle zurückzugeben. Die Kennzeichen sind angebracht, um die Munition richtig verwen-den, verwalten und, falls besondere Vorkommnisse auftreten, beurteilen zu können.

Eingeprägte Kennzeichen.

15.

Geschosse mit eingesetzter Sprengladung in Pappbüchse tragen eingeprägte Kenn-zahlen für die Art des Sprengstoffes, den Monat und Jahr des Ladens, und zwar etwa 340 mm vom Boden des Geschosses entfernt, mit 6 mm hohen Zahlen, in fol-gender Lage zueinander, z.B.:

 

1   4   41

 

Die Kennzeichen sind an einer beliebigen Stelle des Geschoßmantels eingeprägt. Die an erster Stelle stehende Zahl ist immer die Kennzahl für Sprengstoffart.

16. Als Kennzahl für die Sprengstoffart gilt
 

1 = Fp. 02 (Füllpulver 02)

Farbige Kennzeichen.

17. Die Bedeutung der aufgetragenen Kennzeichen ist aus Anlage 1 ersichtlich.
18.

Gewichtsangaben

Lfd.
Nr.
Ge-
schoßart
Schuß-
tafel
mäßiges
Gewicht
des
fertigen
Ge-
schosses
Gewicht
des
Sprengstoffes
Zünder Kartusche
Art der Verpackung
(Anlage 7)
Gewicht
des
leeren
Pack-
gefäßes
mit
Zubehör
Gewicht
des
gefüllten
Pack-
gefäßes
Be-
merkun-
gen
Art
Ge-
wicht
Art
Ge-
wicht
etwa
kg
kg
kg
kg
etwa kg
etwa kg
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
                       
1
21 cm K.
120
in der Sprengladung
Hbgr.Z.
0,820
a) Kleine Ladung
 
1 Geschoß im Geschoßkorb des 21 cm Mrs. 18 mit
   
1) wird
 
Gr. 38
 
etwa
35 K
 
Sonderhülsenkartusche
 
Schutzband und Haltekappe
8,00
128,00
nach-
     
1) kg (ohne
Hbgr.Z.
0,820
der
       
getragen
     
Rauchentwickler)
35/3
 
21 cm K. 38 mit der
56,20
1 Sonderhülsenkart. d. 21 cm K. 38 im Behälter für
     
     
+
Dopp.Z.
0,820
Sonderkart. 1
 
Sonderhülsenkart. d. 21 cm K. 38
11,80
76,00
 
     
Sprengstoffgewicht
28 K
             
     
der Zdlg. 36 Np.
   
b) Mittlere Ladung
 
1 Hauptkart. d. 21 cm K. 38 im Behälter f. Haupt-
     
     
108 g
   
Sonderhülsenkartusche
 
kart. der 21 cm K. 38
8,50
54,80
 
     
Nitropenta
   
der 21 cm K. 38 mit der
64,20
       
           
Sonderkartusche 1 und
 
1 Vorkart. 3 d. 21 cm K. 38 im Behälter f. Vorkart. 3
     
           
Sonderkartusche 2
 
d. 21 cm K. 38
10,30
46,50
 
                       
           
c) Große Ladung
46,30
20 Zündschrauben (zum Vorrat bei jedem Geschütz)
     
           
Hauptkartusche der
 
im Pappkasten für Zündschrauben C/12
200 g
1,80
 
           
21 cm K. 38 und der
36,20
       
           
Vorkartusche 3
 
20 Lichtspurhülsen Nr. 5 im Pappbehälter
100 g
600 g
 
           
der 21 cm K. 38
         
               
5 Stößelschrauben (zus. 100 g)
     
               
werden im Kasten für Zündungen verpackt.
6,70
9,20
 
                       
                       
19.

Gewichtsklasseneinteilung der Geschosse

Lfd.
Nr.
Geschoßart Zünderart Schußtafelmäßiges
Gewicht kg
Gewichtsklasse ..... kg
I II III IV V
1 2 3 4 5 6 7 8 9
                 
1 21 cm K.Gr. 38 Hbgr.Z. 35 K 120 von 114,0 bis 116,4 über 116,4 bis 118,8 über 118,8 bis 121,2 über 121,2 bis 123,6 über 123,6 bis 126,0
    oder            
    Hbgr.Z. 35/3            
    oder            
    Dopp.Z. 28 K            
                 

B. Verzeichnis der zu beachtenden VorschriftenC. Angaben über II. Zünder