C. Angaben über V. MunitionspackgefäßeE. Entladen angesetzter oder festgeklemmter Geschosse
Merkblatt für die Munition der 21 cm Kanone 38
D. Maßnahmen gegen Rohr-, Frühzerspringer und sonstige Unfälle

64.

Das Rohrinnere ist oft und gründlich zu reinigen. Für das Schießen darf es nur hauchartig eingeölt sein1). Eingedrungenes Regenwasser ist vor dem Schießen zu entfernen.

 

Bei stark eingefettetem oder nassen Rohrinneren kann sich das angesetzte Geschoß beim Geben der Rohrerhöhung aus den Zügen lösen und auf die Kartusche zurück-gleiten, wodurch beim Schuß schwere Beschädigungen des Rohres eintreten kön-nen.

65. Grate und beschädigte Felder sind vom Waffenmeister zu glätten.
66.

Auf Ausbrennungen ist gleichfalls zu achten und, wenn solche vorgekommen sind, dem Waffenmeister mitzuteilen.

67.

Ohne Ersatzstück ist L'spurhülse Nr. 5 oder ohne Lichtspurhülse Nr. 5 im Ge-schoßboden darf nicht geschossen werden.

68. Die Geschosse sind nur mit dem Geschoßansetzer anzusetzen.
69.

Gleichmäßiges festes Ansetzen (mit hörbarem Klang) trägt zur Schonung des Rohr-inneren und zur Verbesserung der Streuungen bei (64).

70.

Nach jedem Schuß ist durch das Rohr zu sehen, Fremdkörper sind aus dem Rohr zu entfernen. Bei Dunkelheit Taschenlampe zum Ausleuchten des Rohres verwenden.

71. Während der Feuerpause ist der Verschluß offen zu lassen.
72.

Feuerpausen sind zum Reinigen des Rohres auszunutzen. Zum schnelleren Abkühlen des heißgeschossenen Rohres ist dem Rohr möglichst größte Erhöhung zu geben, soweit der offenstehende Verschluß dies zuläßt.

73.

Das Geschütz ist erst kurz vor dem Schuß zu laden. Muß es längere Zeit geladen stehen, so ist die Mündungskappe aufzusetzen, damit Flugsand, Erde und Regen nicht in das Rohrinnere eindringen können. Nr. 11 und 49 beachten.

74.

Die empfindlichen Zünder treten sofort nach Verlassen der Mündung in Scharfstel-lung. Tarnmittel sind daher so anzubringen, daß sie den Geschoßflug bei allen Erhö-hungen nicht behindern; ferner ist dafür zu sorgen, daß durch die Erschütterungen beim Schuß einzelne Teile der Deckungen oder der Tarnmittel (Steine, Erde, Zweige) nicht in das Rohr fallen können. Bei den Geschossen sind am Geschütz die Stößel-schrauben auf gute Beschaffenheit zu untersuchen, um Frühzerspringer zu vermei-den (28).

75.

Es ist verboten, andere als die für das Geschütz vorgeschriebene Munition zu ver-wenden.

76.

Die beim Übungsschießen zu berücksichtigenden Maßnahmen für den Schutz der Be-dienung und die Absperrung des Geländes sind zu beachten.

77.

Bei Schießübungen mit empfindlichen Kopfzündern, d.h. mit allen Zünder, die an der Spitze einen Stößel oder eine Abschlußplatte haben, ist beim Niedergehen von Hagel oder großtropfigem Platzregen das Schießen sofort einzustellen. Es können sonst in-folge der großen Empfindlichkeit dieser Zünder Frühzerspringer vorkommen, die ins-besondere zu überschießende eigene Truppen in Gefahr bringen.

Nachflammer bei Geschützen

78.

Es kommt vor, daß nach dem Auswerfen der Kartuschhülse restliche Gase nach rückwärts austreten und mit kleiner, langsam verlöschender Flamme verbrennen. Mit dem Laden ist zu warten, bis die Flamme erloschen ist. Brennen auch Gase in der Kartuschhülse, so muß diese abseits gelegt werden; es ist wichtig, daß die Flamme keine Kartusche trifft.

C. Angaben über V. MunitionspackgefäßeE. Entladen angesetzter oder festgeklemmter Geschosse