D. Maßnahmen gegen Rohr-, Frühzerspringer und sonstige UnfälleF. Entladen festgeklemmter Hülsenkartuschen
Merkblatt für die Munition der 21 cm Kanone 38
E. Entladen angesetzter oder festgeklemmter Geschosse

79.

Entladen angesetzte Geschosse mit Dopp.Z. 28 K dürfen nicht entladen wer-den. Sie sind im Kriege grundsätzlich, im Frieden, soweit es die Sicherheitsbestim-mungen zulassen, zu verfeuern. Besteht hierbei Gefahr, daß durch zu kurz liegende Sprengpunkte die eigene Truppe gefährdet wird, so sind durch Änderung der La-dung, Erhöhung und Seitenrichtung die Schüsse außerhalb des Gefahrenbereiches bzw. die Sprengpunkte so hoch wie möglich zu legen.

80. Angesetzte Geschosse mit A.Z. dürfen entladen werden.
81.

Klemmende Geschosse mit A.Z. und Dopp.Z. bzw. solche, die aus Sicherheits-gründen nicht verfeuert werden können, sind zu entladen. Das Entladen muß stoß- und ruckfrei geschehen. Es darf nur mit der dafür vorgesehenen Entladevorrichtung ausgeführt werden.

82.

Vor dem Entladen des Geschosses erhält das Rohr die Ladestellung. Dann sind Son-derhülsenkartusche und Vorkartusche aus dem Rohr zu entfernen.

83.

Das Ersatzstück für Lichtspurhülse Nr. 5 oder die Lichtspurhülse Nr. 5 ist aus dem Geschoßboden mit dem bei der Entladevorrichtung befindlichen Schlüssel auszu-schrauben und die Entladevorrichtung in das Gewinde der Bohrung einzuschrauben.

84. Nach dem Entladen sind Rohrinneres, Geschoß und Kartuschen zu reinigen.
85.

Entladene Geschosse (80, 81) dürfen wieder verschossen werden, wenn Geschosse und Zünder brauchbar sind (2 bis 4, 9, 28, 29, 32, 35). Auch Geschosse mit Doppel-zünder sind wieder brauchbar, wenn das Entladen stoß- und ruckfrei erfolgte.