Merkblatt für die Munition der 21 cm Kanone 38 |
E. Entladen angesetzter oder festgeklemmter Geschosse |
79. |
Entladen angesetzte Geschosse mit Dopp.Z. 28 K dürfen nicht entladen wer-den. Sie sind im Kriege grundsätzlich, im Frieden, soweit es die Sicherheitsbestim-mungen zulassen, zu verfeuern. Besteht hierbei Gefahr, daß durch zu kurz liegende Sprengpunkte die eigene Truppe gefährdet wird, so sind durch Änderung der La-dung, Erhöhung und Seitenrichtung die Schüsse außerhalb des Gefahrenbereiches bzw. die Sprengpunkte so hoch wie möglich zu legen. |
80. | Angesetzte Geschosse mit A.Z. dürfen entladen werden. |
81. |
Klemmende Geschosse mit A.Z. und Dopp.Z. bzw. solche, die aus Sicherheits-gründen nicht verfeuert werden können, sind zu entladen. Das Entladen muß stoß- und ruckfrei geschehen. Es darf nur mit der dafür vorgesehenen Entladevorrichtung ausgeführt werden. |
82. |
Vor dem Entladen des Geschosses erhält das Rohr die Ladestellung. Dann sind Son-derhülsenkartusche und Vorkartusche aus dem Rohr zu entfernen. |
83. |
Das Ersatzstück für Lichtspurhülse Nr. 5 oder die Lichtspurhülse Nr. 5 ist aus dem Geschoßboden mit dem bei der Entladevorrichtung befindlichen Schlüssel auszu-schrauben und die Entladevorrichtung in das Gewinde der Bohrung einzuschrauben. |
84. | Nach dem Entladen sind Rohrinneres, Geschoß und Kartuschen zu reinigen. |
85. |
Entladene Geschosse (80, 81) dürfen wieder verschossen werden, wenn Geschosse und Zünder brauchbar sind (2 bis 4, 9, 28, 29, 32, 35). Auch Geschosse mit Doppel-zünder sind wieder brauchbar, wenn das Entladen stoß- und ruckfrei erfolgte. |