C. Angaben über III. LichtspurhülsenC. Angaben über V. Munitionspackgefäße
Merkblatt für die Munition der 21 cm Kanone 38
C. Angaben über
IV. Kartuschen

39.

Die Ladungen für 21 cm Kanone 38 sind folgende:

  a)

Kleine Ladung =

   

Sonderhülsenkartusche, aber nur mit der Sonderkartusche 1,

   

siehe Anlage 3 und 5;

  b)

Mittlere Ladung =

    Sonderhülsenkartusche mit den Sonderkartuschen 1 und 2,
    siehe Anlage 3 und 5;
  c) Große Ladung =
    Vorkartusche 3 + Hauptkartusche,
    siehe Anlage 4 und 5.
40.

Die Ladungsgewichte der einzelnen Ladungen sind für jede Pulverlieferung verschie-den. Sie werden hierfür besonders erschossen. Für jeden Schuß müssen daher die dazugehörigen Kartuschen dieselbe Jahrgangs- und Lieferungsbezeichnung tragen.

  Beispiel: Für beide Sonderkartuschen der mittleren Ladung
  rdf 1941/2.
41. Bei großer Kälte ist möglichst nicht mit großer Ladung zu schießen.
 

Muß unbedingt mit großer Ladung geschossen werden, so sind vorher zur Rohrer-wärmung einige Schüsse mit kleiner und mittlerer Ladung abzugeben.

Schußfertigmachen der Ladungen

42. Die Ladungen werden wie folgt geliefert:
  Hauptkartusche in Kartuschhülse,
 

Sonderhülsenkartusche mit den Sonderkartuschen 1 und 2 in Kartuschhülse mit Kar-tuschhaube,

  Vorkartusche 3 im Behälter.
43. a)

Soll mit kleiner Ladung geschossen werden, so ist zunächst die Kartuschhau-be abzunehmen. Sie wird nicht mitverfeuert. Hierauf sind die Bänder der Son-derkartusche 2 zu lösen und letztere aus der Kartuschhülse zu entfernen.

  b)

Soll mit der mittleren Ladung gefeuert werden, so ist lediglich die Kartusch-haube zu entfernen.

   

Die kleine und mittlere Ladung sind langsam und nicht ruckartig in den Ladungs-raum einzusetzen. Sonst gleiten die Sonderkartuschen in der Kartuschhülse nach vorn, und es entstehen Versager und Nachbrenner, durch die die Bedie-nung gefährdet werden kann.

  c)

Soll mit der großen Ladung gefeuert werden, so ist zunächst die Vorkartusche 3 – mit dem gewölbten Ende voran – und dann die Hauptkartusche einzusetzen.

   

Dabei ist die Vorkartusche 3 nur soweit in den Ladungsraum einzusetzen, daß sie mit der Hauptkartusche noch etwas zur Rohrmündung verschoben werden kann. Dadurch wird enges Aneinanderliegen der beiden Kartuschen erreicht und somit beim Schuß eine gleichmäßige Feuerübertragung gewährleistet.

44.

Das Pulver der Kartusche ändert seinen Feuchtigkeitsgehalt nur in geringem Maße. Es muß aber vor äußerlich anhaftender Feuchtigkeit (Regen, Schnee, Nebel) und großer Kälte geschützt werden, da hierdurch die Anfangsgeschwindigkeit in unbe-rechenbarer Weise verringert wird, was Kurzschüsse zur Folge hat. Die Kartuschen sind daher bis zu ihrem Gebrauch in der Verpackung zu belassen.

 

Sind Kartuschen naß geworden, so sind sie zu kennzeichnen und sofort umzutau-schen. Fehlt diese Möglichkeit, so ist bei allen diesen Kartuschen nachzusehen, ob das Pulver trocken geblieben ist. Ist nur das Beutelzeug naß geworden, so sind die-se Kartuschen an der Luft (nicht an der Sonne) zu trocknen. Die gekennzeichneten Kartuschen sind zuerst zu verfeuern und möglichst für beobachtete Schießen zu verwenden. Mit Abweichungen von der schußtafelmäßigen Lage (Kurzschüsse) ist zu rechnen.

 

Ist auch das Pulver naß geworden und ein Umtausch nicht möglich, so sind die Kar-tuschen im äußersten Notfalle nur für beobachtete Schießen zu verwenden, bei de-nen eine Gefährdung der eigenen Truppe durch Kurzschüsse ausgeschlossen ist.

45.

Die Kartuschen sind gegen Sonnenbestrahlung zu schützen, da durch Wärme der Feuchtigkeitsgehalt des Pulvers verringert und die Anfangsgeschwindigkeit erhöht wird, was Weitschüsse zur Folge hat. Man muß möglichst vermeiden, für ein Schies-sen kalt und wärmer lagernde Kartuschen durcheinander zu verfeuern. Zum Messen der Pulvertemperatur werden Meßkartuschen verwendet. Beschreibung und Ge-brauch der Meßkartusche siehe Nr. 90 ff.

 

Kartuschen sind auch gegen große Kälte zu schützen. Dazu sind – wenn Zeit vor-handen und die Lage es gestattet – die Behälter mit kälteabweisenden Material (Haardecke, Planen usw.) zuzudecken. Der Kälte ausgesetzt gewesene Hülsenkar-tuschen sind vor dem Schießen nicht in erwärmte Räume zu bringen, da durch die sich in der Kartuschhülse bildende Feuchtigkeit Kurzschüsse entstehen.

46.

Nicht verfeuerte Kartuschen und deren Teile sind sobald wie möglich wieder vor-schriftsmäßig zu verpacken.

47.

Bei den Hülsenkartuschen muß man vor dem Laden des Geschützes den richtigen Sitz des Zündstrahlverstärkers und der Zündschraube prüfen. Die Bodenfläche vom Zündstrahlverstärker muß sich mit dem Hülsenboden vergleichen, sie darf weder vor- noch zurückstehen. Die Zündschraube muß sich mit der Bodenfläche des Zünd-strahlverstärkers vergleichen oder etwas versenkt liegen, darf aber niemals vor-stehen. Diese Prüfung ist wichtig.

 

Es ist verboten, die Zündschraube zurückzuschrauben, um beim Abfeuern einen besseren Anschlag zu erzielen.

48.

Gelockerte Zündschrauben sind mit ihrem Schlüssel wieder fest einzuschrauben. Ist dies nicht möglich oder sitzt der Zündstrahlverstärker nicht richtig, dann ist die Hül-senkartusche an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben. Gewaltsames Anziehen der Zündschraube (mit Hammer und Meißel, Schläge gegen den Schlüsselarm usw.) ist verboten.

49. Sonderhülsenkartuschen, Hauptkartuschen und Vorkartuschen 3 sind keinesfalls län-gere Zeit in heißgeschossenen Rohren zu belassen, weil die Hitze im Rohr das Pulver der Kartusche erwärmt, wodurch sich die Gasdrücke steigern. Geschosse und Gerät werden dann unnötig stark beansprucht; außerdem ergeben sich Weitschüsse. Auch besteht für die Munition die Gefahr vorzeitiger Entzündung (11).
50.

Verbeulte Hülsenkartuschen sind unbrauchbar, falls sie nicht ladefähig sind. Ist der Pulverdeckel der Hauptkartusche zerbrochen, so sind die losen Teile bei der Kartu-sche zu belassen und mit zu verfeuern. Fehlt mehr als ein Viertel des Pulverdeckels, so ist die Kartusche an die Ausgabestelle zurückzugeben. Läßt sich eine Vorkartu-sche 3 nicht in das Rohr einführen, weil sich der Verschluß des Beutels gelöst hat oder die Pulverdeckel zerbrochen ist, so ist der Kartuschdeckel zu öffnen, straff an-zuziehen und zu verschnüren.

 

Nicht ladefähige Hülsenkartuschen und Vorkartuschen 3 darf man niemals mit Gewalt in das Rohr einsetzen.

51.

Kommt ein Versager vor, so ist sofort von neuem abzuziehen. Tritt wieder Versager auf, dann bleibt der Verschluß zunächst geschlossen, und erst nach einer Wartezeit von zwei Minuten ist auf Befehl des Geschützführers die Hülsenkartusche zu erset-zen. Während der Wartezeit muß der Rücklauf des Rohres unbedingt frei bleiben. Es darf mit derselben Hülsenkartusche noch einmal geladen werden, wenn die Zünd-schraube nicht angeschlagen ist (47, letzter Absatz).

52.

Nach dem Entladen des Geschützes wird die Zündschraube mit dem dazugehörigen Schlüssel vorsichtig ausgeschraubt1). Die Versager-Hülsenkartusche ist hierzu auf eine mit Haardecke bedeckte Unterlage handgerecht mit dem Boden etwas erhöht zu legen, damit die Pulverzylinder nicht aus dem Zündstrahlverstärker herausgleiten können. Der Schlüssel ist fest auf die Zündschraube zu setzen, damit er nicht ab-gleitet (47).

53.

Eine Zündschraube aus dem Vorrat ist dann mit demselben Schlüssel einzuschrau-ben. Läßt sich die Zündschraube nicht willig einschrauben, so muß man sie durch eine andere ersetzen oder, wenn der Zündstrahlverstäkrer fehlerhaft ist, die Hülsen-kartusche umtauschen.

54.

Versager-Zündschrauben, Versager-Sonderhülsenkartuschen und Versager-Haupt-kartuschen (falls auch die Vorratszündschraube nicht gezündet hat) und nicht lade-fähige Hülsen- oder Vorkartuschen sind im bestehenden Zustande zu verpacken, die Packgefäße zu kennzeichnen und möglichst bald an die nächste Munitionsausgabe-stelle abzuliefern.

55.

Versager-Kartuschen dürfen von der Truppe zwecks Feststellung der Ursache des Versagens nicht auseinandergenommen werden.

56.

Kartuschhülsen, die sich nach dem Abfeuern nicht auswerfen lassen, sind mit der für diesen Zweck gefertigten Hülsenausziehvorrichtung zu entfernen. Kommen 10% und mehr Hülsenklemmer vor, so ist an OKH/Wa Prüf 1 zu berichten. Dabei ist anzuge-ben, wie oft die Kartuschhülsen schon beschossen worden sind. Schußzahl gleich Anzahl der auf dem Bodenrand der Hülse befindlichen Körnereinschläge.

57.

Die abgefeuerten Kartuschhülsen sind sobald wie möglich zu verpacken, damit sie nicht unnötig verbeult oder verschmutzt werden, und an die Munitionsausgabestelle zurückzuliefern. Die restlose und schnelle Rückgabe der abgefeuerten Kar-tuschhülsen fördert den Nachschub an Munition und ist daher wichtig.

58.

Übriggebliebene Kartuschen sind trocken aufzubewahren und gesondert bei der Mu-nitionsausgabestelle abzugeben. Das Beipacken von Versager-Zündschrauben usw. ist verboten.

59. Beim Handhaben der Kartuschen darf nicht geraucht werden.

C. Angaben über III. LichtspurhülsenC. Angaben über V. Munitionspackgefäße