A. Verzeichnis der MunitionB. Angaben über: II. ZünderInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition des leichten Granatwerfers 36 (5 cm)
B. Angaben über
I. Wurfgranaten

1.

Aus dem leichten Granatwerfer 36 (5 cm) darf man nur Wurfgranaten mit eingesetz-ter 5 cm Wgr. Patrone 41 (große Ladung) verfeuern (27).

2.

Wurfgranaten mit Rissen dürfen nicht verwendet werden; ihr Vorkommen ist dem OKH (AHA/In 2 und Wa A) zu melden.

3. a)

Der Flügelschaft muß fest und zentrisch zur Hülse sitzen; am Zusammenstoß mit der Hülle darf sich kein Zwischenraum erkennen lassen. Der Flügelschaft muß durch Körnerschläge gegen Lösen gesichert sein. Alle Übertragungslöcher im Flügelschaft müssen offen und rein sein. Die Flügelbleche müssen fest am Flügelschaft sitzen und dürfen werder verbogen noch verbeult sein.

b)

Die Patrone ist richtig eingesetzt, wenn die Patronenbodenfläche mit der End-fläche des Flügels in einer Ebene liegt oder etwas versenkt sitzt. Der Gewinde-stift im Flügel muß so fest angezogen sein, daß er den festen Sitz der Patrone gewährleistet. Der Zünder muß ohne Zwischenraum anliegen und festsitzen.

4.

Klemmt eine Wurfgranate beim Laden des Werfers, so darf sie nicht gewaltsam ein-gesetzt werden, sondern ist zurückzustellen.

5.

Wgr. mit größeren Beschädigungen, die sich nicht einwandfrei beseitigen lassen, mit flüssigen Ausscheidungen des Sprengstoffes am Mundloch oder am Zusammenstoß des Flügelschaftes mit der Hülle sind nicht zu verfeuern.

6.

Wgr. nach Nr. 2 bis 5 sind, wenn sich die Mängel nicht beseitigen lassen, mit dem Grund der Beanstandung zu kennzeichnen und an die Munitionsausgabestelle zu-rückzusenden.

7.

Wgr. muß man sauber und trocken lagern und vor Sonnenstrahlen schützen. Sie sind erst kurz vor dem Verbrauch dem Packgefäß zu entnehmen und niemals auf Erde oder Schnee zu legen. Wgr., die äußerlich naß sind, ergeben beim Verschießen Kurzschüsse, auch wenn die Treibladung trocken ist. Bei Regenwetter ist daher mit Kurzschüssen zu rechnen. Wgr. sind vorsichtig zu behandeln, weder zu werfen noch zu bestoßen. Auch gefüllte Packgefäße darf man beim Handhaben nicht hart auf-stoßen lassen. Packgefäße und Munition sind vor Nässe und Verschmutzen zu be-wahren.

Für das Lagern der Munition in Feuerstellungen gilt H.Dv. 305, Abschnitt D; für das Lagern im Standort H.Dv. 450.

8.

Ausgepackte, aber nicht verschossene Wgr. sind wieder vorschriftsmäßig zu ver-packen (Anl. 6). Packgefäße – gefüllt und leer – sind stets mit dem Deckel nach oben zu lagern, damit Regenwasser nicht in die Packgefäße gelangen kann (7).

9.

Schmutzige Wgr. muß man vor dem Laden des Werfers gründlich abwischen, bei Käl-te von Eis und Reif säubern. Auf Offensein der Übertragungslöcher achten.

10.

Angesetzte Wgr. darf man nicht längere Zeit in heißgeschossenen Rohren belassen, weil sich die Hitze auf Geschoß und Zünder überträgt. Auch das Pulver der Treibla-dung wird erwärmt, wodurch sich die Gasdrücke steigern und Weitschüsse ergeben. Es besteht ferner für die Munition die Gefahr vorzeitiger Entzündung (37).

Anstrich und Bezeichnung der Wgr.
11.

Über den Anstrich der Wgr. siehe Anlage 1 bis 3. Wurfgranaten mit zweifelhafter Be-zeichnung sind nicht zu verfeuern, sondern nach Nr. 6 zu behandeln.

Die Kennzeichen auf den Wurfgranaten sind angebracht, um die Munition richtig ver-wenden, verwalten und, falls besondere Vorkommnisse auftreten, beurteilen zu kön-nen.

Eingeprägte Kennzeichen
12.

Wgr. mit eingegossenem Sprengstoff (Anlage 1) erhalten eingeprägte Kennzeichen für die Sprengstoffart, Ort, Monat und Jahr des Ladens, und zwar etwa 10 mm vom unteren Rand des unteren Zentrierringes in 6 mm Schrifthöhe. Die Kennzeichen sind an einer beliebigen Stelle des Umfanges eingeschlagen.

13.

Als Kennzahl für die Sprengstoffart gelten:

  14 = Geschoßfüllung aus Fp. 02 (Füllpulver 02), eingegossen.
 

Die Bedeutung anderer Kennzahlen wird nicht erläutert, da die Zusammensetzung der Ersatzsprengstoffe zu vielgestaltig ist.

Farbige Kennzeichen
14.

Die farbigen Kennzeichen sind aus den Anlagen ersichtlich und in ihrer Bedeutung erläutert.

Gewichtsangaben
15.
Lfd.
Nr.
Ge-
schoß-
art
Schuß-
fertiges
Gewicht
Gewicht
des
Spreng-
stoffs
etwa
Zünder
Treibladung
Art der
Verpackung
Gewicht
Be-
merkungen
Art
Ge-
wicht
Art
Ge-
wicht
des leeren
Packgefäßes
mit Zubehör
des gefüllten
Packgefäßes
g
g
g
g
kg
kg
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
1
5 cm
915
115
Wgr.
53
5 cm Wgr.
15
10 Wgr. mit
3,42
12,57
1) Der
 
Wgr.
(m. gr.
 
Z. 38
 
Patrone
 
eingesetzter
 
 
Munitions-
 
36
Ldg.)
 
oder
 
41
 
gr.Ldg. im
 
 
kasten des
 
 
 
 
Wgr.
 
(gr.Ldg.)
 
Munitions-
 
 
le.Gr.W. 36
 
 
 
 
Z. 38
103
 
 
kasten des
 
 
wird ersetzt
 
 
 
 
St.
 
 
 
le.Gr.W. 361)
 
 
durch den
 
 
 
 
oder
 
 
 
oder
 
 
luftdichten
 
 
 
 
Wgr.
 
 
 
im luftdichten
 
 
Munitions-
 
 
 
 
Z.T.
30
 
 
Munitions-
 
 
kasten des
 
 
 
 
 
 
 
 
kasten des
3,60
12,75
le.Gr.W. 36
 
 
 
 
 
 
 
 
le.Gr.W. 36
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(Anlage 6)
 
 
 

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