B. Angaben über: IV. MunitionspackgefäßeD. Entladen des GranatwerfersInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition des leichten Granatwerfers 36 (5 cm)
C. Maßnahmen gegen Rohr-, Frühzerspringer und sonstige Unfälle

35.

Das Rohrinnere ist oft und gründlich zu reinigen. Für das Schießen darf es nur hauchartig eingeölt sein. Eingedrungenes Regenwasser ist vor dem Laden des Wer-fers zu entfernen, sonst ergeben sich Kurzschüsse.

36.

Feuerpausen sind zum Reinigen des Rohres auszunutzen.

37.

Die Werfer sind erst kurz vor dem Schuß zu laden. Müssen Werfer längere Zeit ge-laden stehen, so ist die Mündungkappe aufzusetzen, damit Flugsand und Regen nicht in das Rohrinnere eindringen.

Abnehmen der Mündungskappe vor dem Schuß nicht vergessen.
38.

Es ist verboten, andere als die für den Werfer vorgesehene Munition zu verwenden.

39.

Bei Schießübungen sind die hierfür erlassenen Sicherheitsbestimmungen zu beach-ten.

40.

Beim Niedergehen von Hagel oder großtropfigem Platzregen ist das Schießen sofort einzustellen. Es können sonst infolge der großen Empfindlichkeit der Zünder Frühzer-springer vorkommen, die insbesondere zu überschießende eigene Truppe in Gefahr bringen. Nr. 20 beachten.

Berichte über besondere Vorkommnisse an der Munition
41.

Bei besonderen Vorkommnissen an der Munition ist an OKH (AHA/In 2 und Wa A) zu berichten und ein beantworteter Fragebogen nach H.Dv. 305, Nr. 235, beizufügen. Abschrift des Berichtes ist der Heeresmunitionsanstalt, die die Munition ausgeliefert hat, zu übersenden.

Lassen sich die verlangten Feststellungen nicht mehr machen, z.B. bei Rohrzersprin-gern, so sind die Angaben, soweit möglich, den Inhaltszetteln der Packgefäße zu entnehmen. Photographien von dem zerstörten Werfer sind für die Beurteilung des Vorkommnisses wichtig und – wenn vorhanden – dem Bericht beizufügen.

Ferner sind 3 bis 4 Schuß von der am Werfer befindlichen Munition (Restmunition) und wiedergefundene Sprengstücke vom Geschoß, an die Kommandantur des Ver-suchsplatzes Kummersdorf Kr. Teltow zur Verfügung des OKH (Wa Prüf 1) einzusen-den; vgl. den Fragebogen. Dies ist zur Feststellung etwaige Fehlerquellen unbedingt erforderlich.

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