E. Übersicht über die scharfe Munition und ihre VerwendungG. Sonderbestimmungen für die Munition in den TropenInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition des leichten Granatwerfers 36 (5 cm)
F. Übungsmunition des le.Gr.W. 36 (5 cm)

44.

Die Übungsmunition hat den Zweck, bei den Schießübungen das Schießen unter er-leichterten Sicherheitsbestimmungen zu ermöglichen.

I. 5 cm Wgr. 36 (Üb.)

45.

Die 5 cm Wgr. 36 (Üb.) wird durch die kleine Zündladung 38 (Üb.) zerlegt. Dabei entsteht eine beobachtungsfähige Rauchwolke. Die Wirkung der Brisanzmunition wird nicht erreicht.

46. Die Übungsgeschosse werden wie Brisanzmunition verschossen.
47. Für das Behandeln der Übungsmunition gelten die Abschnitte B–D.
48. Bezeichnen der 5 cm Wgr. 36 (Üb.) siehe Anlage 2.

49.

Verpacken siehe Nr. 15. Der Inhaltszettel erhält außerdem noch die Bezeichnung "Üb.".

II. 5 cm Wgr. 40 (Üb.)

Allgemeines

50.

Die 5 cm Wgr. 40 (Üb.) dient zum Überschießen mit dem le.Gr.W. 36 (5 cm) auf kurze Entfernungen. Es wird damit etwa 1/10 der Schußweite der scharfen Wgr. beim Schießen erreicht. Mit Ausnahme der Aufschlag- und Abschußpatrone lassen sich alle Teile der verschossenen Wurfgranate wieder verwenden, solange sie brauchbar bleiben.

51.

Beim Aufschlag der Wgr. fällt das mit der 5 cm Aufschlagpatrone versehene Patro-nenlager infolge seiner Trägheit unter Zusammendrücken der Druckfeder nach vorn, dabei dringt die Nadel des Schlagbolzens in das Zündhütchen der Aufschlagpatrone und entzündet diese.

Das Entzünden vollzieht sich unter schwachem Knall und unter Rauchbildung. Eine brisante Wirkung hat die 5 cm Wgr. 40 (Üb.) nicht.

a) Munitionsteile
52. Die 5 cm Wgr. 40 (Üb.) – siehe Anlage 3 – besteht aus:
der Hülle,
    dem Kopf,
    dem Flügel mit Gewindestift,
    dem Führungsstück,
    dem Schlagbolzen,
    der Druckfeder,
    dem Patronenlager,
    der 5 cm Aufschlagpatrone und
    der 5 cm Abschußpatrone.
b) Schußfertigmachen der 5 cm Wgr. 40 (Üb.) bei der Truppe
Reinigen und Untersuchen
53.

Vor dem Schußfertigmachen ist jede Wurfgranate zu untersuchen. Sie muß rein und rißfrei, alle Querbohrungen offen und sauber sein. Schrammen und Beulen schaden nicht, wenn die Ränder geglättet sind und die äußere Form der Wgr. noch gut erhal-ten ist. Alle Teile müssen eingefettet sein. Die Flügelbleche müssen fest sitzen und dürfen nicht verbogen oder verbeult sein. Das Patronenlager muß im Führungsstück leicht gleiten und durch die Druckfeder von dem im Kopf fest eingeschraubten Schlagbolzen ferngehalten wer-den.

Es ist darauf zu achten, daß die Spitze des Schlagbolzens scharf ist (67). Das Prü-fen der Wgr. auf Ladefähigkeit geschieht nach Nr. 68.

Einsetzen der 5 cm Aufschlagpatrone
54.

Das Schußfertigmachen erfolgt erst kurz vor dem Gebrauch. Feucht gewordene und beschädigte Patronen sind nicht zu verwenden. Sie sind nach H.Dv. 450 Nr. 188 zu vernichten. Zum Einsetzen der 5 cm Aufschlagpatrone ist das Führungsstück mit-samt dem Kopf, an dem sich Schlagbolzen und Feder befinden, mit dem Schlüssel für 5 cm Wgr. 40 (Üb.) von der Hülle zu lösen. Danach ist die Wgr. mit dem Flügel nach oben zu halten und das Führungsstück von Hand auszuschrauben. Dadurch wird gleichzeitig das Patronenlager entnommen und vor Bestoßungen geschützt. Das Fett ist von den Innenteilen mit einem Lappen abzuwischen.

55.

Nachdem festgestellt wurde, daß die Druckfeder vorhanden ist und der Schlagbolzen frei im Schlagbolzenkopf sitzt, ist die 5 cm Aufschlagpatrone in die zylindrische Boh-rung des Patronenlagers so weit einzusetzen, bis der Bodenrand das Einsetzen be-grenzt. Dann ist das geladene Patronenlager ins Führungsstück einzusetzen, ohne stark zu drücken, und das Führungsstück in die Hülle von Hand einzuschrauben. Die Wgr. ist beim Einschrauben des Führungsstückes waagerecht zu halten, damit das Patronenlager nicht her-ausfällt. Zum festen Anziehen des Führungsstückes ist der Schlüssel für 5 cm Wgr. 40 (Üb.) zu benutzen. Die Tragkraft der Druckfeder ist so groß bemessen, daß die schußfertige Wgr. beim Handhaben in jeder Lage ungefähr-lich ist.

Einsetzen der 5 cm Abschußpatrone
56.

Der Gewindestift ist so weit mit dem Schraubenzieher aus dem Flügelschaft heraus-zuschrauben, bis seine Spitze nicht mehr in den Patronenraum hineinragt. Dann wird die 5 cm Abschußpatrone bis zum Anschlag des Bodenrandes in den Treibladungs-raum des Flügels eingesetzt. Die Patrone muß sich leicht einsetzen lassen; klem-mende Patronen sind nicht einzusetzen. Der Gewindestift wird dann so fest einge-schraubt, daß er die Patrone festhält. Das Vorstehen des Gewindestiftes aus dem Flügelschaft bis zu 2 mm ist unbedenklich.

Verpacken
57.

Für den Übungsplatzgebrauch sind die 5 cm Wgr. 40 (Üb.) schußfertig zu 10 Stück in den Munitionskasten des le.Gr.W. 36 (5 cm) zu packen.

Aufschlag- und Abschußpatronen zum Vorrat sind in ihrer Verpackung mit auf den Übungsplatz zu nehmen.

c) Behandeln der 5 cm Wgr. 40 (Üb.)
58.

Die Wurfgranaten sind erst kurz vor dem Gebrauch aus dem Packgefäß zu entneh-men und niemals auf Erde oder Schnee zu legen. Sie sind schonend zu behandeln, weder zu werfen noch zu stoßen. Hingefallene Wgr. sind brauchbar, wenn sie äus-serlich keine Fehler aufweisen und dem Fall weder Knall noch Rauchentwicklung festzustellen war (beachte Absch. B, Nr. 7–9).

59.

Wurfgranaten mit verbogenen und verbeulten Flügeln sind unbrauchbar (66). Klemmt die Wgr. beim Laden des Werfers, so darf sie nicht mit Gewalt eingesetzt werden, sondern ist nach Nr. 42 zu entladen, zu entschärfen und nach Nr. 66 zu behandeln.

60. Wgr. Üb. und Patronen sind stets trocken zu halten (30).
61. Versagerpatronen sind an die zuständige Ha.Ma. abzugeben.
62.

Beim Versagen des Zündhütchens der Abschußpatrone ist nach Nr. 28 und 29 dieser Vorschrift zu verfahren. Das Versagen der Aufschlagpatrone kann durch ungenügen-des Anstechen des Zündhütchens verursacht sein.

d) Behandeln abgeschossener 5 cm Wgr. 40 (Üb.)
63.

Nach dem Schießen sind die abgeschossenen 5 cm Wgr. 40 (Üb.) zu sammeln. Hier-bei sind zum Schutze gegen Verletzungen Lederhandschuhe anzuziehen und Schutzbrillen aufzusetzen. An Stelle der Schutzbrillen können Gasmasken oder Fil-tereinsatz genommen werden.

Jede wiedergefundene Wgr. ist nach nachstehender Nr. 64 zu untersuchen.

64.

Blindgegangene Wgr. (Üb.) sind einzeln wegzutragen. Geschwärzte Lochränder oder Rauchsatzschlacke deuten an, daß die Wgr. scharf geworden und ungefährlich ist. Fehlen diese Merkmale, so sind die Wgr. als Blindgänger zu behandeln, d.h. einzeln aufzunehmen und beim  Tragen möglichst weit vom Körper zu halten (Geschoßachse etwa senkrecht zur Körperfront).

Da es möglich ist, daß bei verschossenen Wgr. die seitlichen Bohrungen mit Erde verstopft sein können, sind solche Wgr. und alle gesammelten Blindgänger 5 Minuten lang in einen mit Wasser gefüllten Eimer zu legen und dann die Aufschlagpatrone zu entnehmen. Versager-Aufschlagparonen sind nach H.Dv. 450, Nr. 188, zu vernich-ten (61).

e) Wiederherstellen beschossener 5 cm Wgr. 40 (Üb.)
65.

Zum Wiederherstellen sind die abgeschossenen und wiedergefundenen Wgr. in ihre Einzelteile zu zerlegen, ohne den Flügel abzuschrauben. Die Abschußpatronenhülse ist mit der Patronenzange, die Aufschlagpatronenhülse mit dem Dorn zu entfernen und darauf sind alle Teile außen und innen sorgfältig zu reinigen. Auch die durch die Rauchentwicklung entstandenen Spuren (schwarze Färbung der Austrittslöcher und Schlackenreste) sind zu entfernen. Die Innenteile sind mit einer Sodalösung (50 g Soda auf 1 Liter Wasser) zu reinigen und gut abzutrocknen. Sämtliche Teile sind dünn einzufetten.

66.

Verbeulte oder verbogene Flügelbleche sind mit dem Richstab zu richten und mit der "Lehre für Stellung und Ebenheit der Flügelbleche der 5 cm Wgr. 36" zu lehren. Wgr., bei denen die Flügelbleche lose sitzen oder das Wiederherstellen verbeulter oder vebogener Flügelbleche nicht möglich ist, sind auszusondern und an die Muni-tionsausgabestelle zurückzugeben.

67.

Bei jedem Schlagbolzen ist die Spitze zu untersuchen und, wenn nötig, nachzu-schleifen oder nachzufeilen. Verrostete oder zerbrochene Federn sind zu ersetzen.

68.

Nach dem Durchführen dieser Arbeiten sind alle Teile wieder zusammenzuschrauben und die Wgr. mit den Lehren nach Nr. 72 auf Brauchbarkeit zu prüfen.

Die Lehren müssen sich leicht überstreifen lassen und dürfen nicht klemmen. Bei Wgr., die bei der Untersuchung entsprochen haben, ist das Kennzeichen "Üb." zu erneuern.

69.

Gelehrte und für gut befundene Wgr. sind wieder brauchbar und dürfen wieder schußfertig gemacht werden.

f) Sicherheitsbestimmungen beim Schießen
70.

Beim Schießen mit 5 cm Wgr. 40 (Üb.) genügt eine Absperrung von Schußweite + 20 m in Schußrichtung und 10 m nach jeder Seite der Flugbahn. Es ist darauf zu achten, daß sich in der Nähe des Zieles keine leichtentzündlichen Stoffe (Stroh, Öl oder Benzin) befinden.

Um Blindgänger zu vermeiden, ist als Ziel eine Stelle mit möglichst festem Erdboden zu wählen.

g) Munitionsgerät (siehe Anlage 4)
  Benennung Anzahl

Bemerkungen

71.

Gerät zum allgemeinen Gebraucht

    nach  
  Drahtbürste Bedarf

handelsüblich

  Haardecke "

 

  Halbrundfeile "

R 2117

  Dorn für 5 cm und 8 cm Wgr. 40 (Üb.) "

1 VI b 489

  Schlüssel für das Führungsstück und den Schlag-  

 

 

bolzen:

 

 

 

Schlüssel für 5 cm Wgr. 40 (Üb.)

"

1 VI b 490

  Zum Richten der Flügelbleche:  

 

 

Richtstab für 5 cm Wgr. 40 (Üb.)

"

1 VI b 492

  Schraubenzieher mit durchgehender Klinge "

R 5122

  Zum Entfernen der Patronen aus dem Flügel-  

 

 

schaft:

 

 

 

Patronenzange für 5 cm Wgr. 36

"

13 D 6708

  Schutzbrillen "

 

  Lederhandschuhe "

 

72.

Zum Prüfen der Ladefähigkeit

  Lehrrohr für 5 cm Wgr. 36 1

13 D 4247

  Abnutzungsprüfer zu 13 D 4247 1

13 E 4247-8

  Lehre für Stellung und Ebenheit der Flügelbleche  

 

 

der 5 cm Wgr. 36

1

13 E 4265

  Gutlehrring 49,7 für die angestrichene Zentrier-  

 

 

wulst der 5 cm Wgr. 34

1

13 E 4128

       

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