Merkblatt für die Munition des leichten Granatwerfers 36 (5 cm) |
G. Sonderbestimmungen für die Munition in den Tropen |
73. |
Für Tropen bestimmte Wurfgranaten werden mit dem Zusatz (Tp) benannt, z.B.: |
5 cm Wgr. 36 (Tp) |
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Die Wurfgranaten tragen gegenüber der Kennzahl für Sprengstoffart die Aufschrift "Tp" in 20 mm hoher, schwarzer Schrift. |
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74. |
Der rote Anhang in der Schußtafel ist zu beachten. |
Das Ladungsgewicht ist für die Tropen nicht verringert. | |
75. |
Die Munition muß bis zum Gebrauch in ihren Packgefäßen verbleiben und beim Lagern grundsätzlich durch Zeltbahnen, Tropenzelte (Munitionsplantücher) oder ähnlichen Abdeckmitteln vor Sonne, Sand und Regen geschützt werden. |
Im übrigen ist die Munition nach Abschnitt B bis D dieser Vorschrift zu behandeln. |
Verpackung, Verpackungsgewichte |
76. |
Die Munition für die Tropen wird luftdicht verpackt. Bei behelfsmäßig luftdicht ver-packter Munition werden die gefüllten Feldpackgefäße nochmals in luftd. Pulverkäs-ten verpackt. Diese Verpackung ist für den Seetransport und für das Einlagern der Munition in den Tropen erforderlich. |
77. |
Zehn 5 cm Wurfgranaten 36 (Tp) schußfertig, befinden sich im luftd. Munitionskas-ten des le.Gr.W. 36 (5 cm). |
78. |
Fehlen luftdichte Munitionskasten des le.Gr.W. 36 (5 cm), so wird die Munition im Munitionskasten des le.Gr.W. 36 (5 cm) – nicht luftd. –, Inhalt nach Nr. 77, gelie-fert. |
Der gefüllte Munitionskasten des le.Gr.W. 36 (5 cm) ist an den Fugen mit Dich-tungsmasse, grün, gedichtet. |
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79. |
Drei nach Nr. 78 abgedichtete Munitionskästen sind in einem luftdichten Pulverkas-ten 97 verpackt und mit geeigneten, trockenen Füllmitteln festgelegt. |
80. |
Die Inhaltsangabe auf allen Munitionskasten ist in roter Farbe in etwa 20 mm Schrifthöhe mit dem diagonalen Aufdruck |
Auch für Tropen ! |
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versehen. | |
81. |
Der gefüllte luftdichte Pulverkasten 97 ist an einer Kopfwand mit einem Inhaltszettel etwa (74 x 105) mit schwarzen und rotem Aufdruck zu versehen, z.B. |
1) Wgr.Z.T. dürfen für die Tropen nicht verwendet werden. | |
82. | Es wiegen: |
– 1 – | leerer luftdichter Pulverkasten 97 | etwa |
17,5 kg |
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– 1 – | gefüllte luftdichter Pulverkasten 97 | etwa |
55,2 kg |
Weitere Gewichtsangaben sind aus Nr. 15 dieser Vorschrift ersichtlich. |