Kapitel F. Übungsmunition des le.Gr.W. 36 [5 cm]Anlage 1 (5 cm Wgr. 36)Inhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition des leichten Granatwerfers 36 (5 cm)
G. Sonderbestimmungen für die Munition in den Tropen

73.

Für Tropen bestimmte Wurfgranaten werden mit dem Zusatz (Tp) benannt, z.B.:

5 cm Wgr. 36 (Tp)

Die Wurfgranaten tragen gegenüber der Kennzahl für Sprengstoffart die Aufschrift "Tp" in 20 mm hoher, schwarzer Schrift.

74.

Der rote Anhang in der Schußtafel ist zu beachten.

Das Ladungsgewicht ist für die Tropen nicht verringert.
75.

Die Munition muß bis zum Gebrauch in ihren Packgefäßen verbleiben und beim Lagern grundsätzlich durch Zeltbahnen, Tropenzelte (Munitionsplantücher) oder ähnlichen Abdeckmitteln vor Sonne, Sand und Regen geschützt werden.

Im übrigen ist die Munition nach Abschnitt B bis D dieser Vorschrift zu behandeln.

Verpackung, Verpackungsgewichte
76.

Die Munition für die Tropen wird luftdicht verpackt. Bei behelfsmäßig luftdicht ver-packter Munition werden die gefüllten Feldpackgefäße nochmals in luftd. Pulverkäs-ten verpackt. Diese Verpackung ist für den Seetransport und für das Einlagern der Munition in den Tropen erforderlich.

77.

Zehn 5 cm Wurfgranaten 36 (Tp) schußfertig, befinden sich im luftd. Munitionskas-ten des le.Gr.W. 36 (5 cm).

78.

Fehlen luftdichte Munitionskasten des le.Gr.W. 36 (5 cm), so wird die Munition im Munitionskasten des le.Gr.W. 36 (5 cm) – nicht luftd. –, Inhalt nach Nr. 77, gelie-fert.

Der gefüllte Munitionskasten des le.Gr.W. 36 (5 cm) ist an den Fugen mit Dich-tungsmasse, grün, gedichtet.

79.

Drei nach Nr. 78 abgedichtete Munitionskästen sind in einem luftdichten Pulverkas-ten 97 verpackt und mit geeigneten, trockenen Füllmitteln festgelegt.

80.

Die Inhaltsangabe auf allen Munitionskasten ist in roter Farbe in etwa 20 mm Schrifthöhe mit dem diagonalen Aufdruck

Auch für Tropen !

versehen.
81.

Der gefüllte luftdichte Pulverkasten 97 ist an einer Kopfwand mit einem Inhaltszettel etwa (74 x 105) mit schwarzen und rotem Aufdruck zu versehen, z.B.

1) Wgr.Z.T. dürfen für die Tropen nicht verwendet werden.
82. Es wiegen:
– 1 – leerer luftdichter Pulverkasten 97 etwa

17,5 kg

– 1 – gefüllte luftdichter Pulverkasten 97 etwa

55,2 kg

Weitere Gewichtsangaben sind aus Nr. 15 dieser Vorschrift ersichtlich.

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