V. Übersicht über die scharfe Munition und ihre VerwendungKapitel VII (Muster des Fragebogens)Inhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition des schweren Granatwerfers 34 (8 cm)
VI. Übungsmunition des s.Gr.W. 34 (8 cm)

Allgemeines

46. Die Übungsmunition hat den Zweck, bei den Schießübungen das Schießen unter er-leicherten Sicherheitsbestimmungen zu ermöglichen. Die Wirkung der Brisanzmunition wird nicht erreicht.

47. Die 8 cm Wgr. 34 (Üb.) wird durch die kleine Zündladung 34 zerlegt.

48. Die Übungsgeschosse werden wie die Brisanzmunition verschossen. 8 cm Wgr. 34 (Üb.), die nebeln, sind undicht und nach H.Dv. 305 und Nr. 25 dieser Vorschrift zu spren-gen.

49. Für das Behandeln der Übungsmunition gelten die Abschnitte II bis IV.
50. Bezeichnen der 8 cm Wgr. 34 (Üb.) siehe Anlage 3.

51. Verpacken siehe Nr. 16. Die Munitionskasten erhalten außerdem noch eine Bezette-lung mit der Bezeichnung "Üb.".