Merkblatt für die Munition des schweren Granatwerfers 34 (8 cm) |
VI. Übungsmunition des s.Gr.W. 34 (8 cm) |
Allgemeines |
46. Die Übungsmunition hat den Zweck, bei den Schießübungen das Schießen unter er-leicherten Sicherheitsbestimmungen zu ermöglichen. Die Wirkung der Brisanzmunition wird nicht erreicht. |
47. Die 8 cm Wgr. 34 (Üb.) wird durch die kleine Zündladung 34 zerlegt. |
48. Die Übungsgeschosse werden wie die Brisanzmunition verschossen. 8 cm Wgr. 34 (Üb.), die nebeln, sind undicht und nach H.Dv. 305 und Nr. 25 dieser Vorschrift zu spren-gen. |
49. Für das Behandeln der Übungsmunition gelten die Abschnitte II bis IV. |
50. Bezeichnen der 8 cm Wgr. 34 (Üb.) siehe Anlage 3. |
51. Verpacken siehe Nr. 16. Die Munitionskasten erhalten außerdem noch eine Bezette-lung mit der Bezeichnung "Üb.". |