A. Verzeichnis der MunitionB. Angaben über II. Zünder
Merkblatt für die Munition des schweren Granatwerfers 34 (8 cm)
B. Angaben über
I. Wurfgranaten

1Wurfgranaten mit Rissen dürfen nicht verwendet werden; ihr Vorkommen ist dem OKH (AHA/2 In und Wa A) zu melden. Wurfgranaten mit Rissen sind an die Munitionsausgabe-stelle zur Weiterleitung an die Kommandantur des Versuchsplatzes Kummersdorf (für OKH/ Wa Prüf 1) zu senden.

2. Der Flügelschaft muß fest und zentrisch zur Hülle sitzen, am Zusammenstoß mit der Hülle darf sich kein Zwischenraum erkennen lassen. Bei 8 cm Wgr. 34 Nb ist der durch den eingelegten Bleiring entstandene Zwischenraum zulässig. Der Flügel muß aber fest und zentrisch in der Hülle sitzen. Der Flügelschaft muß, an beiden Stemmausschnitten (ausgenommen 8 cm Wgr. 34 Nb) gut verstemmt sein. Alle Übertragungslöcher müssen offen und rein sein. Die Flügelbleche dürfen nicht verbogen oder verbeult sein und müs-sen fest am Flügelschaft sitzen. Die Patrone ist richtig eingesetzt, wenn der Patronen-rand am Flügelschaft anliegt. Bei eingesetzter Patrone muß der Gewindestift so fest an-gezogen sein, daß er den festen Sitz der Patrone gewährleistet.

3. Der durch Verstemmung gesicherte Kopfteil muß an der Hülle ohne Zwischenraum an-liegen, die Gewindestifte (Anlage 1, 2) müssen so fest angezogen sein, daß sie den fes-ten Sitz des Kopfteils gewährleisten. Der Zünder muß ohne Zwischenraum auf dem oberen Rand des Kopfteiles anliegen und festsitzen.

4. Klemmt eine Wurfgranate beim Laden des Werfers, so darf sie nicht gewaltsam einge-setzt werden, sondern ist zurückzustellen (6).

5. Wgr. mit größeren Beschädigungen, die sich nicht einwandfrei beseitigen lassen, mit flüssigen Ausscheidungen des Sprengstoffes am Mundloch, am Zusammenstoß des Kopf-teils mit der Hülle und des Flügelschaftes mit der Hülle oder Wgr. mit zweifelhaften Be-zeichnungen sind nicht zu verfeuern.

6Wgr. mit Fehlern nach Nr. 2 - 5 sind mit dem Grund der Beanstandung zu kennzeichnen und an die Munitionsausgabestelle zurückzusenden.

7Wgr. sind sauber und trocken zu lagern und vor Sonnenstrahlen zu schützen (30, (c)). Sie sind erst kurz vor dem Verbrauch dem Packgefäß zu entnehmen und niemals auf Erde oder Schnee zu legen. Wgr. sind vorsichtig zu behandeln, weder zu werfen noch zu bestoßen. Auch gefüllte Packgefäße dürfen beim Handhaben nicht hart aufgestoßen oder geworfen werden. Packgefäße und Munition sind vor Nässe und Verschmutzungen zu be-wahren. Stark eingenäßte Wgr. können insbesondere bei der kleinsten Ladung Kurzschüs-se ergeben.

Zum Schutz gegen große Kälte sind - wenn Zeit vorhanden und die Lage es gestattet - die gefüllten Packgefäße mit kälteabweisendem Material (Haardecken, Planen usw.) zu-zudecken. Starker Kälte ausgesetzt gewesene Munition darf man nicht kurz vor dem Schuß in warme Räume bringen, weil durch die sich bildende Feuchtigkeit Kurzschüsse entstehen (30, (d)).

Für das Lagern der Munition in Feuerstellung gilt H.Dv. 305, Abschnitt D; für das Lagern im Standort H.Dv. 450.

8Ausgepackte, aber nicht verschossene Wgr. sind wieder vorschriftsmäßig zu verpacken (Anl. 10). Packgefäße - gefüllt und leer - sind stets mit dem Deckel nach oben zu lagern, damit Regenwasser nicht in die Packgefäße gelangen kann (7).

9. Schmutzige Wgr. sind vor dem Laden des Werfers gründlich abzuwischen, bei Kälte von Eis und Reif zu säubern. Auf Offensein der Übertragungslöcher ist zu achten.

10Versager-Wgr. dürfen nicht längere Zeit in heißgeschossenen Rohren belassen wer-den, weil sich die Hitze auf Geschoß und Zünder überträgt. Auch wird das Pulver der Treibladung erwärmt, wodurch bei der Munition die Gefahr der Selbstentzündung besteht.

11. Undichte Wgr. 34 Nb und Wgr. 34 (Üb.) fangen an zu nebeln; sie sind schnell abseits zu legen, mit Erde zu bedecken und nach dem Ausnebeln gem. H.Dv. 305 zu sprengen. Das Sprengmittel ist dicht unterhalb des Zünders aufzulegen.

Anstrich und Bezeichnung der Wgr.

12. Über den Anstrich der Wgr. siehe Anlagen 1 bis 6. Wurfgranaten mit zweifelhafter Be-zeichnung sind nicht zu verfeuern.

Die Kennzeichen sind angebracht, um die Munition richtig verwenden, verwalten und, falls besondere Vorkommnisse auftreten, beurteilen zu können.

Eingeprägte Kennzeichen

13. Wgr. mit eingegossenem Sprengstoff (Anlage 1, 2 u. 3) erhalten eingeprägte Kenn-zeichen für die Sprengstoffart, sowie Ort, Monat und Jahr des Ladens, und zwar etwa 10 mm vom unteren Rand des unteren Zentrierringes mit 6 mm hohen Zeichen. Die Kenn-zeichen sind an einer beliebigen Stelle des Umfanges eingeprägt und durch den Anstrich ziemlich verdeckt.

Bei Wgr. Nb ist Kennzeichen "Nb", Ort, Monat, Jahr des Füllens der Wgr. und Abnahme-stempel des dafür Verantwortlichen eingeprägt.

14. Als Kennzahl für die Sprengstoffart gelten:
13 = Fp 60/40 (60% Fp 02 + 40% Ammonsalpeter eingegossen),
14 = Fp 02 (Füllpulver 02 eingegossen).

Die Bedeutung anderer Kennzahlen wird nicht erläutert, da die Zusammensetzung der Er-satzsprengstoffe zu vielgestaltig ist.

Farbige Kennzeichen

15. Die farbigen Kennzeichen sind auf den Anlagen ersichtlich und in ihrer Bedeutung er-läutert.

Gewichtsangaben

16.
Lfd.
Nr.
Geschoßart Schußtafel-
mäßiges
Gewicht der
Wurfgranaten
Gewicht
des
Sprengstoffes

Zünder

Treibladung

Art der Verpackung

Gewichte

Bemerkungen
Art Gewicht Art Gewicht des leeren
Packgefäßes
mit Zubehör
des gefüllten
Packgefäßes
kg g g etwa g etwa kg etwa kg
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

1

8 cm Wgr. 39

3,50

etwa 400

Wgr.Z. 38

53

8 cm Wgr.

25

Im Munitionskasten des

 

 

1) s. Seite 7, Anm. 1

    ohne Patrone Füllpulver oder   Patr. 392)   s.Gr.W. 34 (8 cm)3) 3,7 14,4

2) s. Anlage 1, Anm. 3

      02 eingegossen Wgr.   oder   oder im    

3) der Munitionskasten

      + Z. 38 St. 103 Patrone des 25 luftdichten Munitionskasten    

des s.Gr.W. 34 (8 cm)

      7 oder   s.Gr.W. 34   des s.Gr.W. 34 (8 cm) 3,7 14,4

wird ersetzt durch den

      Sprengstoff in Wgr.Z.T.1) 30 (8 cm)   sind verpackt:    

luftdichten Munitions-

      der Zündladung     +   drei 8 cm Wgr. 39 schußfertig    

kasten des s.Gr.W. 34

      +     4 Teil- je 10 (mit Patrone), sechs Büchsen (A)    

(8 cm)

      12,5     kartuschen2)   für die Zusatzladung des s.Gr.    

4) bei bisheriger Ver-

      Nz.Man.N.P.     des s.Gr.   W. 34 (8 cm) mit je zwei Teil-    

packung können sich in

      (1,5 · 1,5)     W. 34 (8 cm)   kartuschen4)    

einem Packgefäß auch

      in der         - eine Büchse - 20 g 40 g

drei 8 cm Wgr. 39 (mit

      (A) Ladung         (Anlage 10)    

Patrone) und drei

                     

Büchsen (A) für die

2 8 cm Wgr. 38 wie vor wie vor wie vor wie vor wie vor wie vor wie vor wie vor wie vor

Zusatzladung des s.Gr.

                     

W. 34 (8 cm) mit je

3 8 cm Wgr. 34 wie vor etwa 530 Fp. 02 wie vor wie vor wie vor wie vor wie vor wie vor wie vor

drei Teilkartuschen

      eingegossen              

befinden

      +                
      35,3                
      Sprengstoff in                

 

 

 

der Zdlg.

 

 

 

 

 

 

 

 

4 8 cm Wgr. 34 wie vor 35,3 wie vor wie vor wie vor wie vor wie vor wie vor wie vor  
  Nb   Sprengstoff in                

 

 

 

der Zdlg.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewichtsklasseneinteilung

17.

Lfd.
Nr.

Geschoßart

Zünderart

Mittelgewicht
kg

Gewichtsklasse 1

Gewichtsklasse 2

Gewichtsklasse 3

Gewichtsklasse 4

Gewichtsklasse 5

1

2

3

4

5

6

7

8

9

                 
1

8 cm Wgr. 39

Wgr.Z. 38 3,5 --- von
3,29 bis 3,43
über
3,43 bis 3,57
über
3,57 bis 3,71
---
 

 

oder
 

 

Wgr.Z. 38 St.
 

 

oder
 

 

Wgr.Z.T
2

8 cm Wgr. 38

wie lfd.Nr. 1
3

8 cm Wgr. 34

4

8 cm Wgr. 34 Nb

5

8 cm Wgr. 34 (Üb)

 

 

             

A. Verzeichnis der MunitionB. Angaben über II. Zünder