B. Angaben über II. ZünderB. Angaben über IV. Munitionspackgefäße
Merkblatt für die Munition des schweren Granatwerfers 34 (8 cm)
B. Angaben über
III. Treibladungen

28. Die Treibladung des s.Gr.W. 34 (8 cm) besteht aus:

1. Ladung =

8 cm Wgr.Patr. 391) zu
  10 g Ngl.Bl.P. – 12,5 – (1 · 1 · 0,2),

2. Ladung =

Patrone + 1 Teilkartusche zu
  9 g Ngl.Rg.P. – 12,5 – (0,4 · 60/30),

3. Ladung =

Patrone + 2 Teilkartuschen zu
  9 g Ngl.Rg.P. – 12,5 – (0,4 · 60/30),

4. Ladung =

Patrone + 3 Teilkartuschen zu
  9 g Ngl.Rg.P. – 12,5 – (0,4 · 60/30),

5. Ladung =

Patrone + 4 Teilkartuschen zu
  9 g Ngl.Rg.P. – 12,5 – (0,4 · 60/30).

29. Die 8 cm Wgr. werden mit eingesetzter Patrone schußfertig geliefert. Die Teilkartu-schen sind nach Maßgabe der kommandierten Ladung so über den Flügelschaft zu strei-fen, daß sie an den Flügelblechen anliegen.

30. (a) Patronen und Teilkartuschen sind stets trocken zu halten, besonders bei Nebel und Regenwetter. Die Munition ist daher erst kurz vor ihrer Verwendung aus ihrer Ver-packung zu entnehmen. Es ist darauf zu achten, daß das Zündhütchen der Patr. nicht durch unvorsichtiges Aufstoßen angeschlagen und vorzeitig entzündet wird, wodurch die Bedienung gefährdet werden kann.

(b) Feucht gewordene Patronen und Teilkartuschen ergeben Kurzschüsse. Sie sind daher nicht zu verwenden, sondern an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben. Abzuliefern und nicht zu verschießen sind auch beschädigte Patronen und Teilkartuschen.

(c) Patronen und Teilkartuschen sind gegen Sonnenstrahlen zu schützen, da andernfalls die Pulvertemperatur und damit die Gasdrücke zunehmen und Weitschüsse ergeben. Man muß möglichst vermeiden, für ein Schießen kalt und wärmer lagernde Treibladungen durcheinander zu verwenden.

(d) Die Treibladungen sind vor großer Kälte zu schützen (7) !

Bei großer Kälte möglichst nicht mit größter Ladung schießen. Muß unbedingt mit größter Ladung geschossen werden, so sind vorher einige Schüsse mit kleinerer Ladung ab-zugeben. Zur Bekämpfung weit entfernter Ziele möglichst Geschütze einsetzen, mit denen die geforderte Schußweite mit kleinen oder mittleren Ladungen erreicht werden kann.

31Beim Versagen des Zündhütchens der Patrone ist nach einer Wartzeit von mindestens 1 Minute – höchstens 2 Minuten – die eingesetzte Wgr. nach H.Dv. 104 (Die Ausbildung am s.Gr.W. 34 [8 cm]), Nr. 40, zu entladen und entsprechend gekennzeichnet an die Mu-nitionsausgabestelle abzugeben. Falls die Versager-Patrone durch eine brauchbare Pa-trone ersetzt werden kann, ist nur die Versagerpatrone abzuliefern.

32Kommt ein Versagen aus anderen Gründen vor (Schlagbolzenbruch), so ist die Wgr. nach Nr. 31 zu entladen und wieder zu verwenden, wenn das Zündhütchen nicht ange-schlagen ist (10).

33. Unbrauchbare, aber beförderungssichere Munition (1 -5, 22, 25, 30b), 31) ist auffällig zu bezeichnen und – wenn möglich – räumlich getrennt für sich zu lagern; für ihren baldi-gen Abtransport ist zu sorgen.

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