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| Merkblatt für die Munition des schweren Granatwerfers 34 (8 cm) |
| B. Angaben über |
| IV. Munitionspackgefäße |
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34. Die Munitionspackgefäße nutzen sich infolge der starken Beanspruchung beim Ge-brauch rasch ab. Man muß sie daher mit ihrem Zubehör recht schonend behandeln und für ihre trockene und saubere Lagerung sorgen. Durch schnelles und rechtzeitiges Zu-rückführen des Leermaterial wird der Nachschub an Munition erleichtert, es werden be-deutende Mengen an Rohstoffe gespart und viele Arbeitskräfte für andere Aufgaben frei. Die vollzählige Rücklieferung der leeren Packmittel an die Ausgabestellen ist daher re-gelmäßig zu überwachen. |
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35. Packgefäße sind stets an den Verschlüssen zu öffnen; es ist verboten zum Öffnen der Deckel vorhandene Verschlußteile aus Leder oder Ersatzstoff zu zerschneiden. |
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Entleerte Packgefäße müssen sofort wieder richtig verschlossen werden, weil offene Dek-kel beim Transport brechen oder abreißen. |
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Die Bedienung muß im einwandfreien Öffnen und Schließen von Packgefäßen geschult sein, damit die Munition rasch entnommen werden kann. Dies ist wichtig. |
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36. Nur Packmittel in guten Zustande (Nr. 35) können die Munition gegen Witte-rungseinflüsse, Verschmutzen und Beschädigungen schützen; dadurch ist die ein-wandfreie Ladefähigkeit und die Wirkung der Munition gewährleistet. Einwandfreie Munition ergibt gute Wirkung und stärkt die Schlagkraft der Truppe (8). |
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37. Es ist verboten, Munitionspackgefäße zum Bau von Deckungen, zum Heizen oder als Packgefäße für Gegenstände, die keine Munitionsteile sind, zu verwenden. |