B. Angaben über III. TreibladungenC. Maßnahmen gegen Rohr-, Frühzerspringer und sonstige Unfälle
Merkblatt für die Munition des schweren Granatwerfers 34 (8 cm)
B. Angaben über
IV. Munitionspackgefäße

34. Die Munitionspackgefäße nutzen sich infolge der starken Beanspruchung beim Ge-brauch rasch ab. Man muß sie daher mit ihrem Zubehör recht schonend behandeln und für ihre trockene und saubere Lagerung sorgen. Durch schnelles und rechtzeitiges Zu-rückführen des Leermaterial wird der Nachschub an Munition erleichtert, es werden be-deutende Mengen an Rohstoffe gespart und viele Arbeitskräfte für andere Aufgaben frei. Die vollzählige Rücklieferung der leeren Packmittel an die Ausgabestellen ist daher re-gelmäßig zu überwachen.

35. Packgefäße sind stets an den Verschlüssen zu öffnen; es ist verboten zum  Öffnen der Deckel vorhandene Verschlußteile aus Leder oder Ersatzstoff zu zerschneiden.

Entleerte Packgefäße müssen sofort wieder richtig verschlossen werden, weil offene Dek-kel beim Transport brechen oder abreißen.

Die Bedienung muß im einwandfreien Öffnen und Schließen von Packgefäßen geschult sein, damit die Munition rasch entnommen werden kann. Dies ist wichtig.

36. Nur Packmittel in guten Zustande (Nr. 35) können die Munition gegen Witte-rungseinflüsse, Verschmutzen und Beschädigungen schützen; dadurch ist die ein-wandfreie Ladefähigkeit und die Wirkung der Munition gewährleistet. Einwandfreie Munition ergibt gute Wirkung und stärkt die Schlagkraft der Truppe (8).

37. Es ist verboten, Munitionspackgefäße zum Bau von Deckungen, zum Heizen oder als Packgefäße für Gegenstände, die keine Munitionsteile sind, zu verwenden.