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| Merkblatt für die Munition des schweren Granatwerfers 34 (8 cm) |
| C. Maßnahmen gegen Rohr-, Frühzerspringen und sonstige Unfälle |
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38. Das Rohrinnere des Gr.W. ist oft und gründlich zu reinigen. Für das Schießen darf es nur hauchartig eingeölt sein. Eingedrungenes Regenwasser ist vor dem Laden des Werfers zu entfernen, sonst ergeben sich Kurzschüsse. |
| Feuerpausen sind zum Reinigen des Rohres auszunutzen. |
| 39. Es ist verboten, andere als die für den Werfer vorgesehene Munition zu verwenden. |
| 40. Bei Schießübungen sind die hierfür erlassenen Sicherheitsbestimmungen zu beachten. |
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41. Beim Niedergehen von Hagel oder großtropfigem Platzregen ist das Schießen sofort einzustellen. Es können sonst infolge der großen Empfindlichkeit der Zünder Frühzersprin-ger vorkommen, die insbesondere zu überschießende eigene Truppe in Gefahr bringen. Nr. 22 beachten. |
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42. Bei besonderen Vorkommnissen an der Munition ist an OKH (AHA/In 2 und Wa A) zu berichten und ein beantworteter Fragebogen nach H.Dv. 305, Nr. 235, beizufügen. Ab-schrift des Berichtes ist der Heeresmunitionsanstalt, die die Munition ausgegeben hat, zu übersenden. |
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Lassen sich die verlangten Feststellungen nicht mehr machen, z.B. bei Rohrzerspringern, so sind die Angaben, soweit möglich, den Inhaltszetteln der Packgefäße zu entnehmen. Photographien von dem zerstörten Werfer sind für die Beurteilung des Vorkommnisses wichtig und – wenn vorhanden – dem Bericht beizufügen. |
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Ferner sind 3 bis 4 Schuß von der am Werfer befindlichen Munition, darunter der Rest der im Packgefäß befindlichen Munition und wiedergefundene Sprengstücke vom Geschoß, an die Kommandantur des Versuchsplatzes Kummersdorf zur Verfügung des OKH (Wa Prüf 1) einzusenden; vgl. den Fragebogen. Dies ist zur Feststellung etwaiger Fehlerquellen unbe-dingt erforderlich. |