E. Übersicht über die scharfe Munition und ihre VerwendungF. Übungsmunition des s.Gr.W. 34 (8 cm), II. Die 8 cm Wgr. 40 (Üb.)
Merkblatt für die Munition des schweren Granatwerfers 34 (8 cm)
F. Übungsmunition des s.Gr.W. 34 (8 cm)

Allgemeines

45. Die Übungsmunition hat den Zweck, bei den Schießübungen das Schießen unter er-leichterten Sicherheitsbestimmungen zu ermöglichen.

I. Die 8 cm Wgr. 34 (Üb.)

46. Die 8 cm Wgr. 34 (Üb.) wird durch die kleine Zündladung 34 Np. oder H. zerlegt. Die Wirkung gegenüber der scharfen Wgr. ist stark herabgesetzt.

47. Die Übungsgeschosse werden wie die Brisanzmunition verschossen. 8 cm Wgr. 34 (Üb.), die nebeln, sind undicht und nach H.Dv. 305 und Nr. 24 dieser Vorschrift zu spren-gen.

48. Für das Behandeln der Wgr. 34 (Üb.) gelten die Abschnitte I bis IV sinngemäß.
49. Bezeichnen der 8 cm Wgr. 34 (Üb.) siehe Anlage 5.

50. Verpacken siehe Nr. 16. Die Munitionskasten erhalten außerdem noch eine Bezette-lung mit der Bezeichnung "Üb.".