|
|
| Merkblatt für die Munition des schweren Granatwerfers 34 (8 cm) |
| F. Übungsmunition des s.Gr.W. 34 (8 cm) |
|
Allgemeines |
|
45. Die Übungsmunition hat den Zweck, bei den Schießübungen das Schießen unter er-leichterten Sicherheitsbestimmungen zu ermöglichen. |
| I. Die 8 cm Wgr. 34 (Üb.) |
|
46. Die 8 cm Wgr. 34 (Üb.) wird durch die kleine Zündladung 34 Np. oder H. zerlegt. Die Wirkung gegenüber der scharfen Wgr. ist stark herabgesetzt. |
|
47. Die Übungsgeschosse werden wie die Brisanzmunition verschossen. 8 cm Wgr. 34 (Üb.), die nebeln, sind undicht und nach H.Dv. 305 und Nr. 24 dieser Vorschrift zu spren-gen. |
| 48. Für das Behandeln der Wgr. 34 (Üb.) gelten die Abschnitte I bis IV sinngemäß. |
| 49. Bezeichnen der 8 cm Wgr. 34 (Üb.) siehe Anlage 5. |
|
50. Verpacken siehe Nr. 16. Die Munitionskasten erhalten außerdem noch eine Bezette-lung mit der Bezeichnung "Üb.". |