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| Merkblatt für die Munition des schweren Granatwerfers 34 (8 cm) |
| F. Übungsmunition des s.Gr.W. 34 (8 cm) |
| II. Die 8 cm Wgr. 40 (Üb.) |
| 51. Die 8 cm Wgr. (Üb.) – siehe Anlage 6 – besteht aus: |
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der Hülle, |
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dem Kopf, |
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dem Flügel mit Gewindestift, |
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dem Führungsstück, |
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dem Schlagbolzen, |
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der Druckfeder, |
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dem Patronenlager, |
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dem Anschlagbolzen mit Gewindestift, |
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der 8 cm Aufschlagpatrone und |
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der 8 cm Abschußpatrone. |
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52. Die 8 cm Wgr. 40 (Üb.) dient zum Übungsschießen mit dem s.Gr.W. 34 (8 cm) auf kurze Entfernungen. Es wird damit 1/10 der Schußweite der scharfen Wgr. beim Schießen mit 3. Ldg. erreicht. Mit Ausnahme der Aufschlag- und Abschußpatrone lassen sich alle Teile der verschossenen Wurfgranate wieder verwenden, solange sie brauchbar bleiben. |
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53. Beim Aufschlag der Wgr. fällt das mit der 8 cm Aufschlagpatrone versehene Patro-nenlager infolge seiner Trägheit unter Zusammendrücken der Druckfeder nach vorn, dabei dringt die Nadel des Schlagbolzens in das Zündhütchen der Aufschlagpatrone und ent-zündet diese. |
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Das Entzündern vollzieht sich unter schwachen Knall und Rauchbildung. Eine brisante Wir-kung hat die 8 cm Wgr. 40 (Üb.) nicht. |
| b) Schußfertigmachen der 8 cm Wgr. 40 (Üb.) bei der Truppe |
| Reinigen und Untersuchen |
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54. Vor dem Schußfertigmachen ist jede Wurfgranate zu untersuchen. Sie muß rein und rißfrei sein, alle Querbohrungen offen und sauber sein. Schrammen und Beulen schaden nicht, wenn die Ränder geglättet sind und die äußere Form der Wgr. noch gut erhalten ist. Alle Teile müssen eingefettet sein. Die Flügelbleche müssen fest sitzen und dürfen nicht verbogen oder verbeult sein. Der Anschlagbolzen muß fest im Flügel eingeschraubt sein. Das Patronenlager muß im Führungsstück leicht gleiten und die Druckfeder durch den im Kopf fest eingeschraubten Schlagbolzen gehalten werden. |
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Es ist darauf zu achten, daß die Spitze des Schlagbolzens scharf bleibt. Das Prüfen der Wgr. auf Ladefähigkeit geschieht nach Nr. 69. |
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55. Das Schußfertigmachen erfolgt erst kurz vor dem Gebrauch, damit die Patronen mög-lichst lange in ihrer Verpackung bleiben. Feucht gewordene und beschädigte Patronen sind nicht zu verwenden. Sie sind nach H.Dv. 450, Nr. 188, zu vernichten. Zum Einsetzen der 8 cm Aufschlagpatrone ist das Führungsstück mitsamt dem Kopf, an dem sich Schlag-bolzen und Feder befinden, von der Hülle (mit dem zugehörigen Schlüssel) zu lösen. Da-nach ist die Wgr. mit dem Flügel nach oben zu halten und das Führungsstück von Hand auszuschrauben. Dadurch wird gleichzeitg das Patronenlager entnommen und vor Bestos-sungen geschützt. Das Fett ist von den Innenseiten mit einem Lappen abzuwischen. |
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56. Nachdem festgestellt wurde, daß die Druckfeder vorhanden ist, der Schlagbolzen fest im Schlagbolzenkopf und der Gewindestift fest im Anschlagbolzen sitzt, ist die 8 cm Auf-schlagpatrone in die zylindrische Bohrung des Patronenlagers so weit einzusetzen, bis der Bodenrand das Einsetzen begrenzt. Dann ist das geladene Patronenlager ins Führungs-stück einzuführen, ohne stark zu drücken, und das Führungsstück in die Hülle von Hand einzuschrauben. Die Wgr. ist beim Einschrauben des Führungsstückes waagerecht zu hal-ten, damit das Patronenlager nicht herausfällt. Zum festen Anziehen des Führungsstük-kes ist der zugehörige Schlüssel zu benutzen. Die Tragkraft der Druckfeder ist so groß zu bemessen, daß die schußfertige Wgr. beim Handhaben in jeder Lage ungefährlich ist. |
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57. Der Gewindestift ist so weit mit dem Schraubenzieher aus dem Flügelschaft heraus-zuschrauben, bis seine Spitze nicht mehr in den Patronenraum hineinragt. Dann wird die 8 cm Abschußpatrone bis zum Anschlage des Bodenrandes in den Treibladungsraum des Flügels eingesetzt. Die Patrone muß sich leicht einsetzen lassen; klemmende Patronen sind nicht einzusetzen. Der Gewindestift wird so fest eingeschraubt, daß er die Patrone festhält. Das Vorstehen des Gewindestiftes aus dem Flügelschaft bis zu 2 mm ist unbe-denklich. |
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58. Für den Übungsplatzgebrauch ist die 8 cm Wgr. 40 (Üb.) schußfertig zu 3 Stück in den Munitionskasten des s.Gr.W. 34 (8 cm) zu packen. |
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Aufschlag- und Abschußpatronen zum Vorrat sind in ihrer Verpackung mit auf den Übungsplatz zu nehmen. |
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59. Die Wurfgranaten sind erst kurz vor dem Gebrauch aus dem Packgefäß zu entnehmen und niemals auf Erde oder Schnee zu legen. Sie sind schonend zu behandeln, weder zu werfen noch zu stoßen (7). Hingefallene Wgr. sind brauchbar, wenn nach dem Fall kein Knall und keine Rauchentwicklung wahrnehmbar war und sie äußerlich keine Fehler auf-weisen. |
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60. Wurfgranaten mit verbogenen und verbeulten Flügeln sind unbrauchbar. Klemmt die Wgr. beim Laden des Werfers, so darf sie nicht mit Gewalt eingesetzt werden, sondern ist zurückzustellen und nach 65 zu behandeln. |
| 61. Wgr. Üb. und ihre Abschußpatronen sind stets trocken zu halten (30 a). |
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62. Beim Versagen des Zündhütchens der Abschußpatrone ist nach Nr. 31 und 32 dieser Vorschrift zu verfahren. Das Versagen der Aufschlagpatrone kann durch ungenügendes Anstechen des Zündhütchens verursacht sein. |
| 63. Versager-Abschußpatronen sind an die zuständige H.Ma. abzugeben. |
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64. Nach dem Schießen sind die abgeschossenen 8 cm Wgr. 40 (Üb.) zu sammeln. Hierbei sind zum Schutze gegen Verletzungen Lederhandschuhe anzuziehen und Schutzbrillen aufzusetzen. An Stelle der Schutzbrillen können Gasmasken ohne Filtereinsatz genommen werden. |
| Jede wiedergefundene Wgr. ist nach Nr. 65 zu untersuchen. |
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65. Geschwärzte Lochränder oder Rauchsatzschlacke deuten an, daß die Wgr. scharf ge-worden und ungefährlich ist. Fehlen diese Merkmale, so sind die Wgr. als Blindgänger zu behandeln, d.h. einzeln aufzunehmen und beim Tragen möglichst weit vom Körper zu hal-ten (Geschoßachse etwa senkrecht zur Körperfront). |
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Da es möglich ist, daß bei verschossenen Wgr. die seitlichen Bohrungen mit Erde ver-stopft sein können, sind solche Wgr. und die aufgenommenen Blindgänger 5 Minuten lang in einen mit Wasser gefüllten Eimer zu legen und dann die Aufschlagpatrone zu entneh-men. Versager-Aufschlagpatronen sind nach H.Dv. 450, Nr. 188, zu vernichten. |
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66. Zum Wiederherstellen sind die abgeschossenen und wiedergefundenen Wgr. in ihre Einzelteile zu zerlegen; Flügel, Anschlagbolzen und Gewindestift im Anschlagbolzen wer-den aber nicht ausgeschraubt. Die Abschußpatronenhülse ist mit der Patronenzange, die Aufschlagpatronenhülse mit dem Dorn zu entfernen und alle Teile außen und innen sorg-fältig zu reinigen. Auch die durch die Rauchentwicklung entstandenen Spuren (schwarze Färbung der Austrittslöcher und Schlackenreste) sind zu entfernen. Die Innenteile sind mit einer Sodalösung (50 g Soda auf 1 Liter Wasser) zu reinigen und gut abzutrocknen. Sämtliche Teile sind dünn einzufetten. |
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67. Verbeulte und verbogene Flügelbleche sind mit dem Richtstab zu richten und mit der "Lehre für Stellung und Ebenheit der Flügelbleche der 8 cm Wgr. 34" zu lehren. Wgr., bei denen die Flügelbleche lose sitzen oder das Wiederherstellen verbeulter oder verbogener Flügelbleche nicht möglich ist, sind auszusondern und an die Munitionsausgabestelle zu-rückzugeben. |
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68. Bei jedem Schlagbolzen ist die Spitze zu untersuchen und, wenn nötig, nachzuschlei-fen. Verrostete oder zerbrochene Federn sind zu ersetzen. |
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69. Nach dem Durchführen dieser Arbeiten sind alle Teile wieder zusammenzuschrauben und die Wgr. mit den Lehren nach Nr. 73 auf Brauchbarkeit zu prüfen. |
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Die Lehren müssen sich leicht überstreifen lassen und dürfen nicht klemmen. Bei Wgr., die bei der Untersuchung entsprochen haben, ist das Kennzeichen "Üb." zu erneuern. |
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70. Gelehrte und für gut befundene Wgr. sind wieder brauchbar und dürfen wieder schuß-fertig gemacht werden. |
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71. Beim Schießen mit 8 cm Wgr. 40 (Üb.) genügt eine Absperrung von Schußbreite + 20 m in Schußrichtung und 10 m nach jeder Seite der Flugbahn. Es ist darauf zu ach-ten, daß sich in der Nähe des Zieles keine leichtentzündlichen Stoffe (Stroh, Öl oder Benzin) befinden. |
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Um Blindgänger zu vermeiden, ist als Ziel eine Stelle mit möglichst festem Erdboden zu wählen. |
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Benennung |
Anzahl |
Bemerkungen |
| 72. |
Gerät zum Allgemeinen Gebrauch |
| Drahtbürste | Nach Bedarf |
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| Haardecke | " |
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| Halbrundfeile | " |
R 2117 |
| Dorn für 5 cm und 8 cm Wgr. 40 (Üb.) | " |
1 VI b 489 |
| Schlüssel für 8 cm Wgr. 40 (Üb.) | " |
1 VI b 491 |
| Richtstab für 8 cm Wgr. 40 (Üb.) | " |
1 VI b 493 |
| Schraubenzieher mit durchgehender Klinge | " |
R 5122 |
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Patronenzange für 5 cm Wgr. 36 |
" |
13 D 6708 |
| 73. |
Zum Prüfen der Ladefähigkeit |
| Lehrrohr für 8 cm Wgr. 34 | 1 |
13 C 4248 |
| Abnutzungsprüfer zu 13 C 4248 | 1 |
13 C 4248-8 |
| Lehre für Stellung und Ebenheit der Flügelbleche |
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der 8 cm Wgr. 34 |
1 |
13 E 4266 |
| Gutlehrring 80,9 f. d. angestr. Zentrierwulst der |
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8 cm Wgr. 34 |
1 |
13 E 4129 |