Merkblatt für die Munition der 7,5 cm Panzerjägerkanone 40 |
C. Angaben über |
IV. Behandeln hingefallener Patronen |
34. |
Hingefallene Patronen dürfen verfeuert werden, sofern sie ladefähig sind (Nr. 14, 15, 17, 27, 29 beachten). |
Patronen mit empfindlichem Aufschlagzünder, bei denen der obere Abschluß am Zünder so beschädigt ist, daß der Stößel heruntergedrückt oder gar herausgefallen ist, dürfen nicht verschossen werden; sie sind aber transportsicher. Ist der obere Abschluß des Zünders unbeschädigt, so dürfen die Patronen, wenn sie sonst brauchbar sind, verschossen werden. |