B. Angaben über III. ZünderB. Angaben über V. GewichtsangabenInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 7,5 cm Panzerjägerkanone 40
C. Angaben über
IV. Behandeln hingefallener Patronen

34.

Hingefallene Patronen dürfen verfeuert werden, sofern sie ladefähig sind (Nr. 14, 15, 17, 27, 29 beachten).

Patronen mit empfindlichem Aufschlagzünder, bei denen der obere Abschluß am Zünder so beschädigt ist, daß der Stößel heruntergedrückt oder gar herausgefallen ist, dürfen nicht verschossen werden; sie sind aber transportsicher. Ist der obere Abschluß des Zünders unbeschädigt, so dürfen die Patronen, wenn sie sonst brauchbar sind, verschossen werden.