III. Angaben über D. MunitionspackgefäßeV. Entladen angesetzter oder festgeklemmter Geschosse
Merkblatt für die Munition der schweren Feldahubitze 25 (t)
IV. Maßnahmen gegen Rohr-, Frühzerspringer und sonstige Unfälle

74.

Das Rohrinnere ist oft und gründlich zu reinigen. Für das Schießen darf es nur hauchartig eingeölt sein. Eingedrungenes Regenwasser ist vor dem Schießen zu ent-fernen.

  Bei stark eingefettetem oder nassem Rohrinnern kann sich das angesetzte Geschoß beim Nehmen der Rohrerhöhung aus den Zügen lösen und auf die Hülsenkartusche zurückgleiten, wodurch beim Schuß schwere Beschädigungen des Rohres eintreten können1).
75.

Grate und beschädigte Felder sind vom Waffenmeister zu glätten. Auf das Auftreten von Ausbrennungen ist gleichfalls zu achten, und wenn solche vorgekommen sind, dem Waffenmeister mitzuteilen.

76. Das Entkupfern des Rohres ist rechtzeitig zu veranlassen.
77.

Die Geschosse sind fest und daher stets mit dem Ansetzer anzusetzen. Das Anset-zen von Hand ist – auch bei schnellem Feuern – verboten. Nr. 11 bis 13 beachten.

78.

Gleichmäßiges festes Ansetzen (mit hörbarem Klang) trägt zur Schonung des Rohr-innern bei und hebt die Leistung des Geschützes (74).

79.

Nach jedem Schuß ist durch das Rohr zu sehen. Kartuschdeckelreste oder sonstige Fremdkörper sind sofort aus dem Rohr zu entfernen. Bei Dunkelheit Taschenlampen zum Ausleuchten des Rohres verwenden !

80.

Bei lange dauerndem Schießen sind die Geschütze zum Reinigen und Abkühlen des Rohres abwechselnd ausfallen zu lassen. Zum schnelleren Abkühlen ist dem Rohr größte Erhöhung zu geben.

81. Während der Feuerpause ist der Verschluß offen zu lassen.
82.

Die Geschütze sind erst kurz vor dem Schuß zu laden. Müssen Geschütze längere Zeit geladen stehen, so ist die Mündungskappe aufzusetzen, damit Flugsand, Erde und Regen nicht in das Rohrinnere eindringen können. Nr. 14 und 55 beachten.

  Abnehmen der Mündungskappe vor dem Schuß nicht vergessen !
83.

Die empfindlichen Zünder treten gleich nach Verlassen des Rohres in Scharfstellung. Tarnmittel sind daher so anzubringen, daß sie den Geschoßflug bei allen Erhöhungen nicht behindern; ferner ist dafür zu sorgen, daß durch die Erschütterungen beim Schuß nicht einzelne Teile der Deckungen oder Tarnmittel (z.B. Erde, Zweige) in das Rohr fallen können.

84.

Es ist verboten, andere als die für das Geschütz vorgeschriebene Munition zu ver-wenden.

85.

Die beim Übungsschießen vorgeschriebenen Maßnahmen für den Schutz der Bedie-nung und Absperrung des Geländes sind zu beachten.

86.

Bei Schießübungen mit empfindlichen Kopfzündern, d.h. mit allen Zündern, die an der Spitze einen Stößel oder eine Abschlußplatte haben, ist beim Niedergehen von Hagel oder großtropfigem Platzregen das Schießen sofort einzustellen. Es können sonst in-folge der großen Empfindlichkeit dieser Zünder Frühzerspringer vorkommen, die ins-besondere zu überschießende eigene Truppe in Gefahr bringen.

Nachflammer bei Geschützen

87.

Es kommt vor, daß nach dem Auswerfen der Kartuschhülse restliche Gase nach rückwärts austreten und mit kleiner, langsam verlöschender Flamme verbrennen. Mit dem Laden warten, bis die Flamme erloschen ist. Brennen auch Gase in der Kar-tuschhülse, muß diese abseits gelegt werden; es ist wichtig, daß die Flamme keine Kartusche trifft.

III. Angaben über D. MunitionspackgefäßeV. Entladen angesetzter oder festgeklemmter Geschosse