III. Angaben über die Munition, D. VerpackungsmittelIV. Übersicht über die Munitionsarten und ihre VerwendungInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der F.K. 16
III. Angaben über

E.

Maßnahmen gegen Rohr-, Frühzerspringer und sonstige Unfälle.

71. Das Rohrinnere ist oft und gründlich zu reinigen. Für das Schießen darf es nur hauch-artig eingeölt sein. Eingedrungenes Regenwasser ist vor dem Schießen zu entfernen.

72. Grate, beschädigte Felder sind vom Waffenmeister zu glätten.

73. Das Rohr ist rechtzeitig nach Vorschrift zu entkupfern.

74. Die Geschosse sind mit dem Ansetzer oder Hebebaum, nicht mit der Hand anzuset-zen.

75. Gleichmäßiges festes Ansetzen (mit höhrbarem Klang) trägt zur Schonung des Rohrin-nern und zur Verbesserung der Streuung bei.

76. Es ist möglichst oft durch das Rohr zu sehen, sofern es die Schußfolge gestattet. Kartuschdeckelreste oder sonstige Fremdkörper muß man sofort aus dem Rohr entfernen.

77. Bei lange dauerndem Schießen sind die Geschütze zum Reinigen und Abkühlen des Rohres abwechselnd ausfallen zu lassen.

78. Während der Feuerpause ist der Verschluß offenzulassen.

79. Die Geschütze darf man erst kurz vor dem Schuß laden. Müssen Geschütze längere Zeit geladen stehen, vgl. aber Randnr. 11 u. 50, so ist die Mündungskappe aufzusetzen, damit Flugsand, Erde und Regen nicht in das Rohrinnere eindringen können.

Abnehmen der Mündungskappe vor dem Schuß nicht vergessen.

80. Die empfindlichen Zünder werden 1–2 m vor dem Rohre scharf. Tarnmittel gegen Flie-gersicht sind deshalb so anzubringen, daß sie den Geschoßflug bei allen Erhöhungen des Rohres nicht behindern; ferner ist dafür zu sorgen, daß durch die Erschütterungen beim Schuß nicht einzelne Teile der Deckungen (z.B. Zweige) in das Rohr fallen können.

81. Es ist verboten, andere als die für das Geschütz vorgeschriebene Munition zu ver-wenden.

82. Die für das Schießen im Frieden gültigen Vorschriften für den Schutz der Bedienung und die Absperrung des Geländes enthält Heft der A.V.A. und H.Dv. 236, Truppen-Übungsplatz-Vorschrift, Anhang 2, Seite 115 ff.

Berichte über besondere Vorkommnisse bei der Munition

83. Dem Bericht über besondere Vorkommnisse bei der Munition ist ein beantworteter Fragebogen nach dem Muster auf Seite 47 beizufügen.

Lassen sich die verlangten Feststellungen nicht mehr machen, z.B. bei Rohrzerspringern, so ist dies zu melden. Sprengstücke vom Geschoß, womöglich Photographien von dem zerstörten Geschütz, sind für die Beurteilung des Vorkommnisses wichtig.

Entladen angesetzter Geschosse.

84. Vor dem Entladen des Geschützes muß man die Kartusche aus dem Rohr entfernen, einen Pfropfen Haardecke, Lappen oder Putzwolle in den Ladungsraum stecken und den Verschluß schließen. Das Rohr erhält waagerechte Stellung.

85. Die Ausdrehung für den Zünder im Entlader muß so groß sein, daß die Spitze oder der Schlagstiftoberteil des Zünders frei liegen. Dies ist vor dem Entladen festzustellen. Erfor-derlichenfalls muß der Entlader weit genug ausgebohrt werden. Es ist auch dafür zu sor-gen, daß in der Ausdrehung des Entladers keine Fremdkörper liegen. Der Entlader wird, mit der Aushöhlung nach dem Geschoß zu, von der Geschützmündung her in das Rohr ein-gesetzt und mittels zwei am Hebebaum befestigter Bindestränge langsam gegen das Ge-schoß geschoben. Die Leute, die an den Bindestricken ziehen, dürfen diese nicht um die Hand schlingen; sie müssen sich möglichst weit hinter der Geschoßmündung aufstellen. Das Geschoß wird dann mit gleichmäßigem, nicht zu starkem, sofern es aber klemmt, mit etwas kräftigerem Druck bis nahe an den Verschluß zurückgedrückt. Durch zu starkes Stoßen mit dem Hebebaum kann der Zünder scharf werden und vorzeitig zur Entzündung kommen oder der Verschluß beschädigt werden. Sollte das Geschoß zu fest sitzen, so muß man es mit der kleinsten Ladung verschießen. Der letzte Satz des Absatzes 1 der Randnr. 90 ist zu beachten.

Wenn das Geschoß gelockert ist, wird der Verschluß geöffnet und mit der Hand das He-rausfallen des Geschosses verhindert. Das Geschoß wird vorsichtig herausgenommen.

82. Während des Entladens muß das Gelände in der Schußrichtung mindestens 500 m, zu beiden Seiten der Schußrichtung mindestens 200 m frei sein.

88. Rohrinneres, Geschoß und Kartusche sind zu reinigen.

89. Zünder auf angesetzt gewesenen und entladenen Geschossen sind nicht mehr lade- und rohrsicher, aber beförderungssicher.

90. Sollte der Fall eintreten, daß ein Geschoß mit dem Führungsring in die Züge einge-drungen ist, weil das Pulver in der Kartusche nur teilweise verbrannte, so ist es mit einer anderen Kartusche – größte Ladung – herauszuschießen. Zum Abfeuern ist eine lange Ab-zugsleine zu nehmen, und die Bedienung tritt beim Abfeuern je nach den örtlichen Ver-hältnissen, in einen Sicherheitsstand oder Unterstand unter (Mauern, Hauswände, Erdhü-gel bieten ebenfalls Schutz).

Man darf jedoch das Geschoß nur herausschießen, wenn es nicht mehr als bis zur Hälfte seiner Länge in das Rohr eingedrungen ist. Steckt es tiefer im Rohr, so sind weitere An-weisungen beim Wa A zu beantragen, Geschoß-, Zünderart, Stelle des Geschoßsitzes sind mitzuteilen; können die Anweisungen nicht abgewartet werden, so ist nach Absatz 1 zu verfahren.

III. Angaben über die Munition, C. KartuschenIV. Übersicht über die Munitionsarten und ihre VerwendungInhaltsverzeichnis