B. Angaben über II. ZünderB. Angaben über IV. Munitionspackgefäße
Merkblatt für die Munition des 8 cm Granatwerfers 36 (t)
B. Angaben über
III. Treibladung

28.

Die Treibladung für 8 cm Wgr. 36 (t) besteht aus:

  1. Ladung = Patrone der 8 cm Wgr. 36 (t)
  2. Ladung = Patrone + 1 Teilkartusche
  3. Ladung = Patrone + 2 Teilkartuschen
  4. Ladung = Patrone + 3 Teilkartuschen
  5. Ladung = Patrone + 4 Teilkartuschen
  6. Ladung = Patrone + 5 Teilkartuschen
  7. Ladung = Patrone + 6 Teilkartuschen
  Jede Teilkartusche enthält 7,8 g Ngl.Bl.P. – M 16 – (0,15/1).
29. Die Treibladung für die 8 cm Wgr. 34 besteht aus:
  1. Ladung = 8 cm Wgr.Patr. 411)
  2. Ladung = Patrone + 1 Teilkartusche
  3. Ladung = Patrone + 2 Teilkartuschen
  4. Ladung = Patrone + 3 Teilkartuschen
  Jede Teilkartusche enthält 9 g Ngl.Rg.P. – 12,5 – (0,4 · 60/30).
30.

Die 8 cm Wgr. werden mit eingesetzter Patrone schußfertig geliefert. Die Teilkartu-schen sind nach Maßgabe der kommandierten Ladung so über den Flügelschaft zu streifen, daß sie an den Flügelblechen anliegen.

31

(a) Patronen und Teilkartuschen sind stets trocken zu halten, besonders bei Nebel und Regenwetter. Die Munition ist daher erst kurz vor ihrer Verwendung aus ihrer Verpackung zu entnehmen.

 

(b) Feucht gewordene Patronen und Teilkartuschen ergeben Kurzschüsse. Sie sind daher nicht zu verwenden, sondern an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben. Nicht zu verschießen und abzuliefern sind auch beschädigte Patronen und Teilkartu-schen.

 

(c) Patronen und Teilkartuschen sind gegen Sonnenstrahlen zu schützen, da an-dernfalls die Pulvertemperatur und damit die Gasdrücke zunehmen und Weitschüsse ergeben. Es ist möglichst zu vermeiden, für ein Schießen kalt und wärmer lagernde Treibladungen zu verwenden.

  (d) Die Kartuschen sind vor großer Kälte zu schützen !
32. Bei großer Kälte möglichst nicht mit größter Ladung schießen !
 

Muß unbedingt mit größter Ladung geschossen werden, so sind vorher einige Schüsse mit kleiner Ladung abzugeben.

33.

Beim Versagen des Zündhütchens der Patrone ist nach einer Wartezeit von mindes-tens 1 Minute – höchstens 2 Minuten – die eingesetzte Wgr. nach H.Dv. 104 (Die Ausbildung am s.Gr.W. 34 [8 cm]), Nr. 40, zu entladen und entsprechend gekenn-zeichnet an die Munitionsausgabestelle abzugeben. Falls die Versager-Patrone durch eine brauchbare Patrone ersetzt werden kann, ist nur die Versager-Patrone abzu-liefern.

34.

Kommt ein Versager aus anderen Gründen vor (Schlagbolzenbruch) so ist die Wgr. nach Nr. 33 zu entladen und wieder zu verwenden, wenn das Zündhütchen nicht angeschlagen ist (9).

35.

Unbrauchbare, aber beförderungssichere Munition ist auffällig zu bezeichnen und – wenn möglich – räumlich getrennt für sich zu lagern; für ihren baldigen Abtransport ist zu sorgen.

B. Angaben über II. ZünderB. Angaben über IV. Munitionspackgefäße