Merkblatt für die Munition des 8 cm Granatwerfers 36 (t) |
B. Angaben über |
III. Treibladung |
28. |
Die Treibladung für 8 cm Wgr. 36 (t) besteht aus: |
1. Ladung = Patrone der 8 cm Wgr. 36 (t) | |
2. Ladung = Patrone + 1 Teilkartusche | |
3. Ladung = Patrone + 2 Teilkartuschen | |
4. Ladung = Patrone + 3 Teilkartuschen | |
5. Ladung = Patrone + 4 Teilkartuschen | |
6. Ladung = Patrone + 5 Teilkartuschen | |
7. Ladung = Patrone + 6 Teilkartuschen | |
Jede Teilkartusche enthält 7,8 g Ngl.Bl.P. – M 16 – (0,15/1). | |
29. | Die Treibladung für die 8 cm Wgr. 34 besteht aus: |
1. Ladung = 8 cm Wgr.Patr. 411) | |
2. Ladung = Patrone + 1 Teilkartusche | |
3. Ladung = Patrone + 2 Teilkartuschen | |
4. Ladung = Patrone + 3 Teilkartuschen | |
Jede Teilkartusche enthält 9 g Ngl.Rg.P. – 12,5 – (0,4 · 60/30). | |
30. |
Die 8 cm Wgr. werden mit eingesetzter Patrone schußfertig geliefert. Die Teilkartu-schen sind nach Maßgabe der kommandierten Ladung so über den Flügelschaft zu streifen, daß sie an den Flügelblechen anliegen. |
31 |
(a) Patronen und Teilkartuschen sind stets trocken zu halten, besonders bei Nebel und Regenwetter. Die Munition ist daher erst kurz vor ihrer Verwendung aus ihrer Verpackung zu entnehmen. |
(b) Feucht gewordene Patronen und Teilkartuschen ergeben Kurzschüsse. Sie sind daher nicht zu verwenden, sondern an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben. Nicht zu verschießen und abzuliefern sind auch beschädigte Patronen und Teilkartu-schen. |
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(c) Patronen und Teilkartuschen sind gegen Sonnenstrahlen zu schützen, da an-dernfalls die Pulvertemperatur und damit die Gasdrücke zunehmen und Weitschüsse ergeben. Es ist möglichst zu vermeiden, für ein Schießen kalt und wärmer lagernde Treibladungen zu verwenden. |
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(d) Die Kartuschen sind vor großer Kälte zu schützen ! | |
32. | Bei großer Kälte möglichst nicht mit größter Ladung schießen ! |
Muß unbedingt mit größter Ladung geschossen werden, so sind vorher einige Schüsse mit kleiner Ladung abzugeben. |
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33. |
Beim Versagen des Zündhütchens der Patrone ist nach einer Wartezeit von mindes-tens 1 Minute – höchstens 2 Minuten – die eingesetzte Wgr. nach H.Dv. 104 (Die Ausbildung am s.Gr.W. 34 [8 cm]), Nr. 40, zu entladen und entsprechend gekenn-zeichnet an die Munitionsausgabestelle abzugeben. Falls die Versager-Patrone durch eine brauchbare Patrone ersetzt werden kann, ist nur die Versager-Patrone abzu-liefern. |
34. |
Kommt ein Versager aus anderen Gründen vor (Schlagbolzenbruch) so ist die Wgr. nach Nr. 33 zu entladen und wieder zu verwenden, wenn das Zündhütchen nicht angeschlagen ist (9). |
35. |
Unbrauchbare, aber beförderungssichere Munition ist auffällig zu bezeichnen und – wenn möglich – räumlich getrennt für sich zu lagern; für ihren baldigen Abtransport ist zu sorgen. |