I. Verzeichnis der Munition der 10 cm l.F.H. 14/19 (t) und II. Verzeichnis der zu beachtenden VorschriftenIII. Angaben über B. Zünder
Merkblatt für die Munition der 10 cm leichten Feldhaubitze 14/19 (t)
III. Angaben über
A. Geschosse

1.

Die Geschosse unter I. Lfd.Nr. 1–5 dürfen nicht durcheinander verfeuert werden. Die Angaben der Schußtafeln sind zu beachten.

2.

Der Geschoßkopf muß fest auf der Hülle sitzen und durch den Gewindestift festge-legt sein. Geschosse mit gelockerten Köpfen sind an die Munitionsausgabestelle zu-rückzugeben.

Bei der 10 cm Min.Gr. 21 (t) muß der Boden fest an die Hülle sitzen. Geschosse mit gelockerten Böden sind an die Ausgabestelle abzuliefern.

3.

Geschosse mit Rissen dürfen nicht verfeuert werden; ihr Vorkommen ist dem OKH (AHA/In 4 und WaA) zu melden.

4.

Kleinere Beschädigungen der Führungsringe, die die Form nicht beeinträchtigen, sind durch Befeilen oder vorsichtiges Beitreiben zu glätten.

5.

Führungsringe, die sich durch Beitreiben des Metalls nicht instandsetzen lassen oder die beim Instandsetzen in der Form beeinträchtigt wurden, machen das Geschoß unbrauchbar. Desgleichen sind Geschosse mit anderen Beschädigungen, die nicht völlig beseitigt sind, nicht zu verfeuern. Auch Geschosse mit flüssigen Ausscheidun-gen des Sprengstoffes am Mundloch-, Boden- oder Kopfgewinde sind nicht zu ver-schießen. Alle derartigen Geschosse sind mit dem Grund der Beanstandungen zu kennzeichnen und an die Munitionsausgabestelle zurückzusenden.

6.

Geschosse sind sauber und trocken zu lagern und vor Sonnenbestrahlung zu schüt-zen. Sie sind erst kurz vor dem Gebrauch der Verpackung zu entnehmen. Für das Lagern der Munition in Feuerstellungen gilt die H.Dv. 305, Abschnitt J. für das La-gern im Standort die H.Dv. 450.

7.

Die nicht verfeuerten ausgepackten Geschosse sind wieder in den dazugehörigen Kasten zu packen. Die Fettschicht (bei älteren Geschossen) ist schonend zu behan-deln.

8.

Schmutzige Geschosse sind vor dem Laden des Geschützes gründlich zu säubern. In diesem Falle ist die Fettschicht, soweit sie mit verunreinigt worden ist, zu entfer-nen.

9.

Bei Kälte sind die Geschosse, besonders ihre Führungsringe, vor dem Ansetzen gründlich von Eis und Reif zu befreien, da sonst ihr festes Ansetzen nicht möglich ist. Ungenügend fest angesetzte Geschosse können sich beim Nehmen der Rohrer-höhung aus den Zügen lösen und damit Ursache von Rohrzerspringern werden (76, 77).

10.

Geschosse, die beim Einsetzen in das Rohr klemmen, dürfen nicht gewaltsam ange-setzt werden, sondern sind nach 87 ff. zu entladen.

11.

Geschosse dürfen nicht längere Zeit in heißgeschossenen Rohren belassen werden, weil sich die Wärme des Rohres auf das Geschoß und den Zünder überträgt, wo-durch ein vorzeitiges Entzünden eintreten kann. Beachten, daß sich Geschosse in heißen Rohren zu weit einsetzen lassen und beim Erkalten der Rohre Schrumpfungs-druck erhalten, der das Entladen des Rohres (falls nicht mehr geschossen wird) er-schwert oder unmöglich macht.

12.

Geschosse sind vorsichtig zu handhaben (4, 5). Man darf verpackte und unverpack-te Geschosse beim Handhaben, z.B. Abladen, niemals werfen oder hart aufsetzen lassen.

Hingefallene Geschosse mit Zünder dürfen verschossen werden, wenn sie unbeschä-digt und gereinigt worden sind.

13.

Unbrauchbare, aber beförderungssichere Munition ist auffällig zu bezeichnen und räumlich getrennt für sich zu lagern; für baldigen Abtransport ist zu sorgen.

Bezeichnung der Geschosse

14.

Die Geschosse haben feldgrauen Anstrich. Geschosse, die vor dem 1.4.41 gefertigt wurden, haben eine gefettete, aber ungestrichene Zentrierwulst. Geschosse älterer Fertigung sind vollständig gefettet.

15.

Die Bedeutung der aufgetragenen Kennzeichen ist aus den Anlagen 1–4 ersicht-lich. Die Kennzeichen sind angebracht, um die Munition richtig verwenden, verwal-ten und, falls besondere Vorkommnisse auftreten, beurteilen zu können. Geschosse mit zweifelhafter Bezeichnung sind nicht zu verfeuern, sondern an die Ausgabestelle zurückzugeben.

Eingeprägte Kennzeichen

16.

Geschosse mit deutschen Kennzeichen tragen etwa 50 mm unterhalb der Zentrier-wulst eingeprägte Kennzeichen. Bei älteren A.Z.Granaten befinden sich diese Kenn-zeichen etwa 20 mm, bei älteren Dopp.Z.Granaten etwa 10 mm unterhalb des Mundloches. Dies gilt jedoch auch nur für Geschosse mit deutschen Kennzeichen.

Diese Kennzeichen bedeuten für
Geschosse mit eingegossenem Sprengstoff:
Kennzahl für Sprengstoff, Ort, Monat, Jahr des Ladens;
Geschosse mit Sprengladung in Pappbüchse:
Kennzahl für Sprengstoff, Monat, Jahr des Ladens.
Als Kennzahl für Sprengstoff gelten:
1 = Fp.02 (Füllpulver 02), gepreßt,
14 = Fp.02, gegossen.

Die Bedeutung anderer Kennzeichen wird nicht erläutert, da die Zusammensetzung etwaiger Ersatzsprengstoffe zu vielgestaltig ist. Nähere Angaben enthält die H.Dv. 454/9.

Gewichtsangaben

17.
Lfd.
Nr.
Geschoßart
Schußtafel-
mäßiges
Gewicht des
fertigen
Geschosses
Gewicht
des
Sprengstoffes
Zünder
Kartusche
Art
der Verpackung
Gewicht
Be-
mer-
kungen
Art
Gewicht
Art
Gewicht
des
leeren
Pack-
gefäßes
des
gefüllten
Pack-
gefäßes
kg
etwa kg
kg
etwa kg
etwa kg
etwa kg
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
1
10 cm
16,0
gepr. = 1,613,
Aufschlagzünder
0,637
Hülsenkartusche
2,6
3 Geschosse
10,5
66,3
 
 
A.Z.Gr. 30 (t)
 
geg. u.
SKHZR (t)
 
30 (t) der
 
und
 
 
 
 
 
 
gepr. = 1,737
oder
 
10 cm l.F.H.
 
3 Hülsenkartuschen
 
 
 
 
 
 
 
CHZR (t)
 
14/19 (t)
 
30 (t)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
oder
 
im Munitions-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Hülsenkartusche
 
kasten der 10 cm
 
 
 
 
 
 
 
 
 
14/19 (t) der
 
l.F.H. 30 (t)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
10 cm l.F.H.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
14/19 (t)
2,275
wie vor,
10,5
65,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
jedoch 3 Hülsen-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
kartuschen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
14/19 (t)
 
 
 
 
2
10 cm
16,0
gepr. = 1,514,
Doppelzünder
1,340
"
"
"
10,5
65,3
 
 
Dopp.Z.Gr.
 
geg. u.
VG – SKR (t)
 
 
 
 
 
 
 
 
30 (t)
 
gepreßt
oder
 
 
 
3 Geschosse
10,8
65,6
 
 
 
 
1,638
VG – CR (t)
1,340
"
"
und
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Hülsenkartuschen
 
 
 
3
10 cm
16,0
1,118
Bodenzünder
1,105
 
 
30 (t)
 
 
 
 
Min.Gr. 21 (t)
 
 
21 (t)
 
 
 
oder
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
14/19 (t) im
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kasten für
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
10 cm-Munition
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
21 (t)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
"
"
"
10,8
65,6
 
 
 
 
 
 
 
 
Hülsenkartusche
1,925
3 Geschosse
6,6
53,2
 
4
10 cm
16,0
1,283
Doppelzünder
1,790
14 (t) der
 
und
 
 
 
 
Dopp.Z.Gr. 21 (t)
 
 
21 (t)
 
10 cm l.F.H.
 
3 Hülsenkartuschen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
14/19 (t)
 
14 (t) im
 
 
 
5
10 cm
13,6
1,42
Doppelzünder
0,990
 
 
Kasten für
 
 
 
 
Dopp.Z.Gr. 15 (t)
 
 
15 (t)
 
 
 
10 cm-Munition
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
15 (t)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
6 Kartuschvor-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
lagen der 10 cm
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
l.F.H. 14/19 (t)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
in Büchse für
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kart.Vorl. der
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
l.F.H. 16/18 od.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
i. Preßstoffbüchse
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
f. Kart.Vorl. der
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
l.F.H. 16/18
 
 
 

Gewichtsklasseneinteilung der Geschosse1)

18.
Lfd.
Nr.
Geschoßart
Zünderart
Schuß-
tafel-
mäßiges
Gewicht
kg
Gewichtsklasse
I
II
III
IV
V
1
2
3
4
5
6
7
8
9
1
10 cm A.Z.
A.Z.
16,0
 
 
 
 
 
 
Gr. 30 (t)
SKHZR (t)
 
 
 
 
 
 
 
 
oder
 
 
 
 
 
 
 
 
CHZR (t)
 
 
 
 
 
 
2
10 cm
Dopp.Z.
 
 
 
 
 
 
 
Dopp.Z.
VG – SKR (t)
 
 
über
über
über
über
 
Gr. 30 (t)
oder
16,0
15,20
15,52
15,84
16,16
16,48
 
 
VG – CR (t)
 
bis
bis
bis
bis
bis
 
 
 
 
15,52
15,84
16,16
16,48
16,80
3
10 cm Min.
Bd.Z. 21 (t)
16,0
 
 
 
 
 
 
Gr. 21 (t)
 
 
 
 
 
 
 
4
10 cm
Dopp.Z.
16,0
 
 
 
 
 
 
Dopp.Z.
21 (t)
 
 
 
 
 
 
 
Gr. 21 (t)
 
 
 
 
 
 
 
5
10 cm
Dopp.Z.
13,6
––
––
––
––
––
 
Dopp.Z.
15 (t)
 
 
 
 
 
 
 
Gr. 15 (t)
 
 
 
 
 
 
 

I. Verzeichnis der Munition der 10 cm l.F.H. 14/19 (t) und II. Verzeichnis der zu beachtenden VorschriftenIII. Angaben über B. Zünder