III. Angaben über A. GeschosseIII. Angaben über C. Kartuschen
Merkblatt für die Munition der 10 cm leichten Feldhaubitze 14/19 (t)
III. Angaben über
B. Zünder

19.

Die Zünder für Geschosse der 10 cm l.F.H. 14/19 (t) sind sprengkräftig; sie sind transport-, lade- und rohrsicher.

20.

Kurze Beschreibung der Zünder siehe Nr. 95 bis 97, Abbildungen siehe Anlage 5. Sprengkräftige Zünder haben eine Sprengkapsel. Als rohrsicher bezeichnet man alle Zünder, deren Aufschlagzündung festgelegt, also unwirksam ist, solange sich das Geschoß im Rohr befindet. Die Zünder sind außerdem sprengkapselsicher, d.h. die Detonationsübertragung von der Sprengkapsel auf die Sprengladung ist ausge-schlossen, solange sich das Geschoß im Rohr befindet.

21.

Alle Zünder müssen fest im Geschoß sitzen, bis zur Anlage aufgeschraubt und durch die Gewindestifte festgelegt sein. Die aufgelötete Kappe darf auf dem Zünder nicht fehlen oder beschädigt werden. Die Kappe schützt das darunterliegende empfindli-che Deckplättchen vor Beschädigung und den Zünder vor Feuchtigkeitseinwirkung.

22.

Geschosse, deren Zünder keine Kappen haben, sind zuerst zu verschießen, wenn Zünder (26, 27, 31) und Geschosse (2, 3, 5) brauchbar sind.

23.

Die aufgelötete Kappe darf man erst kurz vor dem Ansetzen des Geschosses bzw. zum Stellen des Zünders mit dem Abreißring vom Zünder abreißen. Hierzu befindet sich beim Geschützzubehör ein Abreißhaken. Auch der Haken am Zünderstellschlüs-sel M 36 (Anlage 7) kann dazu benutzt werden.

24.

Schmutzige Zünder sind unter Schonung der Wachsabdichtung vorsichtig mit einem weichen Lappen abzuwischen. Das Blankputzen der Zünder ist verboten.

25.

Die Zünder sind vor dem Verfeuern sorgfältig zu untersuchen, ohne sie zu zerlegen. Jeder Versuch, Zünder auseinanderzunehmen, ist verboten.

26.

Empfindliche Aufschlagzünder sind unbrauchbar und daher nicht mehr zu ver-schießen, wenn bei heruntergerissener Kappe festgestellt wird, daß das Deckblätt-chen der Zünder beschädigt oder eingedrückt worden ist. Geschosse mit derartigen Zündern sind transportsicher.

27.

Bei Brennzündern darf sich das Satzstück nicht mit der Hand, muß sich aber mit dem zugehörigen Stellschlüssel willig drehen lassen.

28.

Brennzünder, deren Satzstücke sich mit der Hand drehen lassen, sind unbrauchbar, aber transportsicher.

29.

Brennzünder, deren Satzstücke sich nicht stellen lassen, aber sonst gut beschaffen sind, muß man kennzeichnen und als Aufschlagzünder verfeuern. Die Zünderstellung ist vor dem Laden bei jedem Geschoß nach Nr. 39 ff zu prüfen.

30.

Feucht gewordene Brennzünder verursachen große Streuungen oder Aufschläge.

31.

Zünder sind unbrauchbar, nicht mehr zu verschießen und auch nicht mehr trans-portsicher, wenn

a) der Aufbau gelockert ist oder starke Beschädigungen vorhanden sind,
b)

Feuchtigkeitseinwirkungen so stark sind, daß ein Verderben der Inneneinrich-tung wahrscheinlich ist,

32. Merkmale für eingedrungene Feuchtigkeit sind:
a) Hervorquellen der zwischen den Satzstücken liegenden Tuchplatten,
b) undeutliche Zahlen und Teilstriche,
c) dunkle Flecken und Ränder an den Satzstücken,
d) weiße Salpeterausscheidungen am Zünder,
e) feuchte oder trockene Ausscheiden des Pulvers.
33.

Wenn Geschosse mit Zündern starken Stürzen, Bränden oder Explosionen ausge-setzt waren oder durch feindliche Feuerwirkungen umhergeschleudert oder beschä-digt wurden, sind sie grundsätzlich zunächst als unsicher und gefährlich anzusehen. Diese Munition ist Sachverständigen (Offizieren (W) oder Feuerwerkern) vorzustel-len.

34.

Geschosse mit unbrauchbaren aber transportsicheren Zündern muß man kennzeich-nen und an die Munitionsausgabestelle abgeben (26).

Geschosse mit nicht transportsicheren Zündern sind nach H.Dv. 305 zu sprengen.

Schußfertigmachen der Zünder

a) Aufschlagzünder

35.

Die Aufschlagzünder stehen beim Lagern und Transport in Stellung "o.V."  (ohne Verzögerung) und sich durch eine aufgelötete Kappe geschützt.

36.

Vor dem Stellen des Zünders oder Ansetzen des Geschosses muß man die aufgelö-tete Kappe mit dem Abreißring herunterreißen.

37.

Zum Schießen mit "m.V." (mit Verzögerung) muß man den Zünder einstellen.

Hierzu stellt man das Geschoß senkrecht hin und schraubt den Zünder nach dem Entfernen der Kappe mit dem zugehörigen Schlüssel (Anl. 7) bis zum Anschlage he-raus. Dadurch fällt die Kugel vor die "o.V."-Bohrung. Dann schraubt man den Zünder mit demselben Schlüssel wieder fest, wodurch die Kugel abdichtend gegen die Boh-rung gedrückt wird. Auf "m.V." gestellte Zünder sind daran kenntlich, daß der Zün-derkörper nicht so tief eingeschraubt ist, wie bei "o.V."-Stellung.

38.

Soll der auf "m.V." eingestellte Zünder auf "o.V." zurückgestellt werden, so ist der Zünder auf dem senkrecht stehenden Geschoß mit dem zugehörigen Schlüssel bis zum Anschlage herauszuschrauben. Dann legt man das Geschoß hin und schraubt in dieser Lage mit dem gleichen Schlüssel den Zünder wieder fest an. Der Zünderkör-per läßt sich dann wieder tiefer einschrauben, als bei "m.V."-Stellung.

b) 10 cm Doppelzündergranate 30 (t)

39.

Der Doppelzünder VG–SKR (t) und der Doppelzünder VG–CR (t) sind sprengkräf-tige, empfindliche Kopfzünder. Sie können als Aufschlagzünder und als Zeitzünder verfeuert werden. Vor dem Ansetzen des Geschosses ist die an den Zündern fest-gelötete Schutzkappe zu entfernen (23).

Beim Schießen als Zeitzünder (Brennzünder) ist das mit der Brennzünderteilung ver-sehene drehbare Satzstück so weit zu drehen, bis der kommandierte Wert über der am unteren Zünderkörper angebrachten Marke (Null) steht. Kleinere Werte, als in Spalte 6 (Zünderstellung) der Kommandotafel der H.Dv. 119/421 angegeben sind, dürfen am Zünder nicht eingestellt werden, weil sonst Frühzerspringer auftreten, die die Bedienung gefährden. Insbesondere darf die Null der Brennzünderteilung, die bei älteren Zünderlieferungen noch vorhanden ist, nicht eingestellt werden. Das Einstellen des Zünders erfolgt mit dem "Großen Zünderstellschlüssel M 36".

Die Doppelzünder sind entweder mit einem "Einstellzapfen" oder einer "Einstellnut" versehen. Der Zünderstellschlüssel M 36 kann für beide Ausführungen verwendet werden.

Muß der Zünder ausnahmsweise für Az-Schießen verwendet werden, so ist zu prü-fen, ob das Kreuz (+) auf dem drehbarem Zündersatzstück genau über der am unte-ren Zünderkörper angebrachten Marke (Null) steht. In dieser Stellung ist der Zünder als Aufschlagzünder schußfertig. Verstellte Zünder sind auf jedem Fall unbedingt in die Stellung "Kreuz auf Marke" einzustellen; sonst entstehen Frühzerspringer, die die Bedienung gefährden (82).

c) 10 cm Doppelzündergranate 21 (t)

40.

Der Doppelzünder 21 (t) und der Doppelzünder 21 n (t) sind nicht sprengkräftige Kopfzünder. Sie können als Aufschlagzünder und als Zeitzünder verfeuert werden. Vor dem Verschießen sind Verkappung und Vorstecker zu entfernen (23).

Beim Schießen als Zeitzünder (Brennzünder) ist das mit der Brennzünderteilung ver-sehene drehbare Satzstück so weit zu drehen, bis der kommandierte Wert über der am unteren Zünderkörper angebrachten Marke (Null) steht. Kleinere Werte, als in Spalte 6 (Zünderstellung) der Kommandotafel der H.Dv. 119/425 angegebenen sind, dürfen am Zünder nicht eingestellt werden, weil sonst Frühzerspringer auftreten, die die Bedienung gefährden. Insbesondere darf die Null der Brennzünderteilung, die bei älteren Zünderlieferungen noch vorhanden ist, nicht eingestellt werden. Müssen die Doppelzünder ausnahmsweise für Az-Schießen verwendet werden, so ist aus Sicherheitsgründen (Frühzerspringer) folgendes genau zu beachten:

a)

Das Verschießen der Zünder in Stellung "Kreuz auf Marke" ist verboten.

b)

Beim Az-Schießen ist an den Doppelzündern stets eine Zünderstellung für einer Entfernung einzustellen, die 500 m größer ist als die befohlene Schußentfer-nung. Die Mindesteinstellung an den Zündern muß aber in jedem Falle 20 Teil-striche von + betragen. Das Einstellen des Zünders erfolgt mit dem "Großen Zünderstellschlüssel M 36"

Gestellte Doppelzünder müssen für den Transport stets in Stellung "Kreuz auf Marke" zurückgestellt werden. Nach dem Zurückstellen ist der Vorstecker wieder ganz in den Zünder einzustecken. Hierzu muß das Geschoß mit dem Zünder frei nach unten gehalten werden. Dabei darf die Zünderspitze nirgends aufliegen oder aufgesetzt werden. Der eingesteckte Vorstecker ist gegen Herausfallen zu sichern. Dopp.Z. 21 (t) ohne Vorstecker sind nicht fallsicher und dürfen deshalb nicht transportiert werden. Geschosse, bei denen sich der Vorstecker nicht oder nicht ganz in den Zünder einführen läßt, sind zu sprengen.

d) 10 cm Doppelzündergranate 15 (t)

41.

Der Doppelzünder 15 (t) ist ein nichtsprengkräftiger Kopfzünder. Er kann als Auf-schlagzünder und als Zeitzünder verfeuert werden. Vor dem Verschießen ist die Ver-kappung (23) und bei Zündern neuer Fertigung auch der Vorstecker zu entfernen.

Beim Verschießen als Zeitzünder (Brennzünder) ist das mit der Brennzünderteilung versehene Satzstück soweit zu drehen, bis die Zahl der kommandierten Entfernung über der am unteren Zünderkörper angebrachten Marke (Null) steht. Kleinere Werte als in Spalte 6 (Zünderstellung) der Kommandotafel 119/426 angegeben sind, dürfen am Zünder nicht eingestellt werden, da sonst Frühzerspringer auftreten, die die Be-dienung gefährden. Insbesondere darf auch die Null der Brennzünderteilung, die bei älteren Zündern noch vorhanden, nicht eingestellt werden. Das Einstellen des Zün-ders erfolgt mit dem "Zünderstellschlüssel M 16/19".

Muß der Dopp.Z. 15 (t) ausnahmsweise für Az-Schießen verwendet werden, so ist aus Sicherheitsgründen (Frühzerspringer !) folgendes genau beachtete werden:

a)

Das Verschießen des Zünders in Stellung "Kreuz auf Marke" ist verboten.

b)

Beim Az-Schießen ist an dem Doppelzünder stets eine Entfernung einzustellen, die 500 m größer ist als die befohlene Schußentfernung. Die Mindesteinstel-lung am Zünder muß in jedem Falle 2000 m betragen.

c)

Der vor dem Anfang der Brennzünder teilung am Zünder angebrachte "rote Mar-kenstrich" darf auf keinen Fall eingestellt und benutzt werden. Dieser rote Mar-kenstrich war die Einstellmarke für Schießen mit Schrapnell in Kartätschstellung und ist jetzt ungültig!

Gestellte Doppelzünder2) müssen für den Transport stets in Stellung "Kreuz auf Mar-ke" zurückgestellt werden. Nach dem Zurückstellen in Aufschlagstellung muß bei den neueren Dopp.Z. auch der Vorstecker wieder ganz eingesteckt und gegen Heraus-fallen gesichert werden. Dopp.Z. dieser Art ohne Vorstecker sind nicht fallsicher und dürfen deshalb nicht transportiert werden. Geschosse, bei denen sich der Vorstek-ker nicht oder nicht ganz in den Zünder einführen läßt, sind zu sprengen.

III. Angaben über A. GeschosseIII. Angaben über C. Kartuschen