Merkblatt für die Munition der 10 cm leichten Feldhaubitze 14/19 (t) |
III. Angaben über |
D. Munitionspackgefäße |
70. |
Die Munitionspackgefäße schützen die Munition vor Beschädigungen und gewährleis-ten die Ladefähigkeit; sie nutzen sich rasch ab. Da sie teuer sind und bei Massen-verbrauch viel Rohstoffe und Arbeitskräfte erfordern, muß man sie mit ihrem Zube-hör schonend behandeln. Ihre vollzählige Rücklieferung an die Ausgabestelle ist fort-dauernd zu überwachen. |
71. |
Munitionspackgefäße müssen trocken und rein gehalten werden. Leere Packmittel muß man abseits von der Munition lagern, falls sie nicht sogleich abgegeben wer-den. |
72. |
Es ist verboten, Munitionspackgefäße zum Bau von Deckungen oder zum Heizen usw. zu verwenden. |