I. Fertigen der 8,8 cm Pzgr.Patr.; H. Arbeitskräfte, Arbeitsteilung für das Laden der 8,8 cm Pzgr.Abb.1; 8,8 cm Pzgr.Patr.Inhaltsverzeichnis
Vorschrift für das Fertigen der 8,8 cm Pzgr.Patr. und 8,8 cm Pzgr.Patr. (Üb.)
II. Fertigen der 8,8 cm Pzgr.Patr. (Üb.)

A. Munitionsteile

(Abb. 7)
42. Die 8,8 cm Pzgr.Patr. (Üb.) besteht aus:
  der Patrh. (6347) d. 8,8 cm Flak 18
  oder
  der Patrh. (6347 St.) d. 8,8 cm Flak 18,
  der Zdschr. C/12 n.A.
  oder
  der Zdschr. C/12 n.A. St.,
  der Ladung von
  etwa 2,500 kg1) Digl.R.P.– 8 – (460 X 5,5/2,75)
+ 20 g Nz.Man.R.P. (1,5 X 1,5) als Beiladung
+ 38 g Bleidraht
  oder  
  etwa 2,000 kg1) Digl.R.P. – 8 – (495 X 5,5/2,75) Ladung mit
Mittel-
bündel2)
+ etwa 500 g (37 Röhren) Digl.R.P. – 8 – (450 X 5,5/2.75) als Mittelbündel
+ 20 g Nz.Man.R.P. (1,5 X 1,5) als Beiladung
+ 38 g Bleidraht,
  der 8,8 cm Pzgr. (Üb.),
  dem Ersatzstück f. Bd.Z. für 8,8 cm Pzgr.,
  der Lichtspurhülse Nr. 4.
B. Laden der Geschosse
Allgemeines

43. Es gelten die Vorschriften nach Ziffer 2ff. dieser Vorschrift sinngemäß. Das Bezeich-nen geschieht nach Abb. 7.

Reinigen und Untersuchen der leeren Geschosse
44. Es geschieht nach Ziffer 6 dieser Vorschrift.
Einschrauben des Zünderersatzstückes

45. Das Geschoß, dessen Höhlung leer bleibt, ist in die Spannvorrichtung n.A. zu span-nen. Dann ist das Gewinde des Zünderersatzstückes gut mit dickflüssigem Kunstschel-lacklack zu bestreichen und in das Geschoß einzuschrauben. Mit dem Zünderschlüssel z. Bd.Z. f. 8,8 cm Pzgr. ist das Ersatzstück fest anzuziehen.

Einschrauben der Lichtspurhülse Nr. 4
46. Siehe Ziffer 12 dieser Vorschrift.
C. Füllen der Patrh.
47. Siehe Ziffer 14 bis 18 dieser Vorschrift.
D. Einsetzen der Geschosse in die gefüllten Patrh.
48. Erfolgt nach Ziffer 19 bis 22 dieser Vorschrift.
E. Verpacken, Verpackungsgewichte

49. Siehe Ziffer 23 dieser Vorschrift.

Das mit Übungs-Panzermunition gefüllte Packgefäß erhält einen Inhaltszettel nach Muster 2 der Abb. 6. Der Inhaltszettel wird in die Mitter der rechten Hälfte des Korbdeckels ge-klebt und nach dem Trocknen mit farblosem Lack überstrichen.

F. Munitionsteile, Werkstoffe, Betriebsstoffe
50. Sinngemäß nach Ziffer 24 bis 29 dieser Vorschrift.
G. Munitionsgeräte
51. Sinngemäß nach Ziffer 30 bis 40 dieser Vorschrift.
H. Arbeitskräfte, Arbeitsleistung

52. Sinngemäß nach Ziffer 41 dieser Vorschrift.

I. Fertigen der 8,8 cm Pzgr.Patr.; H. Arbeitskräfte, Arbeitsteilung für das Laden der 8,8 cm Pzgr.Abb.1; 8,8 cm Pzgr.Patr.Inhaltsverzeichnis