I. Allgemeines - B. Arten der UntersuchungI. Allgemeines: D. Ort der Untersuchung, Vorbereiten der UntersuchungsarbeitenInhaltsverzeichnis
Munitionsbehandlung - Teil 3 - Untersuchen der Munition und Munitionsteile bei den Lufthauptmunitionsanstalten und Luftmunitionsanstalten
I. Allgemeines
C. Untersuchungspersonal

16. Die laufenden Untersuchungen sind unter verantwortlicher Aufsicht der Bezirks- und Lagerverwalter durch die für die Durchführung aller Lager- und Verwaltungsarbeiten zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte vorzunehmen. Die vor und während der Fertigungsar-beiten auszuführenden Untersuchungen erfolgen auf der Arbeitsstelle unter verantwort-licher Leitung des Arbeitsstellenleiters durch die ihm zur Verfügung gestellten Aufsichts-organe (Feuerwerker, Waffenunteroffiziere, Aufseher und Aufseherinnen).

17. Die Jahresuntersuchung wird grundsätzlich durch die Untersuchungskommission (U.K.) durchgeführt. Die U.K. steht außerdem auf Anforderung für alle auf Grund besonderer Vorkommnisse erforderlich werdenden Untersuchungen zur Verfügung.

Sie setzt sich zusammen aus:

a)

dem Dienststellenleiter oder seinem Vertreter

  als Vorsitzenden,

b)

einem Offizier (W) oder einem Beamten (W. u. M.) des gehobenen Dienstes,

c)

einem Oberfeuerwerker, Feuerwerker oder Feuerwerksunteroffizier (Waffenoberfeld-webel, Waffenfeldwebel oder Waffenunteroffizier)

  als Mitglieder.

Im Bedarfsfalle können durch den Vorsitzenden weitere Fachorgane für den Dienst in der U.K. bestimmt werden.

Mit der Wahrnehmung der laufenden Geschäfte der U.K. ist durch den Vorsitzenden in der Regel der Offizier (W) oder Waffenbeamte (W. u. M.) zu beauftragen.

18. Kleinere Untersuchungen können mit Genehmigung des Vorsitzenden der U.K. auch durch ein Mitglied der U.K. allein durchgeführt werden.

19. Ergeben sich bei laufenden Untersuchungen oder bei Untersuchungen vor und wäh-rend der Fertigung Beanstandungen besonderer Art, so bleibt es dem Dienststellenleiter freigestellt, nach eigenem Ermessen die U.K. oder ein Mitglied für die Durchführung weite-rer Untersuchungen zu bestimmen.

20. Die bei den Untersuchungsarbeiten der U.K. erforderlichen Arbeitskräfte, Werkstoffe und Betriebsstoffe sind dieser auf Anforderung aus dem Betrieb zur Verfügung zu stellen. Die bei Untersuchungsarbeiten beschäftigten Arbeitskräfte müssen ganz besonders zu-verlässig und gewissenhaft sein und die erforderliche Eignung für ihre Aufgaben besitzen.

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