I. Allgemeines - D. Ort der Untersuchung, Vorbereiten der UntersuchungsarbeitenI. Allgemeines - F. Untersuchungsübersichten, UntersuchungsberichteInhaltsverzeichnis
Munitionsbehandlung - Teil 3 - Untersuchen der Munition und Munitionsteile bei den Lufthauptmunitionsanstalten und Luftmunitionsanstalten
I. Allgemeines
E. Untersuchungskontrolle

26. Über alle vorkommenden Untersuchungsarbeiten ist bei der U.K. ein Untersuchungs-Termin-Kalender nach Anlage 1 zu führen. In diesen sind sämtliche Termine für Untersu-chungen einzutragen. Alle Vorschriften und Verfügungen sind in einer Zusammenstellung nach Anlage 2 zu erfassen, die dauernd auf dem laufenden zu halten ist.

27.  Über die Mitglieder der U.K. ist ein Verzeichnis nach Anlage 3 zu führen.

28. Sämtliche auszuführende Untersuchungsarbeiten sind in das Auftragsbuch der U.K. – Anlage 4 – einzutragen. Der U.K. obliegt die rechtzeitige Anforderung der benötigten Un-terlagen, wie Lieferungsangaben, Bezeichnung feuchter Munitions- und Lagerhäuser oder solcher Munitionsgegenstände, die wegen ihres Zustandes vordringlich zu untersuchen sind.

29. Für besonders erforderlich werdenden Untersuchungen wird die U.K. durch die Bezirke angefordert, bei denen zu diesem Zweck Anforderungsbücher nach Muster Anlage 5 zu führen sind. Nach Eintragen der Anforderung in das Anforderungsbuch wird dieses dem Dienststellenleiter zur Genehmigung vorgelet und nach Vollzug des Genehmigungsvermer-kes der U.K. zugeleitet. Diese trägt den Auftrag in das Auftragsbuch ein und sorgt für die fristgerechte Erledigung.

30. Die Anforderung der U.K. für Untersuchungsarbeiten durch die Bezirke hat so recht-zeitig zu erfolgen, daß alle Vorbereitungen für die Untersuchung in vollem Umfang getrof-fen werden können und auch die für die Untersuchung günstigen Witterungsverhältnisse ausgenutzt werden können. Die durchgeführte Untersuchung ist in den Lagerräumen auf einer Untersuchungstafel nach Muster Anlage 6 zu vermerken.

Die Tafeln sind aus weißem Karton in der Größe 297 x 210 mm anzufertigen. Alle Eintra-gungen haben mit Tinte durch den Untersuchenden persönlich zu erfolgen.

31. Nach Beendigung der Untersuchungsarbeiten sind die Eintragungen im Auftragsbuch durch Erledigungsvermerk und Untersuchungsergebnis sowie durch Unterschrift des Un-tersuchenden, gegebenenfalls auch durch Hinweis auf die angefertigten Untersuchungs-berichte oder Untersuchungsübersichten zu ergänzen.

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