Munitionsbehandlung - Teil 3 - Untersuchen der Munition und Munitionsteile bei den Lufthauptmunitionsanstalten und Luftmunitionsanstalten |
I. Allgemeines |
E. Untersuchungskontrolle |
26. Über alle vorkommenden Untersuchungsarbeiten ist bei der U.K. ein Untersuchungs-Termin-Kalender nach Anlage 1 zu führen. In diesen sind sämtliche Termine für Untersu-chungen einzutragen. Alle Vorschriften und Verfügungen sind in einer Zusammenstellung nach Anlage 2 zu erfassen, die dauernd auf dem laufenden zu halten ist. |
27. Über die Mitglieder der U.K. ist ein Verzeichnis nach Anlage 3 zu führen. |
28. Sämtliche auszuführende Untersuchungsarbeiten sind in das Auftragsbuch der U.K. – Anlage 4 – einzutragen. Der U.K. obliegt die rechtzeitige Anforderung der benötigten Un-terlagen, wie Lieferungsangaben, Bezeichnung feuchter Munitions- und Lagerhäuser oder solcher Munitionsgegenstände, die wegen ihres Zustandes vordringlich zu untersuchen sind. |
29. Für besonders erforderlich werdenden Untersuchungen wird die U.K. durch die Bezirke angefordert, bei denen zu diesem Zweck Anforderungsbücher nach Muster Anlage 5 zu führen sind. Nach Eintragen der Anforderung in das Anforderungsbuch wird dieses dem Dienststellenleiter zur Genehmigung vorgelet und nach Vollzug des Genehmigungsvermer-kes der U.K. zugeleitet. Diese trägt den Auftrag in das Auftragsbuch ein und sorgt für die fristgerechte Erledigung. |
30. Die Anforderung der U.K. für Untersuchungsarbeiten durch die Bezirke hat so recht-zeitig zu erfolgen, daß alle Vorbereitungen für die Untersuchung in vollem Umfang getrof-fen werden können und auch die für die Untersuchung günstigen Witterungsverhältnisse ausgenutzt werden können. Die durchgeführte Untersuchung ist in den Lagerräumen auf einer Untersuchungstafel nach Muster Anlage 6 zu vermerken. |
Die Tafeln sind aus weißem Karton in der Größe 297 x 210 mm anzufertigen. Alle Eintra-gungen haben mit Tinte durch den Untersuchenden persönlich zu erfolgen. |
31. Nach Beendigung der Untersuchungsarbeiten sind die Eintragungen im Auftragsbuch durch Erledigungsvermerk und Untersuchungsergebnis sowie durch Unterschrift des Un-tersuchenden, gegebenenfalls auch durch Hinweis auf die angefertigten Untersuchungs-berichte oder Untersuchungsübersichten zu ergänzen. |