Munitionsbehandlung - Teil 3 - Untersuchen der Munition und Munitionsteile bei den Lufthauptmunitionsanstalten und Luftmunitionsanstalten |
II. Untersuchen von geladener, gefüllter und schußfertiger Munition |
G. Leucht- und Signalmunition |
1. Laufende Untersuchung |
108. Beim Einlagern, Umlagern und vor dem Versenden von Leucht- und Signalmunition erstreckt sich die Untersuchung nur auf die äußere Beschaffenheit der Packgefässe, ins-besondere auf Feuchtigkeitseinflüsse sowie auf richtige Bezettelung, Vorhandensein der Verschlußmarken oder Plomben. Je nach dem Ergebnis dieser Prüfung ist die Untersu-chung auf den Inhalt der Packgefäße weiter auszudehnen. |
2. Jahresuntersuchung |
109. Die Untersuchung der lagernden Bestände an Leucht- und Signalmunition findet zweimal jährlich – im Frühjahr und Herbst – bei anhaltend trockenem Wetter statt und erstreckt sich auf den gesamten Bestand. |
Sämtliche Packgefäße sind auf ihren Zustand zu untersuchen. Die gegen Feuchtigkeits-einwirkungen schützende paraffinierte Verpackung ist nur zu öffnen, wenn Anzeichen von eingedrungener Feuchtigkeit wahrnehmbar oder die Packgefäße stark beschädigt sind. Die Munition in Metallhülsen ist auf Oxyd- und Rostbildung zu untersuchen. Starke Oxyder-scheinungen machen diese Patronen unbrauchbar. Feuchte und sonst schadhaft gewor-dene Leucht- und Signalmunition ist zu vernichten. Über Beanstandungen größeren Aus-maßes ist an Ob.d.L. Gen.Qu. Chef Nachschub 4. Abt. zu berichten. |
Muster für den Untersuchungsbericht siehe Anlage 16. |