A. Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen bei Pulver- und Sprengstoffarbeiten: IV. Lage und Einrichtung der ArbeitsstellenA. Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen bei Pulver- und Sprengstoffarbeiten: VI. Anwendung von Filzschuhen
Vorläufige Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Explosivstoffen
A. Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen bei Pulver- und Sprengstoffarbeiten
V. Anwendung von Haardecken und Linoleum

32. Räume, in denen loses Pulver verarbeitet wird, sind entweder mit Linoleum oder bei dessen Fehlen mit Haardecke zu belegen. Mit Haardecke nicht belegte Räume sind feucht zu halten. In nicht gedielten Räumen müssen alle Gänge mit Haardecken belegt sein. Auch im Freien errichtete Pulverarbeitsstellen sind mit Haardecken zu belegen. Bei feuch-tem Boden ist die Haardecke auf untergelegte Bretter zu legen.

33. Munitionshäuser, die für die Einlagerung von nicht verarbeitetem Manöver- und Schwarzpulver bestimmt sind, erhalten innen auf allen Gängen und Treppen Linoleumbe-lag, desgleichen Handmunitionshäuser.

34. Tische und Bänke, auf denen Munitionsarbeiten mit Manöver- oder Schwarzpulver vorgenommen werden sollen, sind ebenfalls mit Linoleum oder Haardecke zu belegen. Da Linoleum leicht verletzbar ist, ist Haardecke zu verwenden, wenn schwere Gegenstände verarbeitet werden.

35. Beim Transport sind Pulver- und Munitionsgegenstände, die in offenen Packgefäßen befördert werden, mit Haardecke zuzudecken, falls der Sprengstoff oder das Pulver nicht von allen Seiten eingeschlossen ist. Auch am Arbeitsort sind diese Behälter bedeckt zu halten, wenn es die Arbeit zuläßt.