A. Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen bei Pulver- und Sprengstoffarbeiten: V. Anwendung von Haardecken und LinoleumA. Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen bei Pulver- und Sprengstoffarbeiten: VII. Heizen von Munitionsarbeitsräumen
Vorläufige Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Explosivstoffen
A. Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen bei Pulver- und Sprengstoffarbeiten
VI. Anwendung von Filzschuhen

36. Räume, in denen Pulverarbeiten ausgeführt werden und Munitionshäuser, deren un-verarbeitetes Manöver- oder Schwarzpulver lagert, dürfen nur in Filzschuhen betreten werden. Für diesen Zweck sind genügend Filzschuhe in den in Frage kommenden Vorhal-len bereitzuhalten. Die Filzschuhe sind, um Unfälle zu vermeiden, haltbar festzuschnallen.