A. Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen bei Pulver- und Sprengstoffarbeiten: VII. Heizen von MunitionsarbeitenA. Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen bei Pulver- und Sprengstoffarbeiten: IX. Einleiten der Arbeiten
Vorläufige Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Explosivstoffen
A. Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen bei Pulver- und Sprengstoffarbeiten
VIII. Beleuchten der Arbeitsstellen und Munitionshäuser

39. Munitionsarbeitsräume werden grundsätzlich nur durch elektrisches Glühlicht in Über-glocken beleuchtet. Sicherungen, Schalter und Verteileranlagen müssen außerhalb des Gebäudes liegen. Hierfür sind die jeweils gültigen Richtlinien für Anlage elektrischer Lei-tungen in Munitionsfertigungs- und -lagerräumen maßgebend. Ein Arbeiten bei anderem künstlichen Licht ist im Frieden verboten.

40. In Munitionshäusern werden die Beleuchtungskörper in Lichtspinden untergebracht, die nach dem Lagerraum mit einer dichten Glasscheibe mit Schutzgitter oder aus Draht-glas versehen sind. Die Zuleitung erfolgt durch Kabel von außen an den Lichtschacht. Die Schaltungen usw. müssen im Vorraum liegen.

Munitionsräume können auch mit elektrischen Akkumulatorenlampen oder mit Sicherheits-lampen, die nach dem System der Sicherheitslampen für Bergleute gebaut sind, betreten werden. Die Verwendung der Sicherheitslampen ist umständlich, weshalb den elektrischen Lampen der Vorzug zu geben ist.