A. Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen bei Pulver- und Sprengstoffarbeiten: IX. Einleiten der ArbeitenA. Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen bei Pulver- und Sprengstoffarbeiten: XI. Behandeln von Sprengstoff, Pulver und Zündungen
Vorläufige Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Explosivstoffen
A. Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen bei Pulver- und Sprengstoffarbeiten
X. Beschaffenheit und Handhaben der Munitionsgeräte

50. Zu jeder Arbeit sind nur die vorgeschriebenen Geräte und diese nie zu anderen Zwek-ken, als vorgeschrieben, zu benutzen. Die Geräte müssen brauchbar und sauber sein und, soweit es der Charakter der Arbeit zuläßt, auch während der Arbeit so bleiben. Die Geräte sind stets zu schonen, nicht zu werfen u.ä. oder so zu stellen oder zu legen, daß sie nicht um- oder auf den Boden fallen können.

Ein Wiederherstellen von Geräten durch Feilen, Hämmern usw. auf den Arbeitsstellen ist verboten.

Nach jeder Tagesarbeit sind die Geräte zu reinigen und die im Feuer gebrauchten abzu-kühlen. Die Verwendbarkeit aller Geräte ist zu untersuchen.