A. Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen bei Pulver- und Sprengstoffarbeiten: X. Beschaffenheit und Handhaben der MunitionsgeräteA. Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen bei Pulver- und Sprengstoffarbeiten: XII. Beschränken der Mengen von Munitionsteilen und fertiger Munition
Vorläufige Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Explosivstoffen
A. Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen bei Pulver- und Sprengstoffarbeiten
XI. Behandeln von Sprengstoff, Pulver und Zündungen

51. Ist Sprengstoff, Pulver usw. verstreut worden, so ist es mit Handfeger und Müllschip-pe sogleich aufzunehmen und zu vernichten. An Arbeitsorten mit Haardecke ist diese auszuschütteln und der Fußboden anzufeuchten.

Beim Handhaben, Ausschütten und Vernichten von feucht gewordenen Mischungen aus Pulver und Metall- bzw. Metalloxydstaub muß zum Schutze des Gesichtes eine Kopfmaske getragen werden. Solche feucht gewordenen Míschungen können sich sehr leicht selbst entzünden.

52. Das Vernichten von Schwarzpulver geschieht durch Einschütten in Wasser.

Verschüttete oder verunreinigte rauchschwache Pulver Grf. 88 und Fp. 02 sind in Büch-sen (sogenannte Pulverbüchsen) zu sammeln und nach der Tagesarbeit, spätestens aber am folgenden Arbeitstage, zu verbrennen. In jeder Pulverbüchse ist höchstens 1 kg un-terzubringen.

53. Rauchschwache Pulver Grf. 88 und Fp. 02 verbrennt man im Freien an einem sicheren Ort in Mengen von höchstens 1 kg. Das Pulver ist hierzu lang in einer flachen Rinne aus-zuziehen. Zur Entzündung wird ein 1 m langes und mit einem Zündschnuranzünder verse-henes Stück Zeitzündschnur nut seinem freien Ende, das gerade abgeschnitten sein muß, windabwärts in den Sprengstoff oder das Pulver gesteckt. Die Zündschnur ist glatt aus-zulegen. Durch Beschweren derselben mit Steinen, Holzstücken oder Erde ist ein Zusam-menrollen der Zündschnur zu verhindern. Das Zünden darf erst erfolgen, nachdem sich mit Ausnahme des Zündenden alle Personen mindestens 30 m vom Abrennplatz entfernt haben. Der Anzündende (stets ein Frw. [Obfrw.]) entfernt sich nach dem Zünden min-destens 30 m von der Brandstelle und beobachtet das Abbrennen von weitem.

Beim Wiederholen des Abbrennens ist stets eine von der ersten mindestens 5 m entfernte Stelle zu wählen. Vor dem wiederholten Ausschütten von Pulver ist zu untersuchen, ob dort oder in der Nähe glimmende Reste von Holz, Papier oder anderen Stoffen liegen.

Sind große Sprengstoff- oder Pulvermengen zu vernichten, deren Abbrennen in kleinen Mengen unwirtschaftlich sein würde, so bestimmt auf Antrag der Mun.-Anst. das RLM Luftzeugmeister, wie das Vernichten zu geschehen hat.

54. Auf den Boden gefallene Zündungen, fertige Munitionsteile usw. hat der Aufsichtsfüh-rende, soweit nötig, an besonderer Stelle reinigen zu lassen und danach zu untersuchen, ob sie beschädigt sind.

Die Aufseher haben oft unter den Tischen und dem Boden ausgebreitete Haardecken nachzusehen, ob dort herabgefallene Zündungen versteckt liegen.

Bevor ein in Arbeit befindliches Stück von einer Arbeitsstelle zur nächsten übergeht, ist es sorgfältig zu untersuchen, damit nicht mangelhaft Vorgearbeitetes weiterverarbeitet und das meist nicht ganz gefahrlose Zerlegen vermieden wird.

A. Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen bei Pulver- und Sprengstoffarbeiten: X. Beschaffenheit und Handhaben der MunitionsgeräteA. Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen bei Pulver- und Sprengstoffarbeiten: XII. Beschränken der Mengen von Munitionsteilen und fertiger Munition