II. BrandmittelIV. Kraftstoffe
Kampfstoffverletzungen
B. Sonstige schädliche Stoffe
III. Nebelstoffe

1. Chemische Angaben.

152. Zur Erzeugung von Tarnnebel werden verwendet:
 

Nebelsäure = Gemisch aus Chlorsulfonsäure (ClSO2 · OH) und Schwefeltrioxyd; bil-den mit der Luftfeuchtigkeit Schwefelsäurenebel.

 

Bergermischungen, z.B. Tetrachlorkohlenstoff oder Hexachloräthan mit Zinkstaub oder Aluminiumpulver; bilden beim Abbrennen Nebel aus Zinkchlorid bzw. Aluminium-chlorid, enthalten Kohlenstoff aus Ruß, daher dunkel gefärbt (Reaktionsgleichung: 2 Zn + CCl4 = 2 ZnCl2 + C).

 

Weiterhin kommen als Nebelstoffe noch in Frage: Rauchende Schwefelsäure, festes Schwefeltrioxyd, Phosphor, flüssige Chloride, wie Silizium-, Titan- oder Zinntetra-chlorid, meistens zusammen mit Ammoniak, Phospor.

 

Anwendung: Nebelsäure wird mit Hilfe von Preßluft aus den Nebelgeräten zerstäubt. Bei älteren Geräten wird eine Druckmittelsäure verwendet, die ein Gemisch aus 1 Teil Ameisensäure und 1 Teil Ameisensäuremethylester darstellt. Zusammen mit der Nebelsäure bildet die Druckmittelsäure Kohlenoxyd, das die Nebelsäure aus dem Ne-belgerät herauspreßt und zerstäubt.

  Die Bergermischungen werden meist in Nebelkerzen verwendet.

2. Wirkung.

153.

Die genannten Nebelstoffe sind bei der für feldmäßige Verwendung in Betracht kom-menden Anreicherung im Freien unschädlich. Bei regelwidriger starker Anreicherung, die in unmittelbarer Nähe von Nebelgeräten und Nebelkerzen vorkommt, können Reizerscheinungen an den Schleimhäuten der oberen Luftwege (Hustenreiz, Kratzen im Hals) hervorgerufen werden. In diesem Fall ist daher die Gasmaske aufzusetzen. Hohe Anreicherung der Luft an Nebelsäure verursacht auch Hautbrennen.

 

Treten in unvorhergesehener Weise die Nebel aus Nebelkerzen (Bergermischung) in geschlossenen Räumen (Unterständen, Befestigungen, an Bord u. dergl.) auf, so muß mit schädlichen Mengen von Chlor, Phosgen und sonstigen Zersetzungsproduk-ten gerechnet werden. Es ist daher sofort die Gasmaske aufzusetzen.

 

Bei Entlüftung, Instandsetzung und Füllung der noch mit Druckmittelsäure arbeiten-den Nebelgeräte können in geschlossenen Räumen schädliche Kohlenoxydmengen auftreten. Derartige Arbeiten sind daher grundsätzlich im Freien Durchzuführen, wo sie keine Gefährdung bedeuten.

154.

Im unvernebelten Zustand sind die Nebelstoffe bzw. die Bestandteile der Mischun-gen u. U. gefährlich.

 

Tetrakohlenstoff kann in geschlossenen Räumen betäubend wirken. Die Benetzung der Kleidung mit diesem Stoff sind Hautschäden mit Blasenbildung möglich.

 

Die flüssigen Säuren, besonders die Nebelsäure und rauchende Schwefelsäure, da-gegen weniger die Chloride (Silizium-, Titan- und Zinntetrachlorid) bewirken auf der ungeschützten Haut und an den Augen Säureverätzungen.

 

Die Einatmung einer stark mit Ammoniak angreicherten Luft bewirkt Reizung der obe-ren Atemwege. Es kann Tod durch toxisches Lungenödem erfolgen, gelegentlich auch durch Glottisödem. Ammoniakspritzer ins Auge bewirken stärkste Reizerschei-nungen, u. U. dauernde Hornhauttrübung.

  Über Hautschädigungen durch Phosphor vergl. Ziff. 145 – 151.
155.

Bei Auftreten feindlichen Nebels ist immer die Gasmaske aufzusetzen, da möglicher-weise der Feind dem Nebel Kampfstoffe zugesetzt hat ("Giftnebel").

3. Vergiftungsbild.

156.

Einatmung von Tetrachlorkohlenstoff, der seine Anwesenheit durch starken Geruch verrät, bewirkt Hustenreiz, Benommenheit, Brechreiz, kleinen Puls, Narkose. Bei wie-derholter Einatmung können auch Leberschädigungen auf-treten.

 

Bei Einatmung großer Ammoniakmengen Hustenanfälle, Erstickungsgefühle, Unruhe, Schwindel, Erbrechen.

 

Bei Einwirkung flüssiger Nebelsäure auf die Haut kommt es rasch zu Ätzung und Ent-zündung und schließlich zur Nekrose der betroffenen Stellen (Koagulations nekrose). Charakteristisch ist die Ausbildung eines derben Schorfes. Bei Einatmung hoher Kon-zentrationen von Nebelsäure oder von Bergermischungen starker, lange anhaltender Husten, gelegentlich Erstickungsgefühl, bei Bergermischungen auch Bewußtlosigkeit. Entzündungserscheinungen können einige Zeit fortbestehen. Lungenentzündungen und auch toxische Lungenoedem können auftreten.

4. Behandlung.

157.

Bei Spritzern von Nebelsäure, rauchender Schwefelsäure auf der Haut sofortiges Abspülen mit viel Wasser. Wenig Wasser verstärkt die zerstörende Wirkung der Säu-re. Dann Abwaschen mit 5%iger Sodalösung, Borsalbenverband. Auch Salbenbe-handlung der Haut mit alkalischer Augensalbe hat sich in diesem Falle bewährt.

 

Ist Wasser nicht in genügender Menge vorhanden, dann Abtupfen der Säurespritzer mit trockenem Tuch oder Läppchen, behelfsmäßig Auflegen von trockenem feinen Sand, wenn vorhanden, Torfmull oder Kieselgur.

 

Bei Spritzern ins Auge sofort trocken abtupfen und mit viel Wasser gründlich spülen, weiterhin Waschen der Augen mit 5%iger Natriumbikarbonatlösung. Einstreichen alkalischer Augensalbe. Weitere Behandlung entsprechend Ziff. 117 und 118.

 

Bei frischer Reizung der Atemwege durch Nebelsäure Einatmen verprühter 5%iger Natriumbikarbonatlösung, Gurgeln mit dieser Lösung.

 

Bei leichter Reizung der Atemwege durch Ammoniak die gleiche Behandlung. Spritzer von Ammoniak im Auge müssen durch Spülung mit Wasser umgehend entfernt wer-den. Weiterbehandlung sinngemäß wie bei Lost (vergl. Ziff 117 und 118). Anwen-dung der alkalischen Augensalbe ist nicht angezeigt.

 

Bei schweren Vergiftungen mit Lungenödem oder Lungenentzündung Behandlung wie bei Phosgen (vergl. Ziff. 37 bis 64). Bei Stimmreitzenverschluß und Glottisödem kann Tracheotomie notwendig sein.

  Behandlung der Phosphorverbrennungen siehe Ziff. 150 bis 151.

II. BrandmittelIV. Kraftstoffe