RNr. 70 (Kratzeisen für Granaten) bis 79 (Lupe mit Behälter)RNr. 90 (Federmesser) bis 100 (Exzenterpresse für Kartusch- und Patronenhülsen)Inhaltsverzeichnis
Heeresfeuerwerkerei - Geräte für Artillerie- und Minenwerfer-Munition
Beschreibung und Gebrauch der Artillerie- und Minenwerfer-Munition
Maschinen.

80. Hülsenreinigungsmaschine 16.

(Blatt 10, Bild 1–10.)

Die Teile der Maschine zeigt die Zeichnung.

In dem Gestell A dreht sich die Pulverspindel D durch die Riemenscheibe G in Kugellagern C. An den Enden der Putzspindel D sind die Innenreinigungsbürsten T teils an ihr selbst (bei kurzen Hülsen), teils durch den Bürstenhalter U (bei Patrh. d. 8,8 cm Kw.Flak und 10,5 cm O.Flak sowie bei Karth. d. 10 cm K. 17 und d. 15 cm K. 16) befestigt. Die zu reinigenden Kartusch- und Patronenhülsen werden von der Reinigungsvorrichtung, einem aufklpapbaren zylindrischen Lager mit Boden (N, O), das innen eine Bürste zum Unterteil P, eine Bürste zum Deckel Q und eine Bürste zum Boden R trägt. Diese Bürsten sind in schwalbenschwanzförmige Nuten der Reinigungsvorrichtung eingeschoben und werden durch Holzkeile S festgehalten. Die Bürsten zum Boden brauchen zum Festhalten keine Holzkeile (siehe Blatt 10, Bild 1 und 2).

Im allgemeinen gehört zu jeder Hülsenart eine besondere Reinigungsvorrichtung mit Bürs-ten. Karth. d. Geb. K. 15 und Man.Karth. d. F.K. reinigt man jedoch mit besonderen Bürs-ten zum Deckel und Unterteil in der Reinigungsvorrichtung für Patrh. d. F.K.

Die Reinigungsvorrichtungen sind auf der Gleitbahn H in Richtung der Achse der Putzspin-del D mit einem Handgriff hin und her verschiebbar.

Beim Reinigen langer Hülsen (Karth. d. 10 cm K. 17, Karth. d. 15 cm K. 16, Patrh. d. 8,8 cm Kw.Flak, Patrh. d. 10,5 cm O.Flak) wird die Gleitbahn H durch das Verlängerungs-stück J mit Stütze K verlängert.

Die Innenreinigungsbürsten T bezw. die Bürstenhalter U werden auf der Putzspindel D durch den Mitnehmerteil E (siehe Blatt 10, Bild 3) und den Sperrzapfen F festgehalten. Den unter Federdruck stehenden Sperrzahn F kann man durch einen Stift V (siehe Blatt 10, Bild 2) herunterdrücken, worauf man die Innenreinigungsbürste T bezw. den Bürsten-halter U von der Putzspindel D abziehen kann.

Die Maschine hat einen Schutzkasten L mit Deckel L 1 zum Auffangen des Schmutzes und eine Holzverkleidung M als Schutzvorrichtung.

Die Hülsenreinigungsmaschine wird durch vier Unterbolzen mit dem Fußboden befestigt.

Man kann sie auf verschiedene Weise antreiben und zwar:
a)

nach Blatt 10, Bild 8 durch eine über die Maschine geführte Transmissionswelle,

b)

nach Blatt 10, Bild 9 durch Elektromotor mit beiderseitigen Wellenenden, wobei der Motor zwei Maschinen antreibt,

c)

nach Blatt 10, Bild 10 durch Gruppenantrieb, wobei durch eine quer zu den Maschi-nen laufende Transmissionswelle mehr als zwei Maschinen angetrieben werden kön-nen.

Zu a) und b) kann man den Elektromotor entweder direkt mit der Transmissionwelle kup-peln oder von unten durch Riemenübertragung arbeiten lassen.

Die Umdrehungszahl der Putzspindeln soll etwa 1000 in der Minute betragen. Kraftbedarf einer Maschine bei kleinen Hülsen 1 PS, bei großen Hülsen 2 PS.

Zahl und Art der Reinigungsvorrichtungen nebst ihren Bürsten und Holzkeilen sowie der Innenreinigungsbürsten usw. ist nach dem örtlichen Bedarf festzusetzen.

Gebrauch: Die Maschine wird mit den entsprechenden Reiniungsvorrichtungen und nöti-genfalls mit dem Verlängerungsstück zur Gleitbahn ausgestattet. Die Holzkeile müssen die Bürsten gut festhalten. Holzkeile und Bürsten sind zuzupassen. Beim Einspannen von In-nenreinigungsbürsten in den Bürstenhalter ist auf festen und zentrischen Sitz der Bürsten zu achten.

Die Arbeitsschürzen der die Reinigungsvorrichtung bedienenden Arbeiter sind gegen Nässe mit entsprechend großen Wachstuchstücken zu besetzen.

Die Bürsten befeuchtet man vor dem Reinigen mit etwas Brei aus gepulverter Holzkohle oder aus Quarzmehl. Dann legt man die zu reinigende Hülse in die auf der Gleitbahn zu-rückgezogene und aufgeklappte Reinigungsvorrichtung, schließt den Deckel und schiebt die Vorrichtung mit der Hülse auf die sich drehende Innenreinigungsbürste. Dabei ist auf den Deckel so stark zu drücken, daß sich die Hülse nicht mitdrehen kann. Hierdurch wird sie innen gereinigt. Der Arbeiter vermindert nun den Deckeldruck, bis sich die Hülse mit der Innenreinigungsbürste in der Reinigungsvorrichtung dreht, was die Hülse außen am Mantel und Boden reinigt. Bei allen Reinigungsvorrichtungen, deren Deckel kürzer als der Unterteil ist, muß man beim Außenreinigen den Deckel hin und her bewegen.

Am vorderen Rande stark eingebeulte Hülsen sind vor dem Reinigen auszubeulen, sonst werden die Borsten der Innenreinigungsbürste beim Aufschieben der Hülse abgeschnitten.

Gleichzeitig mit der Außenreinigung reinigt man die Zündglocke oder das Schlagzünd-schraubenlager, indem man in die Zündglocke, einen mit Heft versehenen Piassavahalter mit Piassavareisern (z.B. bei unbrauchbaren Patrh. S Boden schneiden, hölzernen Hand-griff einsetzen und Piassavareiser in leere Hülse stecken) oder in das Schlagzündschrau-benlager eine Bürste für das Schlagzünd-schraubenlager (Blatt 3, Bild 8) oder für das Zündschraubenlager C/12 (Blatt 3, Bild 6) hält.

Zuletzt ist die Reinigungsvorrichtung zurückzuziehen und die gereinigte Hülse zu entneh-men.

Sobald sich die Borsten der Innenreinigungsbürste entsprechend abgenutzt haben, ist unter die abschraubbaren Segmente der Bürste Pappe zu legen. So kann man die Bürsten bis zum völligen Verbrauch der Borsten ausnutzen.

81. Maschine zum Ausstanzen von Stoffscheiben
für Kartuschbeutel usw.

(Blatt 8, Bild 1 und 2)

Die Maschine ist handelüblich; obige Darstellung gibt einen Anhalt für die Beschaffung.

Sie ist für Handbetrieb mit Schwungrad und Kurbel F und für Kraftantrieb mit Fest- und Losscheibe nebst Ausrückvorrichtung H eingerichtet. Das Schwungrad und die Riemen-scheiben kann man je nach Erfordern an der rechten oder linken Seite der Maschine ver-wenden.

Vor dem Stanzen ist die Maschine an allen gangbaren Teilen so reichlich einzuölen, daß sie eine verhältnosmäßig leichten Gang hat. Der ausziehbare Stanztisch B ist dann mit einem entsprechend großen Stück etwa 4 mm starker Pappe zu belegen. Zum Regeln des für das Stanzmesser zwischen Stanzkasten C und Pappbelag des Stanztisches B nötigen Zwischenraumes ist das Stellrad der Stellvorrichtung E so lange nach rechts oder links zu drehen, bis das Stanzmesser bei dem tiefsten Stand des Stanzkastens C höchsten 1 bis 2 mm in den Pappbelag des Stanztisches B eindringt. Tieferes Eindringen beschädigt die Stanzmesser oder die Maschine. Ferner ist streng darauf zu achten, daß auf dem Stanz-tisch B keine Werkzeuge oder andere Gegenstände liegen, sonst zerbrechen beim Inbe-triebsetzen der Maschine unbedingt Teil von ihr.

Die Tourenzahl der Maschine soll 100 in der Minute nicht überschreiten, so daß der Stanzkasten C etwa 20 mal niedergeht.

Auf der Maschine kann man bis 40 Stofflagen auf einmal stanzen; Kraftbedarf 1,2 bis 1,5 PS. Stanzt man mehr als 40 Stofflagen, so überanstrengt man die Maschine und nutzt die Stanzmesser vorzeitig ab.

Die Stanzmesser (vgl. Randnummer 134) müssen beim Gebrauch in der Maschine gleiche Höhe haben, um bei gleichzeitigem Benutzen mehrerere Messer ein Eindrücken in den Stanztisch zu vermeiden. Dies hätte gleiche Folgen, wie das oben erwähnte Liegenlassen von Werkzeugen usw. auf dem Stanztisch.

Das Schwungrad F ist mit einem Schutzblech G versehen. Außerdem ist vor dem Stanz-kasten C eine Schutzvorrichtung D angebracht, die sich beim Drehen der Maschine selbsttätig senkt, bevor der Stanzkasten C nach unten geht.

Zubehör:

3 Schraubenschlüssel, verschiendene.

82. Nähmaschine.

Von handelsüblicher Art. Nur bewährte deutsche Maschinen sind neu zu beschaffen (z.B. Singer- oder Pfaff-Nähmaschinen).

Einrichtung und Gebrauch ist in der jeder Maschine beigegebenen Gebrauchsanweisung erläutert.

Zahl und Art der Zubehör- und Vorratsteile richten sich nach der beim Beschaffen ge-wählten Maschinenart.

83. Maßstäbe2).

Endmaßstäbe sind solche, bei denen die äußersten Teilstriche mit den Endflächen des Maßstablineals zusammenfallen. Bei Strichmaßstäben dagegen ist die Gesamtlineallänge größer, als die Länge der Teilung.

84. Hölzerner Maßstab zu 0,5 m.

Strichmaßstab aus hartem Holz von handelsüblicher Art, poliert, mit eingerissener Teilung in Zentimeter und Millimeter. Er braucht nicht geeicht zu sein.

Dient zum Messen beim Zuschneiden von Papier, Pappe usw. und für solche Messungen, bei denen besondere Genauigkeit nicht nötig ist.

85. Hölzerner Maßstab mit Griff zu 1 m.

Handelsüblicher Endmaßstab aus hartem Holz, poliert, mit Endbeschlag aus Metall und Griff sowie mit eingerissener Zentimeterteilung. Er muß geeicht sein.

Dient zum Messen von Seidentuch, Nessel und anderen Geweben.

86. Hölzerner Maßstab zu 3 m.

Handelsüblicher Endmaßstab aus hartem Holz von quadratischem oder rechteckigem Querschnitt mit Zentimeterteilung. Beide Enden tragen Metallkappen.

Dient zum Messen großer Entfernungen.

87. Stählerner Maßstab zu 1 m mit Kasten.

Endmaßstab mit eingerissener Zentimeterteilung; die ersten 0,2 m von der linken Endflä-che ab mit Millimeterteilung. Bezifferung von 100 zu 100 mm und der Hauptbezeichnung "1 Meter". Auf den linken Enden der Einteilfläche ist über der Teilung ein 260 mm langer Transversalmaßstab, der noch das Abgreifen von 0,1 mm gestattet.

Der Maßstab muß geeicht sein und dient zum Prüfen der übrigen Maßstäbe.

Der Kasten, aus Kiefernholz, mit Deckel, zwei Gelenkbändern und zwei Verschlußhaken, ist innen gefirnißt und außen feldgrau gestrichen.

88. Untersuchen und Behandeln der Maßstäbe.

Über die vorschriftsmäßige Beschaffenheit, Bezeichnung, Stempelung usw. der Maßstäbe vgl. "Maß- und Gewichtsordnung" vom 30.5.08 (R.G.Bl. 1908, Nr. 33 und R.G.Bl. 1911, Seite 244), "Eichordnung für das Deutsche Reich" vom 8.11.11 (R.G. Bl. 1911, Beilage zu Nr. 62) und "Bekanntmachung, betreffend die Verkehrsfehlergrenzen der Meßgeräte" vom 18.12.11 (R.G.Bl. 1911, Seite 1065).

Jeder neue, unbeschädigte, von einer Eichstelle gestempelte Maßstab gilt als richtig.

Die Maßstäbe sind, abgesehen von sonstigen äußerlichen und deshalb stets leicht er-kennbaren Schäden, nach den für den öffentlichen Verkehr geltenden Bestimmungen un-brauchbar, wenn sie die in der "Bekanntmachung, betreffend die Verkehrsfehlergrenzen der Meßgeräte" gegebenen Fehlergrenzen überschreiten.

In den Ma. untersucht man gebrauchte Maßstäbe so, daß man den zu prüfenden Maßstab gleichlaufend und dicht neben einen als zuverlässig anerkannten gleichen Maßstäben oder neben den stählernen Maßstab mit Schraubenzwingen befestigt, so daß die Anfangsstri-che beider Teilung in eine gerade Linie fallen, was man durch Anlegen eines rechten Win-kels beurteilt.

Durch Verschieben des letzteren ist leicht festzustellen, ob alle zu vergleichenden Eintei-lungsstriche zusammenfallen.

Die Untersuchung ist in den Ma. nach Bedarf, mindestens aber jährlich einmal vorzuneh-men.

Bei Zweifel ist die Nacheichung der Maßstäbe, auschl. derjenigen zu 0,5 m, nötig.

Über das alle zwei Jahre stattfindende Nacheichen der im Gebrauch befindlichen, eich-fähigen (§ 13 bis 17 der "Eichordnung für das Deutsche Reich") Maßstäbe vgl. H.Dv., Zeugamts-Verwaltungsvorschrft.

Hölzerne Maßstäbe darf man nicht als Lineale beim Zuschneiden von Seidentuch usw. be-nutzen.

Kleine Maßstäbe werden am besten hängend aufbewahrt; große müssen, wenn sie nicht hängen können, beim Liegend er ganzen Länge nach unterstützt sein.

Bei allen Endmaßstäben ist unvorsichtiges Stoßen gegen die Endfläche zu vermeiden.

89. Mengtrommel.

(Blatt 24, Bild 3.)

Wird aus einer Pulvertonne im Betriebe hergestellt und dient beim Anfertigen von Ziel-feuern und von Rauchladungen der Minen zum Mischen der Füllung.

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