RNr. 40 (Gemäße aus Glas zu 0,1 l) bis 52 (Holzhämmer)RNr. 70 (Kratzeisen für Granaten) bis 79 (Lupe mit Behälter)Inhaltsverzeichnis
Heeresfeuerwerkerei - Geräte für Artillerie- und Minenwerfer-Munition
Beschreibung und Gebrauch der Artillerie- und Minenwerfer-Munition

53. Haken zum Öffnen verlöteter Zündertransportkasten.

(Blatt 5, Bild 8.)

Den Haken darf man nur gebrauchen, wenn Eile geboten ist und Mittel zum Ablöten (z.B. Lötkolben, Feuer) fehlen.

Man stellt den vom Holzdeckel befreiten Zündertransportkasten auf eine Bank oder auf den mit Haardecke belegten Boden, hält den Haken mit seiner Spitze schräg an die Kante des Blechdeckels und treibt ihn durch leichte Hammerschläge in die Lötnaht zwischen Deckel und Einsatz. Hierauf reißt man die Lötnaht auf, wobei man durch Gegenstemmen mit dem Fuße oder dem Knie den Transportkasten festhält.

Anstrich schwarz, Schneide blank.

54. Handblasebalg mit Grenzstück.

(Blatt 5, Bild 3.)

Dient beim Laden der Geschosse zum Ausblasen der Höhlung für den Zünderschaft und zum Ausblasen eingeschraubter Zündladungen.

Anstrich der Holzteile feldgrau. Handblasebalg ohne Grenzstück siehe Randnummer 32 bei Feuergerät.

55. Handschuhe.

Von handelsüblicher Art aus Stoff und Wildleder. Die aus dauerhaftem Stoff dienen zum Handhaben von Munition bei Kälte, die ledernen zum Anfassen der Zündungen beim Ver-packen, um Oxydbildungen zu vermeiden.

Farbe feldgrau.

56. Hobel für den Bleiring der 21 cm Gr. 17.

(Blatt 5, Bild 2.)

Er soll das überstehende Metall nach dem Eintreiben des Bleiringes in die Rille zwischen Geschoßhülle und Boden entfernen. Man benutzt ihn mit dem Preßstück zum Bleiring für Bd.Z. 10. (Blatt 22, Bild 5.)

Nach dem Eindrücken des Bleiringes für den Bodenzünder bleibt das Preßstück für den Gebrauch des Hobels eingeschraubt.

Dann setzt man den Hobel mit seinem Vierkantzapfen in das Loch des Preßstückes ein. Ein Arbeiter drückt den Hobel fest nach unten, ein zweiter dreht den Hobelgriff so herum, daß die Schneide des Hobels das hervorstehende Blei abschabt.

Ist von einzelnen Geschossen (z.B. bei gering versenkt liegenden Böden) überstehendes Blei nicht vollkommen abzuschaben, so ist die vorstehende Kante mit einem Patronenmes-ser oder Stemmeisen zu glätten.

57. Holzlöffel.

Handelsüblich aus hartem Holz mit langem Stiel zum Kleisteranrühren.

58. Holzstäbe.

(Blatt 5, Bild 6)

Dienen zum Reinigen und Untersuchen sowie zu Messungen nach dem Einbringen der Sprengladung der Schrapnells.

Es sind vorhanden:
Holzstäbe (400X6,5 mm) } bei Schr. bis einschl.
10 cm Kaliber.
Holzstäbe (400X8    mm)
Holzstäbe (500X6,5 mm) } bei Schr. von
15 cm Kaliber.
Holzstäbe (500X8    mm)

Holzstäbe anderer Abmessungen darf man aufbrauchen. Die an ihnen angebrachten Marken sind zu entfernen.

59. Hülsenauflager.

Nr.

Name

Gezeichnet auf

Zweck

Blatt Bild
1

Hülsenauf-lager für

Karth. d. Geb.K. 15 und 6

1

Ausbeulen von Kartusch- und

  Patrh. d. F.K.  

 

Patronenhülsen

2 Karth. d. l.F.H. 16 6

5

Man befestigt sie auf einem

3 Patrh. d. 8,8 cm Kw.Flak 6

7

starken Arbeitstisch mit

4 Patrh. d. 10,5 cm O.Flak 6

10

Schraubenbolzen, Muttern

5 Karth. d. 10 cm K. 17 6

4

und Unterlegscheiben.

6 Karth. d. 15 cm K. 16 6

6

Vgl. auch Randnummer

7 Karth. d. lg. s.F.H. 13 6

9

154.

8

Karth. d. lg. 21 cm Mrs.

6

11

 

60. Kartuschdrücker für Hülsenkart. d. l.F.H. 16
bezw. d. lg. s.F.H. 13.

(Blatt 6, Bild 3.)

Dient zum Zusammendrücken der Teilkartuschen beim Bestreichen der Anlageflächen für den Kartuschdeckel mit Schellackterpentinlack.

Der Handgriff ist gefirnißt.
Kasten.

61. Bleikugelkasten ohne Deckel.

Einfacher Kasten aus Kiefernholz, 520 mm lang, 230 mm breit und 140 mm hoch; an den Breitseiten je ein Strickhandgriff. Seitenbretter verzinkt, geleimt und glatt gehobelt, Bo-den angeschraubt. Brettstärke 25 mm. Ohne Anstrich.

Der Bleikugelkasten dient zum Aufbewahren und zum Befördern von Munitionsteilen auf der Arbeitsstellen bei verschiedenen Munitionsarbeiten.

62. Verschließbarer Kasten.

Mit Deckel versehener, haltbarer, mit Kasten- und Vorhängeschloß gut verschließbarer und außen feldgrau gestrichener Kasten aus Kiefern- oder Tannenholz. Größe etwa 80 cm lang, 50 cm breit und 30 bis 40 cm hoch; an den Seiten Handgriffe beliebiger Art zum Er-leichtern des Transportes.

Der Kasten dient zum sicheren Unterbringen von Geräten und Betriebsstoffen auf Außen-arbeitsstellen.

Kessel.

63. Blechkessel mit abgerundetem Boden zu etwa 30 l Inhalt.

Handelsüblich, mit 2 Handgriffen, aus etwa 3 mm starkem Eisenblech.

Dient zum Ansetzen von Magnesiakitt.

64. Kessel und Pfanne für den Herd zum Trocknen
von Sägespänen.

(Blatt 21, Bild 1.)

Obiges Bild dient nur als Anhalt.

Der Kessel besteht aus Kupfen, faßt 80 bis 100 l, hat Abflußrohr, Schmutzsieb und Ablaß-hahn.

Er dient zum Bereiten von heißem Wasser, z.B. beim Reinigen von Kartusch- und Patro-nenhülsen.

Die Pfanne ist zylindrisch aus Eisenblech mit durch Schieber verschließbarer Entleerungs-rinne.

Die Pfanne ist so in den Herd zu mauern, daß sie die zum Trocknen nötige Wärme erhält, ohne von der Flamme berührt zu werden. Das Ende der Entleerungsrinne muß über den Herd ragen.

Die Pfanne dient zum Aufnehmen der Sägespäne beim Hülsenreinigen, wenn sich andere Trocknungsmittel (z.B. Dampftrockenplatten) nicht lohnen.

65. Kleisterkessel.

Aus Kupfer mit umgebogenem Rande und beweglichem Eisenbügel als Handhabe. Innen-durchmesser etwa 260 mm, Wand- und Bodenstärke etwa 1,3 mm, Höhe etwa 200 mm.

Dient zum Bereiten von Kleister.

66. Schmelzkessel.

Er dient zum Schmelzen von Pech und zum Herstellen der Steinkohlenpech-Schwerspat-mischung beim Laden von Übungsgeschossen und blindzuladenden Granaten.

Von handelsüblicher Form und Abmessung mit Holz- oder Kohlenfeuerung. Inhalt etwa 100 bis 200 l. Über dem Kessel muß sich eine Dunsthaube aus Eisenblech mit Tür und Abzugs-rohr befinden, welche sich bei einem möglichenfalls eintretenden Brande leicht abnehmen und durch einen Blechdeckel ersetzen läßt, der das Feuer erstickt.

Der Schmelzkessel ist im Freien oder in einem Wellblechschuppen so aufzustellen, daß er bei einem Brande des Kesselinhalts die Umgebung nicht gefährdet.

Der Schmelzkessel muß am Schluß jeder Tagesarbeit völlig entleert werden, weil sonst beim Erkalten der Mischung der Schwerspat am Kesselboden eine harte Kruste bildet, die durch Erwärmen nicht mehr flüssig wird und nur schwer und unter Gefahr der Kesselbe-schädigung durch Herausklopfen entfernt werden kann.

Bei einem Brande im Kessel – Ursache ist meist das Überhitzen des Inhalts – ist zu beach-ten:

1. Das Feuer im Herd ist mit Sand zu ersticken. Wasser ist verboten.
2.

Die Dunsthaube ist mit eisernen Stangen abzuheben und die Kesselöffnung mit ei-nem entsprechend großen Blechdeckel von der Seite aus vorsichtig zuzudecken. Hierbei erstickt die Flamme. Ein Aufspritzen oder Aufgießen von Wasser ist verbo-ten, weil dadurch explosionsartiges Herausschleudern des Inhalts enstehen kann.

3.

Der Blechdeckel und eine genügende Menge Sand nebst Schaufel müssen stets greifbar beim Schmelzkessel sein.

67. Kleisterkelle aus Holz.

Etwa 0,6 m lang, aus hartem Holz, ohne Anstrich.

68. Kleisternapf aus Eisenblech.

Getrieben und verzinkt, von 120 bis 150 mm oberem Durchmesser und 70 bis 80 mm Höhe, ohne Anstrich.

69. Kopfmaske.

Handelsüblich; besteht aus Asbestgewebe und hat in Augenhöhe eine Glimmerscheibe. Die Kopfmaske muß so groß sein, daß sie Kopf, Hals, einen Teil der Schultern und der Brust schützt.

Sie ist beim Vernichten von Manöverpulver, das mit Aluminium vermischt ist und feucht geworden sein kann, aufzusetzen, da feucht gewordenes Pulver dieser Art zur Selbst-entzündung neigt. Vgl. 7. Abschnitt, Randnummer 75.

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