RNr. 104 (Kartuschbeutelpresse) und 105 Rillenpresse mit Ladevorrichtung für Feldpatronen)RNr. 123 (Zünderschlüssel für Bd.Z. 10) bis 134 (Stanzmesser)Inhaltsverzeichnis
Heeresfeuerwerkerei - Geräte für Artillerie- und Minenwerfer-Munition
Beschreibung und Gebrauch der Artillerie- und Minenwerfer-Munition

106. Preßstück zum Bleiring für Bd.Z. 10.

(Blatt 22, Bild 5.)

Entspricht in seiner äußeren Form etwa dem Bd.Z. 10. Hat einen Luftkanal, durch den beim Einschrauben in das Bodenloch die Luft entweichen soll und eine vierkantige Aus-senkung für den Zapfen des Zünderschlüssels für Bd.Z. 10 (Blatt 39, Bild 2).

107. Pulvermaße.
Nr. Name Gezeichnet auf Dient zum Abmessen von
Blatt Bild
1

Pulvermaß
zu

10 g 22 7

Beiladung für Hülsenkart. d. Geb.K. 15

       

und für Hülsenkart d. l.F.H. 16

2 10 g 22 7

Beiladung für Hülsenkart. d. F.K. 16

  Nz.Man.R.P.    

Pulverfüllung rauchschw. Zielfeuer.

  (1,5 · 1,5)    

 

3 15 g 22 7

Beiladung für Hülsenkart. d. lg. 21 cm

       

Mrs.1) und für F.K. Patronen

4 20 g 22 7

Beiladung für Hülsenkart. d. lg. s.F.H. 13

       

und der Füllung für Kart.Volr. der l.F.H.

       

16.

5 30 g 22 7

Beiladung für Hülsenkart. d. 10 cm K. 17

       

und für Hülsenkart. d. lg. 21 cm Mrs.

6 80 g 22 7

Bodenkammerladung der F.Schr. 96

       

(umg.) und der Geb.Schr. 18.

7 200 g 22 2

Bodenkammerladung der H.Schr. 16.

8

Pulvermaße, Sätze zu

22 3

Dienen zum allgemeinen Gebrauch bei

 

11 Stück, je

  und

Pulverarbeiten. Die Gewichte beziehen

 

1 Stück zu 1kg, 0,5 kg,

  4

sich auf Schwarzpulver.

 

0,45 kg, 0,4 kg, 0,35 kg,

     
 

0,3 kg, 0,25 kg, 0,2 kg,

     
 

0,15 kg, 0,1 kg und

     
 

0,05 kg

     
1) Pulvermaße zu 14 g sind aufzubrauchen.
Pulvertragen.
108. Gewöhnliche Pulvertrage.
(Blatt 24, Bild 6.)

Besteht aus zwei eschenen Tragebäumen, die durch zwei Tragegurte und einen Drillich-belag verbunden sind. Die Enden jedes Gurtes sind zusammengenäht, worauf die Gurte an den Tragebäumen durch messingene Holzschrauben mit Lederunterlage befestigt sind. Über die Gurte und den mittleren Teil der Tragebäume ist ein Belag aus doppeltem Drillich gespannt, dessen Enden ebenfalls festgenäht sind. Seine Ränder haben eine Saumnaht. Die Ränder der Tragegurte sind an den Belag genäht. Der Belag ist an den vier Ecken durch je eine messingene Holzschraube mit lederner Unterlage an den Tragebäumen be-festigt. Die Tragebäume sind gefirnißt.

Über die Verwendung der Pulvertrage siehe 7. Abschnitt, Randnummer 86. Betr. Tragehil-fen siehe Randnummer 143 dieses Abschnittes.

109. Pulvertrage mit Tragehaken.
(Blatt 24, Bild 2.)

Tragestange aus Eschenholz, gefirmißt, mit zwei kupfernen Tragehaken. Die Enden der Stange sind als Handgriffe geformt, in deren Nähe die Tragehaken drehbar befestigt sind.

Dient zum Fortschaffen von kupfernen Pulverkasten auf kurze Strecken oder in den Gän-gen der Munitionshäuser, wobei man die Tragehaken in die Handgriffe der Pulverkasten hakt.

In die Haken kann man auch eine Pulvertonne hängen, und sie auf kurze Strecken beför-dern.

110. Reagenzgläser mit Gestell.

Handelsübliches Holzgestell, eingerichtet für etwa zehn 120 bis 200 mm hohe und 12 bis 18 mm weite Reagenzgläser.

111. Reibeschale mit Reiber.

Handelsüblich, aus Porzellan; Schale von etwa 65 mm Höhe und 145 mm äußeren oberen Durchmesser. Reiber etwa 170 mm lang und an der Reibefläche etwa 40 mm dick. Schale und Reiber dürfen keine Scharten oder Sprünge haben.

Dient zum Kleinen von Alaun oder geringer Mengen anderer auf diese Weise zerkleinbarer Stoffe zwecks Untersuchung auf Reinheit.

112. Reibetafel.
(Blatt 24, Bild 5.)

Aus Eichenholz mit zwei Böcken aus Kiefernholz zum Aufstellen.

Anstrich feldgrau; die Innenflächen der Reibetafel ist nicht gestrichen.

Man braucht sie zum Pulversonnen und zum Kleinen von Kolophonium usw. beim Herstellen von Rauchladungen für Minen.

113. Reißwerkzeug zum Öffnen von Zündertransportkasten
mit behelfsmäßiger Abdichtung.
(Blatt 23, Bild 3.)

Besteht aus Reißhaken und Kratzeisen. Man öffnet die Kästen mit dem Reißhaken, dessen Fuß auch zum Anheben des gelösten Deckels dient. Mit dem Kratzeisen kann man die Ab-dichtrinnen reinigen.

114. Reißzeug.

Von handelsüblicher, tadelloser Beschaffenheit. Bei Neubeschaffung sind nur Reißzeuge bewährter Firmen zu wählen. Mindestinhalt: 1 gewöhnlicher Zirkel, 1 Einsatzzirkel mit Spitzen, 1 Bleieinsatz und 1 Ziehfedereinsatz dazu mit Verlängerungsstück, 1 Nullenzirkel mit Blei- und Ziehfedereinsatz, 1 Stechzirkel, 2 Ziehfedern und 1 Transporteur.

Reißzeuge mit abweichender Ausstattung, können aufgebraucht werden.
115. Schaber.

Handelsübliche Klempnerwerkzeuge, vierkantig und dreikantig mit Holzgriff, die man beim Festlöten der Kartätschen an Patronenhülsen verwendet. Bereits vorhandene Schaber anderer Bauart können aufgebraucht werden.

116. Scheren.

Die kleine Schere hat von Niet etwa 60 mm lange, unten 15 mm breite und oben spitze Schenkel.

Mittlere und große Schneiderschere: erstere vom Niet etwa 90 mm lang, mit 20 mm brei-ten Schenkeln; letztere etwa 125 mm lang mit 25 mm breiten Schenkeln. Der eine Schen-kel vorn spitz, der andere abgerundet.

117. Schlagröhrenprobe.
(Blatt 42.)

Sie dient zum Prüfen der Brauchbarkeit von Feldschlagröhren und Reibzündschrauben und besteht aus dem hölzernen Ständer A, dem Gestell B, den Zündlochstollen C und dem Pulverlager D. Das Gestell hat in einem mittleren Teil zwischen den Stegen zwei Nuten-paare für das Pulverlager. Das obere dient zum Prüfen von Feldschlagröhren, das untere von Reibzündschrauben.

Zum Prüfen wird eine Feldschlagröhre oder Reibzündschraube in den zugehörigen Zünd-lochstollen eingesetzt; ihr Feuerstrahl muß beim Abziehen eine Pulverladung im Pulverla-ger D entzünden.

Das Pulverlager D besteht aus dem Schieber a, der Verschlußkappe b und dem Verschluß c bis g. Die Aussenkung in der Mitte des Schiebers a dient zur Aufnahme des Pulvers. Die Verschlußkappe b ist zum Festhalten des auf das Pulvers zu legenden Seidentuches be-stimmt. Der Handgriff g dient zum Betätigen des Verschlusses.

Wird das Pulverlager D in das obere oder untere Nutenpaar völlig eingeschoben, so liegt die Aussenkung für das Pulver in der Achse des Zündlochstollens und kann vom Feuer-strahl getroffen werden. Man öffnet die Verschlußkappe b durch Anziehen des Handgriffes g. Hierbei wird sie durch das Gewicht an ihrem Handgriff selbsttätig aufgeklappt.

Die Metallteile der Schlagröhrenprobe werden in den Räumen der Ma. aufbewahrt. Der Ständer A darf am Gebrauchsort aufgestellt bleiben.

Über das Untersuchen von Feldschlagröhren und Reibzündschrauben siehe 6. Abschnitt der Hf.

Anstrich: Ständer feldgrau, Gestell schwarz, Zündlochstollen und Pulverlager ohne An-strich.

118. Schlegel Nr. 1–4.
(Blatt 23, Bild 4.)

Aus einem Stück Weißbuchenholz, flaschenförmig, gefirnißt; werden beim Laden und Ent-laden von Geschossen usw. verwendet. Auf dem Übergang vom Griff in den gerundeten Teil ist die Nummer mit schwarzer Ölfarbe angebracht.

119. Schlüssel.
(Einschl. Schlüssel für Zünder.)

Über die eingeführten Schlüssel gibt Anlage 2 Auskunft.

Nachstehend sind einige Schlüssel näher beschrieben, deren Gebrauch nicht ohne weite-res aus der Zeichnung hervorgeht.

120. Schlüssel für den Boden der 15 cm Gr.
(Blatt 34, Bild 2.)

Zum Gebrauch legt man den Schlüssel so gegen den Geschoßboden, daß das Einsatz-stück am Bodenrande anliegt und die Spitze der Druckschraube vor das Loch im Geschoß-boden kommt. Dann zieht man die Druckschraube mit dem Stellstift an, wobei sie in das Loch des Geschoßbodens greift. Dies kann man durch ein kreisrundes Loch in der Platte des Schlüssels prüfen, während durch den länglichen Ausschnitt der Platte die Lage der Markenstriche zu sehen ist.

Zu jedem Schlüssel gehören als Vorratsteile:
2 Einsatzstücke,
1 Stellstift,
2 Druckschrauben.
Anstrich des Schlüssels: schwarz.
121. Schlüssel für den Boden der 21 cm Gr.
(Blatt 34, Bild 1.)

Zum Gebrauch führt man den Schlüssel mit dem dem Bodenzünder nachgebildeten unte-ren Teil der Gewindespindel vorsichtig in das Bodenloch des Geschosses, wobei die beiden seitlichen Schlüsselzapfen den entsprechenden Löchern im Geschoßboden gegenüber-stehen müssen. Durch Drehen am Schlüsselgriff der Gewindespindel schraubt man diese mit ihrem unteren Teil fest in das Bodenloch, wobei die Schlüsselzapfen in die Löcher des Geschoßbodens greifen. Der Schlüssel ist nun fest mit dem Geschoßboden verbunden. Durch kräftiges Wirken an den Schlüsselarmen kann man den Boden ausschrauben.

Zu jedem Schlüssel gehören als Vorratsteile:
10 Schlüsselzapfen.
Anstrich des Schlüssels: schwarz.
122. Schlüssel zum Auf- bezw. Abschrauben von Mundlochringen
bezw. Geschoßköpfen.
(Blatt 35.)

Die Gewindespindel A trägt unten ein dem Geschoßmundloch entsprechendes Schrauben-gewinde und ist der Form des oberen Teiles der Kammerhülse bezw. der Sprengladung nachgebildet.

Zum Ab- bezw. Aufschrauben eine Kopfes wird die Gewindespindel A mit Hilfe des Schlüs-selgriffes B soweit wie angängig in das Geschoßmundloch geschraubt, wobei die obere Fläche des Schlüsselarmes C den Begrenzungsring D berühren muß. Beim Einschrauben von Geschoßköpfen bezw. Mundlochringen sind diese zuvor so weit wie möglich mit der Hand einzuschrauben. Hierauf hält man den Schlüsselgriff B fest und schraubt den Schlüsselarm C so weit in Richtung des Geschoßkopfes, bis sich seine untere kegelförmige Fläche fest in die tellerförmige Aussenkung des Mundloches legt. Durch Weiterdrehen am Schlüsselarm C in derselben Richtung kann man die Köpfe ab- bezw. aufschrauben. Bei festsitzenden Köpfen sind unter Umständen mit einem Schlegel Nr. 4 Schläge gegen den Schlüsselarm C zu führen.

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