A. Die Sprengpatronen und ihre MunitionsteileC. Das Verpacken der Patronen
Vorschrift für das Fertigen der 10,5 cm Sprgr.Patr. L/4,4 als Brisanz- und Übungsmunition
B. Das Fertigen der Patronen

2. Es umfaßt:

a) Laden der Geschosse,
b) Füllen der Patrh.,
c) Einsetzen der Geschosse in die gefüllten Patrh.,
d) Bezeichnen der Patr.,
e) Untersuchen der Patr.,
f) Untersuchen und Einschrauben der Zdschr.,
g) Einsetzen der Zdlg. und Aufschrauben und Befestigen der Zünder.

Für das Ausführen der Arbeiten sind die Sicherheitsbestimmungen der H.Dv. 454/7 sowie die Randnummern 2, 3, 47 und 137 der H.Dv. 454/9 maßgebend.

Zur Erleichterung der Arbeit können zusätzliche Vorrichtungen, wie sie bei der 8,8 cm Mu-nition zur Verwendung kommen, im Betriebe gefertigt und benutzt werden. (Siehe L.Dv. 466, Anlagen 2, 4, 5, 6, 7).

3. Zu a. Das Laden der Geschosse

hat nach der »Vorschrift für das Laden der 10,5 cm Sprgr. L/4,4 als Brisanz- und Übungs-munition« zu erfolgen.

4. Zu b. Das Füllen der Patrh.
umfaßt folgende Arbeiten:
1. Untersuchen der Patrh.,
2. Anfertigen der Kartuschbeutel und Einbringen der Beiladung,
3.

Abwiegen des Röhrenpulvers, Herstellen der Röhrenbündel und Einbringen in die Patrh.

4. Einbringen des Bleidrahtes.
5. Zu b. 1. Das Untersuchen der Patrh.

erfolgt nach Randnummer 136 der H.Dv. 454/9. Die Lehre für die Form der Patrh. ist in Randnummer 16a dieser Vorschrift aufgeführt.

6. Zu b. 2. Das Fertigen der Kartuschbeutel und Einbringen der Beiladung

ist nach Randnummer 101 bis 122 und 137 bis 141 der H.Dv. 454/9 auszuführen. Die Beu-tel werden aus Kunstseidenstoff gefertigt und bestehen aus Mantel und doppeltem Bo-den.

Zum Ausstanzen sind erforderlich für
Mäntel Stanzmesser 110 x 335 mm,
Böden Stanzmesser 120 mm Ø,
Stanzmesser 108 mm Ø.

Je eine Bodenplatte von 108 mm Ø wird zentrisch auf eine solche von 120 mm Ø gelegt. Dann werden beiden Bodenplatten mit einer Naht, die 10 mm vom Rande der kleineren Bodenplatte verläuft, bis auf ein Fülloch von 15 bis 20 mm Länge zusammengenäht.

Die Beiladung wird abgewogen, mit dem kleineren Kartuschfülltrichter in den Beiladungs-beutel eingebracht und das Fülloch mit der Hand oder der Maschine geschlossen.

Der gefüllte Beiladungsbeutel wird mit einer Naht, die 10 mm vom Rande der größeren Bodenplatte verläuft, an dem Mantel befestigt.

Über Bezeichnen der Beutel siehe Randnummer 156 der H.Dv. 454/9 und die Anlage 1.

7. Zu b. 3. Das Abwiegen der Pulvers, Herstellen der Röhrenbündel und Einbringen in die Patrh.

geschieht nach Randnummer 137b und c, 142, 145 und 146 der H.Dv. 454/9. Etwa 50 mm vom Ende des Röhrenbündels wird ein Bund aus mittlerem Bindfaden gelegt. Auf das an-dere Ende des Bündels wird der Kartuschbeutel aufgezogen und über diesen – etwa 50 mm vom Ende des Bündels – ein zweiter Bund gelegt.

Im Versuch befindet sich eine »Vorrichtung zum Herstellen der Röhrenbündel für 8,8 cm und 10,5 cm Sprgr.Patr.«.

Nach Einführen dieser Vorrichtung ist nach der beigegebenen Bedienungsanleitung zu ver-fahren.

Nach Untersuchung der Röhrenbündel – Randnummer 150 bis 153 der H.Dv. 454/9 wird eine Patrh. auf den Arbeitstisch gelegt, schräg gehalten, und das Röhrenbündel, mit dem Kartuschbeutel voran, vorsichtig bis zur Zündglocke eingeführt. Der Aufseher hat durch Nachmessen zu prüfen, daß der freie Raum oberhalb des Pulvers bis zum Hülsenrande mindestens 65 mm beträgt.

Ist der freie Raum bei einzelnen Hülsen nicht hoch genug, so ist die Ladung herauszuneh-men und der Fehler abzustellen.

Ferner hat sich der Aufseher durch Hineinsehen in das Zündloch davon zu überzeugen, daß die Beiladung über dem Zündloch liegt.

8. Zu b. 4. Das Einbringen des Bleidrahtes.

Von jeder Rolle Bleidraht ist festzustellen, wieviel Zentimeter Draht für 60 g Gewicht er-forderlich sind. Diesem Gewicht entsprechende Stücke werden abgemessen, abgeschnit-ten und kreisförmig aufgerollt. Außendurchmesser der Ringe etwa 110 mm.

Der fertige Ring aus Bleidraht ist zentrisch auf das eingesetzte Röhrenbündel zu legen.

Bezüglich der hierbei beschäftigten Arbeiter vgl. Randnummer 137 e der H.Dv. 454/9.

9. Zu c. Das Einsetzen der Geschosse und Würgen der Patrh. in die am Geschoß-zapfen befindlichen Rillen.

erfolgt mit der

Maschine mit elektrischem Antrieb zum Zusammensetzen, Würgen und Zerlegen von 8,8 cm bis 10,5 cm Patronen (Gü 467) (Anlage 2)

oder

Maschine mit Handantrieb zum Zusammensetzen, Würgen und Zerlegen von 8,8 cm bis 10,5 cm Patronen (Gü 498).

Bedienungsanleitungen sind den Maschinen und Vorrichtungen begegeben.
Die Arbeitsgänge sind folgende:
a) Geschoß und Patrh. einlegen,
b) Zusammensetzen,
c) Würgen3),
d) Herausnehmen der Patr.

Die Tiefe der Würgerillen ist stets beim Beginn der Arbeit udn während der Arbeitszeit stündlich mit der »Lehre für die Tiefe der Würgerillen«4) zu prüfen. Die Lehre gehört zum Zubehör der Maschine bzw. Vorrichtung.

Vor dem Zusammensetzen ist der Geschoßzapfen mit Asphaltlack zu bestreichen.

10. Zu d. Das Bezeichnen der Patronen

ist nach Randnummer 161 der H.Dv. 454/9 auszuführen.

Die Patrone erhält folgende Kennzeichen (in schwarzer Schrift, 10 mm hoch):

a. der Mitte des Hülsenmantel5)
Ladunggewicht, z.B.: 6,000 kg
Pulverart, z.B.: Digl.R.P. – K 2 – (665 · 5,2/1,5)

Fertigungsstelle, Jahrgang und Lieferungsnummer des Pulvers, z.B.: dbg. 1940/1

Ort, Tag, Monat, Jahr des Anfertigens der Patrone und Kennbuchstabe des für die Fertigung Verantwortlichen, z.B.: Wr. 5.10.40 A

b. auf dem Hülsenboden5) (dicht über dem Zündschraubenlager)

Ort, Tag, Monat, Jahr des Anfertigens der Patrone und Kennbuchstabe des für die Fertigung Verantwortlichen, z.B.: Wr. 5.10.40 A.

Siehe auch Anlage 1 dieser Vorschrift.
11. Zu e. Das Untersuchen der Patr.

Den richtigen Sitz des Geschosses in der Patrh. prüft man durch Besichtigen und leichtes Rütteln des Geschosses in der Patrh. Sitzt ein Geschoß nicht weit genug in der Hülse oder nicht fest, so ist die Patr. zurückzustellen und später zu zerlegen.

Das Prüfen auf Ladefähigkeit erfolgt nach den Randnummern 164 bis 166 der H.Dv. 454/9 mit der »Gutlehre für die 10,5 cm Sprgr.Patr. L/4,4«.

Ferner ist jede Patrone mit der »Lehre für die Länge der 10,5 cm Sprgr.Patr. L/4,4« zu untersuchen. Die Patronenlänge muß innerhalb der zugelassenen Grenzen liegen, da sonst die Zünderstellmaschine den Zünder nicht stellt. Nicht lehrenhaltige Patronen sind zu zer-legen.

Außerdem hat sich der Aufseher davon zu überzeugen, daß die Patronen die richtige Be-zeichnung tragen.

Sollen die Patronen mit abdichtender Verschlußschraube gelagert werden, so gelten für das Aufschrauben der Verschlußschraube die Randnummern 84 und 85 der H.Dv. 454/9.

12. Zu f. Das Untersuchen und Einschrauben der Zdschr.

geschieht nach den Randnummern 167 bis 170 der H.Dv. 454/9 sinngemäß. Das Gewinde der Zdschr. wird mit Numata-Dichtungsmasse6) abgedichtet.

Zdschr. C/22 sind vor dem Einschrauben mit der Prüfvorrichtung für elektrische Zünd-schrauben nach Anlage 10 der H.Dv. 454/9 auf Brauchbarkeit zu prüfen.

13. Zu g. Das Einsetzen der Zündladung und Aufschrauben und Befestigen des Zünders.

Nach dem Entfernen der Verschlußschraube mit Lederring prüft man den festen Sitz der Mundlochbuchse. Lose Mundlochbuchsen sind festzuschrauben, bevor die Zdlg. einge-setzt wird. Der richtige Sitz der Mundlochbuchse ist mit dem Gutlehrdorn zu prüfen.

Für das Untersuchen und Einsetzen der Zdlg. gelten Randnummer 86 und 86 a der H.Dv. 454/9.

Zum Festlegen der gr.Zdlg. C/98 nach der Seite sind Papierstreifen 15 · 170 mm erforder-lich; der Längenausgleich wird durch Pappscheiben (21 Ø, 0,2 – 0,3 – 0,5 – 0,7 – 1 dick) erreicht.

Das Gewinde der aufzuschraubenden Zünder ist mit Numata-Dichtungsmasse M 262, gelb, abzudichten.

Das Aufschrauben und Befestigen der Zünder hat nach den Randnummern 87 und 87 a der H.Dv. 454/9 zu erfolgen.

Um zu verhindern, daß beim Laborieren überschüssige Dichtungsmasse in das Geschoß gelangt, ist der Zünder erst einige Gewindegänge einzuschrauben und dann die Dich-tungsmasse auf die nicht eingeschraubten Gewindegänge aufzutragen.

Nachdem der Zünder mit der Hand soweit wie möglich eingeschraubt ist, wird er mit dem Zünderschlüssel ohne übermäßigen Kraftaufwand angezogen, bis der Zünderteller feste Auflage auf dem Geschoß findet. Der Zünderschlüssel ist sorgfältig einzusetzen, damit das Schlüsselloch im Zünderteller nicht aufreißt.

Überschüssige Dichtungsmasse ist mit einem Lappen zu entfernen.

Das Abdichten mit Dichtungsmasse unterbleibt bei Schießübungsmunition, die bald ver-braucht wird.

Gewindestifte sind weit einzuschrauben, bis man fühlt, daß die Spitze in das Zündermate-rial eingedrungen ist.

Genügend fest eingeschraubte Gewindestifte liegen meist etwas versenkt. Die Öffnung ist mit einem Tropfen Kunstschellacklack zu verschließen. Der erhärtete Lack darf nicht her-vorstehen.

Um Hemmungen in der Zünderstellmaschine zu vermeiden, ist folgendes besonders zu be-achten:

1.

Entstehen durch das Ansetzen der Zünderstellschlüssel Eindrücke oder Grate, so sind deren Ränder vorsichtig wegzufeilen;

2.

Gewindestifte, die nach dem Einschrauben nach außen über die Geschoßoberfläche vorstehen, sind durch vorsichtiges Abfeilen zu vergleichen.

Jede mit Zündladung und Zünder versehene Patrone ist auf dem Geschoß (rechts der Kennzahl für die eingebrachte Sprengladung) durch Anbringen von

Ort, Tag, Moant, Jahr des Aufschraubens des Zünders und Kennbuchstabe des für diese Arbeit Verantwortlichen (in 10 mm hoher schwarzer Schrift) zu kennzeichnen. (Siehe An-lage 1.)

A. Die Sprengpatronen und ihre MunitionsteileC. Das Verpacken der Patronen